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Rechtsanwalt

Franz Große-Wilde

  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Ich bin Anwalt seit 1984, seit Januar 2006 bin ich Fachanwalt für Bau und Architektenrecht und seit November 2006 auch Fachanwalt für Erbrecht. Neben meiner Tätigkeit als Anwalt engagiere ich mich auch bei der Fortbildung von Kollegen. Seit vielen Jahren bin ich Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde sowie seit Gründung der regionalen Vereinigung FachanwaltBau e. V. deren Vorsitzender. Auf Wunsch kann ich auch in meinen Fachgebiet als Schlichter tätig werden.

Erbrecht

Im Bereich des Erbrechts berate ich insbesondere bei Nachlassabwicklungen und bei der Abfassung von Testamenten. Dabei werden auch internationale Fragen mit Schwerpunkt in Deutschland mitbehandelt, etwa bei Immobilien oder Geschäftsbeteiligungen im Ausland. Ich bin grundsätzlich bemüht, zur Vermeidung von familiären Streitigkeiten gütliche Lösungen zu finden. Lässt sich dies aber nicht erreichen, dann vertrete ich die Interessen meiner Mandanten aber auch mit Nachdruck vor Gericht.  

Durch meine regelmäßigen Fachaufsätze für die Fachzeitschriften "Erbrecht effektiv" (IWW-Verlag) und "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Verlag Otto Schmidt) und meine Fachvorträge für Rechtsanwälte kann ich auch gewährleisten, immer auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung zu sein.

Bau- und Architektenrecht

Im Bereich des Baurechts berate und vertrete ich Handwerks- und Bauunternehmen, Bauträgergesellschaften, aber auch private Bauherren. Durch die Sicht beider Seiten und langjährige, auch bautechnische Erfahrungen, ist eine optimale Hilfestellung für die Mandanten möglich. Bei Bedarf kann ich Sachverständige und Bauexperten hinzuziehen. 

Insbesondere im Baurecht bin ich auch schon mehrfach als Schlichter tätig geworden, etwa nach der Streitlösungsordnung für das Bauwesen der Deutschen Gesellschaft für Baurecht (SL Bau) oder der Schlichtungsordnung von FachanwaltBau e. V.. Schlichtungsverfahren ermöglichen den Beteiligten schnelle und einfache Lösungen.

GmbH- und Gesellschaftsrecht

Schließlich berate  ich Unternehmen und Unternehmer in gesellschaftsrechtlichen Fragen aller Art. Im Schnittbereich von Erbrecht, Steuerrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht berate ich bei Fragen der Unternehmensnachfolge. Daneben berate und vertrete ich Gesellschafter und Geschäftsführer von Handelsgesellschaften im Zusammenhang mit Sanierungen und Insolvenzen. 

Im Bereich des Gesellschaftsrechts schreibe ich regelmäßig für die Fachzeitschrift "GmbH-Steuerberater" (Verlag Dr. Otto-Schmidt).

Franz Große-Wilde ist gelistet in Rechtsanwälte Bonn und Rechtsanwälte Deutschland.

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