UZwG - Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes
- Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften über
den unmittelbaren Zwang
- Zweiter AbschnittBesondere Vorschriften für
Fesselung und den Gebrauch von Schußwaffen und Explosivmitteln
- Dritter AbschnittSchlußvorschriften