- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Opferhilfe
Über mich
Einer der Schwerpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Häcker ist die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen Unfallgeschädigter. Sein besonderes Anliegen liegt dabei in der Beratung von Schwerstgeschädigten und Angehörigen von getöteten Unfallopfern. Daneben kämpft Rechtsanwalt Dr. Häcker für die Rechte der Betroffenen in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Das Verteidigungsspektrum reicht dabei vom Mord bis zur vermeintlich kleinen Ordnungswidrigkeit aufgrund zu schnellen Fahrens.
Dr. Häcker ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Bei dieser Vereinigung handelt es sich um einen Zusammenschluss von über 6.200 auf dem Gebiet des Verkehrsrechts spezialisierten Rechtsanwälten.
Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Schadensrecht, einer der wichtigsten Zeitschriften für Verkehrsrecht und doziert im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsanwälte. Weiter ist er Autor der Hacks / Wellner / Häcker Schmerzensgeldtabelle, welche sowohl von der Gerichten als auch der Anwaltschaft zur Bemessung des Schmerzensgeldes herangezogen wird.
Vom ADAC wurde Dr. Häcker zum Vertragsanwalt für den Landgerichtsbezirk Aschaffenburg berufen.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht übernehme ich nach einem Verkehrsunfall die Unfallabwicklung bzw. Schadensregulierung, inklusive der Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Darüber hinaus stehe ich meinen Mandanten auch im Bußgeldverfahren zur Seite, berate bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrverbot sowie in Verkehrsstrafsachen wie Unfallflucht oder einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Fachanwalt für Strafrecht
In allen strafrechtlichen Belangen agiere ich als Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wird Ihnen eine Straftat, wie zum Beispiel Körperverletzung, Diebstahl oder Betrug vorgeworfen? Dann ist der Gang zu einem erfahrenen und versierten Anwalt empfehlenswert. Ich kümmere mich um die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten und kläre Sie ebenso über Ihre Rechte als Angeklagter explizit auf. Des Weiteren stehe ich Ihnen engagiert bei einer Festnahme oder einer Vernehmung zur Seite. Darüber hinaus erarbeite ich eine für Sie erfolgversprechende Verteidigungsstrategie für das Ermittlungsverfahren. Ich stehe Ihnen während des Strafprozesses mit Rat und Tat zur Seite und kämpfe dafür, dass Ihre Rechte und Interessen gewahrt werden.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem Ihnen eine Ordnungswidrigkeit, also ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorgeworfen wird? Solche können einen Abstandsverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ganz einfach Falschparken umfassen. Mit Geldbußen geahndet werden auch Rechtsverstöße im Arbeitsrecht, gegen Meldepflichten oder im Wirtschaftsstrafrecht. In solchen Fällen stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt selbstverständlich engagiert und kompetent zur Seite.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Sind Sie von einem materiellen oder immateriellen Schaden, beispielsweise in Folge einer Körperverletzung, eines Verkehrsunfalls oder eines ärztlichen Behandlungsfehlers, betroffen, sollten Sie zügig meinen kompetenten und fachkundigen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Ich bin Ihnen konsequent und versiert dabei behilflich, die Berechtigung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vorab zu prüfen sowie diese final durchzusetzen – wenn nötig auch vor Gericht. Des Weiteren vertrete ich Ihre Interessen beispielsweise gegenüber der Berufsgenossenschaft oder auch Ihrer privaten Unfallversicherung, falls diese die Ihnen zustehenden Leistungen verweigert.
Opferhilfe
Sie sind Opfer einer Straftat? Ich vertrete Sie in Nebenklage- und Adhäsionsverfahren. Als Nebenkläger können Sie sich der Klage der Staatsanwaltschaft anschließen und Entschädigung im Rahmen von Schmerzensgeld oder Schadensersatz verlangen.
Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil. Werfen Sie gerne auch einen Blick auf meine hier veröffentlichten Rechtstipps – dort erhalten Sie Informationen zu Ihrer rechtlichen Situation und können anschließend über das Formular Kontakt aufnehmen. Von meiner Erfahrung können Sie sich ebenfalls unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
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Rechtstipps 14
Verteidigungsmöglichkeiten § 24a StvG, Verwirklichung des subjektiven Tatbestandes
20.10.2011Gutgläubiger Erwerb eines Pkws vom Nichtberechtigten (gefälschte Dokumente)
19.10.2011
Kontaktdaten von Dr. Frank Häcker
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