(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens sind höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente einzusetzen:
- 1.
Aufsatz, - 2.
Leistungstest, - 3.
Persönlichkeitstest, - 4.
Simulationsaufgabe und - 5.
biographischer Fragebogen.
(2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen halben Arbeitstag.