StUG - Stasi-Unterlagen-Gesetz
- Erster Abschnitt
Allgemeine und grundsätzliche Vorschriften - § 1 StUG - Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2 StUG - Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
- § 3 StUG - Rechte des Einzelnen
- § 4 StUG - Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
- § 5 StUG - Besondere Verwendungsverbote
- § 6 StUG - Begriffsbestimmungen
- Zweiter Abschnitt
Erfassung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes - § 7 StUG - Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten
- § 8 StUG - Herausgabepflicht öffentlicher Stellen
- § 9 StUG - Herausgabepflicht nichtöffentlicher Stellen
- § 10 StUG - Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst
- § 11 StUG - Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch das Bundesarchiv
- Dritter Abschnitt
Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes - Erster Unterabschnitt
Rechte von Betroffenen, Dritten, Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes und Begünstigten - § 12 StUG - Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes
- § 13 StUG - Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- § 14 StUG - (weggefallen)
- § 15 StUG - Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- § 16 StUG - Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- § 17 StUG - Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- § 18 StUG - Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
- Zweiter Unterabschnitt
Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen - § 19 StUG - Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften
- § 20 StUG - Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
- § 21 StUG - Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
- § 22 StUG - Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse
- § 23 StUG - Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
- § 24 StUG - Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
- § 25 StUG - Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste
- § 26 StUG - Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen
- § 27 StUG - Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen
- § 28 StUG - (weggefallen)
- § 29 StUG - Zweckbindung
- § 30 StUG - Benachrichtigung von der Übermittlung
- § 31 StUG - Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesarchivs auf Antrag von Behörden
- Dritter Unterabschnitt
Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die politische und historische Aufarbeitung sowie durch Presse und Rundfunk
- Erster Unterabschnitt
- Vierter Abschnitt
Besondere Vorschriften - Fünfter Abschnitt
Schlussvorschriften