Jede Eintragung einer Verwahrungsmasse enthält folgende Angaben:
- 1.
die Massenummer, - 2.
wenn die Verwahrung im Zusammenhang mit einem Geschäft steht, das im Urkundenverzeichnis eingetragen ist, die Urkundenverzeichnisnummer; andernfalls ein sonstiges eindeutiges Zeichen, - 3.
die Beteiligten des Verwahrungsverhältnisses (§ 24), - 4.
das Datum des Tages, an dem der Notar die Verwahrungsanweisung angenommen hat, - 5.
die Einnahmen und die Ausgaben (§ 25) und - 6.
den Abschluss des Verwahrungsgeschäfts.