VollstrVtrTUNAG - Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 19. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit
Erster Abschnitt
Armenrecht
Zweiter Abschnitt
Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen
Dritter Abschnitt
Vollstreckung gerichtlicher
Entscheidungen und anderer Schuldtitel
Erster Titel
Vollstreckbarerklärung von
tunesischen gerichtlichen Entscheidungen und von anderen tunesischen
Schuldtiteln
Zweiter Titel
Aufhebung oder Änderung der
Vollstreckbarerklärung
Dritter Titel
Besondere Vorschriften für
deutsche gerichtliche Entscheidungen
Vierter Abschnitt
Schlußbestimmungen
Kurz und knapp
Titel
Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 19. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit
Abkürzung
VollstrVtrTUNAG
Fundstellennachweis
BGBl I 1969, 333 (1970, 307)
Ausfertigungsdatum
29.04.1969
Stand
Zuletzt geändert durch Art. 28 G v. 27.7.2001 I 1887