Frank Fiedler
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Zivilrecht
Über mich
Ich berate und vertrete Sie kompetent in den Bereichen des Arbeitsrechts und Zivilrechts sowie auf den Gebieten des Familienrechts oder Erbrechts. Gerne nehme ich mir persönlich Zeit für Ihr Rechtsproblem und erarbeite schnell eine optimale Lösung.
Rechtsanwalt Frank Fiedler
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften erhielt ich 1999 die Zulassung zur Anwaltschaft. Weiterhin wurde mir aufgrund meines umfangreichen theoretischen Wissens und der jahrelangen beruflichen Erfahrung der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht verliehen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner für sämtliche Angelegenheiten auf diesem Gebiet. Ich berate sowohl Arbeitnehmer und Führungskräfte als auch Arbeitgeber von der Aufnahme bis hin zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Gerne gestalte ich Arbeitsverträge, prüfe Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse und stehe Ihnen im Falle einer Kündigung während des gesamten Kündigungsschutzprozesses zur Seite.
Im Bereich des Zivilrechts kümmere ich mich unter anderem um Ihre vertraglichen Angelegenheiten. Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung von Dienstverträgen, Werkverträgen als auch Kaufverträgen oder prüfe bereits vorhandene Verträge. Weiterhin informiere ich Sie über Ihre Rechte und Pflichten oder setze mich im Falle von Mängeln für Ihre Ansprüche aus Garantie sowie Gewährleistung ein.
Sie möchten einen Ehevertrag gestalten oder sich über die Voraussetzungen einer Scheidung informieren? Hierfür stehe ich Ihnen im Familienrecht zuverlässig zur Verfügung. Gemeinsam mit Ihnen erstelle ich optimale Eheverträge und begleite Sie im Falle einer Scheidung während des gesamten Scheidungsverfahrens. Im Rahmen dessen berechne ich Ihren Zugewinnausgleich, lege eine klare Regelung für das Umgangsrecht fest und prüfe Ihre Ansprüche auf Unterhalt.
Weiterhin betreue ich Sie bei erbrechtlichen Angelegenheiten wie der Erstellung eines Testaments oder der Gestaltung eines Erbvertrages. Da es in Deutschland nicht ohne weiteres möglich ist, den Ehepartner sowie Sohn oder Tochter zu enterben, informiere ich Sie umfassend über den gesetzlichen Pflichtanteil und berate Sie zu dem Thema Enterben. Bei Streitigkeiten innerhalb von Erbengemeinschaften vermittle ich gerne und entwickle gemeinsam mit Ihnen eine optimale Lösung.
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