VSBG - Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Private Verbraucherschlichtungsstellen
- § 3 VSBG - Träger der Verbraucherschlichtungsstelle
- § 4 VSBG - Zuständigkeit von Verbraucherschlichtungsstellen
- § 5 VSBG - Verfahrensordnung
- § 6 VSBG - Streitmittler
- § 7 VSBG - Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Streitmittlers
- § 8 VSBG - Amtsdauer und Abberufung des Streitmittlers
- § 9 VSBG - Beteiligung von Verbraucherverbänden und Unternehmerverbänden
- § 10 VSBG - Informationspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle
- Abschnitt 3Streitbeilegungsverfahren
- § 11 VSBG - Form von Mitteilungen
- § 12 VSBG - Verfahrenssprache
- § 13 VSBG - Vertretung
- § 14 VSBG - Ablehnungsgründe
- § 15 VSBG - Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien
- § 16 VSBG - Unterrichtung der Parteien
- § 17 VSBG - Rechtliches Gehör
- § 18 VSBG - Mediation
- § 19 VSBG - Schlichtungsvorschlag
- § 20 VSBG - Verfahrensdauer
- § 21 VSBG - Abschluss des Verfahrens
- § 22 VSBG - Verschwiegenheit
- § 23 VSBG - Entgelt
- Abschnitt 4Anerkennung privater Verbraucherschlichtungsstellen
- Abschnitt 5Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen
- Abschnitt 6Universalschlichtungsstelle des Bundes
- Abschnitt 7Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung, Liste der Verbraucherschlichtungsstellen und Berichtspflichten
- § 32 VSBG - Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung und Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden
- § 33 VSBG - Liste der Verbraucherschlichtungsstellen sowie Zugang zur Liste der Europäischen Kommission und zur Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung
- § 34 VSBG - Berichtspflichten und Auskunftspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle
- § 35 VSBG - Verbraucherschlichtungsbericht
- Abschnitt 8Informationspflichten des Unternehmers
- Abschnitt 9Grenzübergreifende Zusammenarbeit
- § 38 VSBG - Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen
- § 39 VSBG - Zusammenarbeit mit der Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung
- § 40 VSBG - Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten; Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung
- Abschnitt 10Schlussvorschriften