Der Versicherer kann eine fällige Prämienforderung oder eine andere ihm aus dem Vertrag zustehende fällige Forderung gegen eine Forderung aus der Versicherung auch dann aufrechnen, wenn diese Forderung nicht dem Versicherungsnehmer, sondern einem Dritten zusteht.
Anwälte zum VVG 2008
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1800 Vilvoorde
Rechtsanwalt Hayo Wiebersiek
26506 Norden