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Rechtsanwalt

Dr. Frank Breitkreutz

Kanzlei Frank Breitkreutz
  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Versicherungsrecht
  • Arzthaftungsrecht
SS
von S. S. am 04.11.2024 um 20:42 Uhr
Berufsunfähigkeitsversicherung: Anerkenntnis nach 1,5-jährigem Kampf
Versicherungsrecht

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Sie suchen Unterstützung im medizinischen Versicherungsrecht?

Ich habe es mir zur beruflichen (Lebens-)Aufgabe gemacht, Menschen in diesem Bereich mit meinem Wissen und meiner Prozesserfahrung zu helfen.

Als Rechtsanwalt mit zwei Fachanwaltstiteln bin ich - bundesweit - ausschließlich im medizinischen Versicherungs- und Haftungsrecht tätig (ergänzend im Arzt- und Arzneimittelrecht sowie im Medizinstrafrecht). 

Ich konnte diverse wegbereitende Urteile erstreiten - insbesondere zu stressinduzierten Erkrankungen in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung und zu den juristischen Fragestellungen der (noch) nicht leitliniengerechten Therapien - und referiere regelmäßig über die neuesten Entwicklungen in der Branche, 

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind:

1. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Mein persönliches Steckenpferd sind alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen, vor allem - dies ist mein liebstes Lieblingsgebiet - Leistungsansprüche aufgrund von Depressionserkrankungen.

Hierzu publiziere ich regelmäßig, kümmere mich viel um die optimale Begleitung von Leistungsanträgen (bzw. unberechtigte Ablehnungen der Versicherungen) und habe zu der Thematik der stressinduzierten Erkrankungen bereits wichtige Gerichtsentscheidungen herbeiführen können, etwa zur verbliebenen „Stressempfindlichkeit“ nach ausgeheilten Depressionen.


2. Die private Unfallversicherung

Ein weiterer Schwerpunkt sind Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung, vor allem bei „neuen“ Erkrankungen wie MCS/CFS oder der chronischen (Neuro-)Borreliose. 

Ebenso wie im Recht der Berufsunfähigkeit hängen die Erfolgsaussichten gegenüber privaten Unfallversicherern maßgeblich davon ab, nicht „nur“ die exakten rechtlichen (Leistungs-)Voraussetzungen zu benennen, sondern zusätzlich auch noch die medizinische Datenlage unter Rückgriff auf wissenschaftliche Kausalitätsbewertungskriterien darstellen zu können …


3. Die private (und gesetzliche) Krankenversicherung

Eine langjährige und umfangreiche Prozesserfahrung habe ich auch auf dem Gebiet der gesetzlichen wie privaten Krankenversicherung, vor allem mit den sog. „Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“. 

Auch hier habe ich viele erfolgreiche Urteile für Versicherte erwirken können, durch welche die Erstattungspflicht für (noch) nicht leitliniengerechte (Krebs-)Therapien oft erstmals bundesweit anerkannt wurde …


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