- Fachanwalt für Steuerrecht
Über mich
Rechtsanwalt Dirk Beyer
Angestellter Rechtsanwalt LHP Rechtsanwälte
Fachanwalt für Steuerrecht
Als Fachanwalt für Steuerrecht und ehemaliger Finanzbeamter verfügt Herr Rechtsanwalt Dirk Beyer über das nötige Know-how im Bereich Steuerrecht, insbesondere bei Verhandlungen mit Finanzbehörden und im Rahmen der Steuerfahndung. Dank langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet ist es ihm möglich, beide Sichtweisen in steuerrechtlichen Auseinandersetzungen zu verstehen und kann für seine Mandanten daher umfassende, langfristige und rechtssichere Lösungsstrategien für steuerrechtliche Problemlagen erarbeiten.
Herr Rechtsanwalt Dirk Beyer studierte Rechtswissenschaften in Köln mit Wahlfach Steuerrecht. Nach dem Rechtsreferendariat in einer Kölner Steuerkanzlei erhielt er im Jahr 2008 die Zulassung als Rechtsanwalt. Davor war er unter anderem als Sachgebietsleiter in der Betriebsprüfung und Steuerfahndung beschäftigt. Rechtsanwalt Beyer war zunächst kurzzeitig in einer eigenen Kanzlei tätig und trat im Jahr 2008 in die Kanzlei KONLUS und im Jahr 2013 als angestellter Rechtsanwalt in deren Abspaltung LHP ein.
Betriebsprüfung
Ihrem Unternehmen steht eine Betriebsprüfung ins Haus? Besonderes kleinere Unternehmen aus der sogenannten Bargeldbranche stehen im Mittelpunkt solcher Prüfungen. Damit als Folge keine hohen Nachzahlungen, die Existenzbedrohung oder ein Steuerstrafverfahren anstehen, unterstützt Herr Rechtsanwalt Beyer Sie bereits im Vorfeld durch den Entwurf einer rechtlich sicheren Steueroptimierung für Ihr Unternehmen. Sollten Sie dennoch einer Betriebsprüfung unterzogen werden, verhilft er Ihnen zur Abwehr von Hinzuschätzungen, vertritt Sie bei Einspruchsverfahren und Klageverfahren vor dem Finanzgericht und begleitet Sie auch bis hin zur Revision beim Bundesfinanzhof.
Steuerstrafverfahren
Wenn Sie wegen steuerstrafrechtlichen Vergehen vor einem gerichtlichen Prozess stehen, vertritt Herr Rechtsanwalt Beyer Ihre Rechte umfassend und kompetent. Egal ob es um unvollständige steuerliche Angaben geht, um die unterlassene Verwendung von Steuerzeichen oder sonstige unrechtmäßig erlangte Steuervorteile – von ihm erhalten Sie bundesweit steuerstrafrechtliche Vertretung. Herr Rechtsanwalt Beyer nimmt eine Haftprüfung vor und setzt sich auf eine Aussetzung des Vollzugs (Freilassung auf Kaution) ein. Im Rahmen der Prozessführung kann er Ihnen in vielen Fällen zu einem sogenannten steuerstrafrechtlichen „Deal" verhelfen, bei dem Sie im Vorfeld der Verhandlung durch ein Geständnis Strafmilderungen herbeiführen können. Darüber hinaus steht Ihnen Rechtsanwalt Beyer auch bei Steuerfahndungen und Hausdurchsuchungen bei und berät Sie im Erbfall im Zusammenhang mit Steuerstraftaten des Erblassers.
Selbstanzeige
Als Unternehmer, Selbstständiger, Erbe oder Privatperson können Sie bei Steuerhinterziehungen (z. B. im Zusammenhang mit Auslandskonten) durch eine Selbstanzeige der Strafe entgehen. Diese will jedoch professionell und gründlich erstellt werden, um die Vollständigkeit der Nacherklärung und somit die Wirksamkeit der Selbstanzeige zu gewährleisten. Herr Rechtsanwalt Beyer leistet Ihnen umfassende Beratung, unterstützt Sie bei der Vorbereitung der Selbstanzeige, erarbeitet Lösungen für vermeintlich unwirksame Selbstanzeigen und erläutert Ihnen auch die möglichen Sperrgründe.
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