§ 10 MntDBwVVDV - Anforderungen im Auswahlverfahren

(1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen.

(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:

1.
Selbstkompetenz,
2.
Methodenkompetenz,
3.
Fachkompetenz und
4.
Sozialkompetenz.

(3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.