Anlage 6 FSPersAV - (zu § 33 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3)Grundlegende Ausbildung für flugsicherungstechnisches Personal nach § 1 Nr. 3
- a)
Ausbildungsziel Im Erlaubniskurs für flugsicherungstechnisches Personal werden aufbauend auf dem erfolgreich abgeschlossenen Ingenieurstudium bzw. der erfolgreich abgeschlossenen Techniker- oder Berufsausbildung dem Erlaubnispflichtigen die für die betriebliche Ausbildung in der Inbetriebhaltung flugsicherungstechnischer Einrichtungen erforderlichen Grundlagenkenntnisse der Flugsicherung vermittelt. - b)
Ausbildungsinhalte ( Lehrfächer und wesentliche Themengebiete)Rechtsgrundlagen, Organisation und Betriebsdurchführung, insbesondere: - –
Recht und Verwaltungshandeln - –
Luftverkehrsverwaltung - –
Aufgaben, Organisation und Personal des Flugsicherungsunternehmens - –
Aufgaben und Organisation der flugsicherungstechnischen Inbetriebhaltung - –
Aufgaben und Organisation der Flugsicherungsbetriebsdienste
Technisches Englisch Technische Grundlagen der Datenverarbeitung (Hardware), insbesondere: - –
Struktur und Aufgaben aktueller Rechnersysteme
Technische Grundlagen der Datenverarbeitung (Software), insbesondere: - –
Struktur und Funktion von Programmiersprachen - –
Struktur und Funktion von Betriebssystemen - –
Struktur und Funktion von Anwenderprogrammen und Datenbanken
Technische Grundlagen der Datenübertragungstechnik, insbesondere: - –
Netzwerke - –
Hardware-Komponenten - –
Protokolle
Technische Grundlagen der Sende- und Empfangstechnik, insbesondere: - –
Struktur und Funktion von Funksprechsystemen
Technische Grundlagen der Sprachübertragungs- und Vermittlungstechnik, insbesondere: - –
Übertragungstechniken und -verfahren - –
Prinzipielle Funktion der analogen und digitalen Sprachvermittlung - –
Sprachübertragungsnetze
Technische Grundlagen der Navigationstechnik, insbesondere: - –
Begriffe der Navigation - –
Navigationssysteme, -verfahren und Einsatz - –
Avionik und Flugvermessung
Technische Grundlagen der Radartechnik, insbesondere: - –
Begriffe und Definitionen - –
Zielaufbereitung - –
Entfernungs- und Azimutmessung - –
Primär- und Sekundärradarverfahren - –
Radardatenaufbereitung und -übertragung
Technische Grundlagen der Flugsicherungssysteme, insbesondere: - –
Funktion, Arbeitsweise, Zusammenhänge und Bedeutung von Flugsicherungssystemen
Betriebliches Praktikum, insbesondere: - –
Betrieblicher Einsatz und logistische Betreuung technischer Flugsicherungssysteme
- c)
Leistungsnachweise Die Kursteilnehmer haben während des Erlaubniskurses für die flugsicherungstechnische Inbetriebhaltung einen schriftlichen Leistungsnachweis mit einer Dauer von mindestens 45 und höchstens 60 Minuten in dem unter Buchstabe b aufgeführten Lehrfach „Technisches Englisch“ zu erbringen. - d)
Prüfung Die Prüfung soll mindestens 150 Minuten und höchstens 210 Minuten dauern.