- 1.
Die Schiffsführer müssen ihre Fahrzeuge unter Vorlage der Schiffsurkunden und Ladepapiere nach dem Einlaufen unverzüglich bei der zuständigen Behörde oder dem Hafenaufseher anmelden und vor der Ausfahrt abmelden. - 2.
Die zuständige Behörde oder der Hafenaufseher kann den Fahrzeugen Liegeplätze zuweisen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde oder des Hafenaufsehers müssen die Fahrzeuge von einem zugewiesenen Liegeplatz auf einen anderen verholen.