Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Ofen- und Luftheizungsbauer-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
- 1.
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung wesentlicher Tätigkeiten (Teil I), - 2.
die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II), - 3.
die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und - 4.
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).