(1) Im Prüfungsbereich „Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Anliegen von Patientinnen und Patienten zu erfassen und lösungsorientiert zu bearbeiten, - 2.
Patientinnen und Patienten aufzunehmen, bei der Anamneseerhebung zu unterstützen und dabei rechtliche Regelungen, insbesondere zum Datenschutz und zur ärztlichen Schweigepflicht, einzuhalten, - 3.
Maßnahmen zur Vorsorge sowie zur Durchführung und Nachsorge zahnärztlicher Behandlungen adressatengerecht zu erläutern, - 4.
Leistungen für die Abrechnung zu erfassen und dabei rechtliche Regelungen zu berücksichtigen und - 5.
fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweisen zu begründen.
(2) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.