- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Kaufrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
Wie bin ich Rechtsanwalt geworden?
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bochum absolvierte ich das Rechtsreferendariat am Landgericht Essen.
Bereits wärend der Ausbildung beim Landgericht absolvierte ich 2 Stationen in der Kanzlei Linten Rechtsanwälte und lernte dort das Verkehrsrecht, mit welchem ich mich seit dem Jahr 2014 absolut schwerpunktmäßig beschäftige.
Bei diesen Rechtsgebieten helfe ich Ihnen gerne:
Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen
An beiden hängt nicht selten der Führerschein. Damit drohen neben der eigentlichen Strafe harte private und berufliche Konsequenzen. Es lohnt sich einen Blick in die Akte zu werfen und zu überprüfen, ob der Vorwurf seine Richtigkeit hat und wie Ihre Interessen bestmöglich verfolgt werden können.
Jede Tat und jedes Messgerät ist anders. Jeder Sachverhalt und jedes Motiv/jede Ursache.
Ich bleibe für Sie am Puls der Zeit, damit kein Verteidigungsansatz übersehen wird.
Autokaufrecht
Zunächst: Das Autokaufrecht ist natürlich kein „anderes“ Kaufrecht als das Allgemeine des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Insbesondere im Autokaufrecht und im Pferderecht ergehen allerdings die meisten wegweisenden Entscheidungen, sicherlich häufig deshalb, weil um hochpreisige Güter häufiger und intensiver gestritten wird, als um den Kauf eines günstigen Artikels.
Streit kann bereits bei der ersten Stufe, der Erfüllung einer vertraglichen Pflicht entstehen, nämlich dann, wenn ein Käufer oder Verkäufer sich weigern zu leisten, was sie zu leisten versprochen haben oder wenn die Leistung unmöglich geworden ist, beispielsweise durch den Diebstahl eines gebrauchten Fahrzeugs kurz vor Übergabe.
Statistisch gesehen dürfte viel häufiger allerdings Streit entstehen, wenn die übergebene Kaufsache nicht dem vom Käufer „erwarteten“ Zustand entspricht. Die Menge an möglichen Problemen ist so vielfältig, dass hier nicht auf jedes einzelnen eingegangen werden kann.
Häufige Problemfelder liegen bei der Frage, welcher Zustand der Kaufsache überhaupt geschuldet ist, ob und wenn ja welche Ansprüche im Falle einer Abweichung geltend gemacht werden können und welche Voraussetzungen für die Geltendmachung der Ansprüche vorliegen müssen.
Vereinfacht gesagt ist ein Mangel die negative Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit. Aber wer definiert, was negativ ist? Ist ein unfallfreies Fahrzeug mangelhaft, wenn ich einen Unfallwagen kaufen wollte? Welche „übliche“ Beschaffenheit hat ein sieben Jahre alter Golf mit vier Vorbesitzer und 189.000 km Laufleistung? Stellt die Beule vom Kontakt meines Fahrzeugs mit der Garage einen Unfallschaden dar und ist es wichtig, ob diese entstand, weil ich mit dem Fahrzeug gegen die Garage gefahren bin oder weil ich die Tür unvorsichtig geöffnet habe?
Ändern Klauseln wie: Gekauft wie gesehen, reiner Privatvertrag, keine Garantie, Bastlerfahrzeug etc. etwas an meinen Ansprüchen? Oder anders gefragt: Habe ich nicht durch Verwendung eines laut Werbung im Internet großartigen Vertragsformulars alles richtig gemacht?
Ein kaufrechtliches Problem kann also, wie Sie vielleicht aufgrund dieser wenigen Worte bereits erkannt haben, auf vielfältige Art betrachtet und bewertet werden. Schließlich gilt es zu berücksichtigen, dass das kaufrechtliche Problem nicht hinsichtlich aller Fakten unstrittig sein wird. Neben der materiellrechtlichen Wertung ist daher zusätzlich eine prozessrechtliche erforderlich, bei der zu prognostizieren ist, was bewiesen werden muss und wer was beweisen kann.
Sie sehen, wie vielfältig die Probleme sind. Hier ist guter Rat nicht teuer, sondern wertvoll!
Fahrerlaubnisrecht
Kaum ein Rechtsgebiet hat so harte Folgen und folgt so strengen, unabdingbaren Regeln. Entsprechend ist aber auch die Rechtsfolge, wenn die Voraussetzungen einer Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde nicht vorliegen.
Diese Voraussetzungen überprüfe ich für Sie.
Unfallrecht
Selbst ein dem Grunde nach klarer Verkehrsunfall wird heute der Höhe nach bis auf den letzten Cent diskutiert. Den meisten Einwendungen der Versicherung können Sie nichts entgegen halten, ohne anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Der BGH stützt ihr interesse und zählt die Anwaltskosten zu den notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung nach einem Verkehrsunfall.
Die Erforderlichkeit anwaltlicher Hilfe gilt umso mehr, wenn der Unfall auch dem Grunde nach strittig ist. Ich helfe Ihnen gerne sowohl bei der Haftung an sich, als auch bei jeder einzelnen Schadensersatzposition.
Sprachen
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