Bewertungen von Dr. jur. Hans Wilhelm Busch
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Bewertungen
HK
von H. K. am 12.01.2023 um 10:53 Uhr
Sehr gute Kenntnisse
Versicherungsrecht
Der Anwalt hat fachlich was drauf. Wow!
KW
von K. W. am 05.08.2021 um 14:13 Uhr
unverschämtes Verhalten
Kaufrecht
Hiobsbotschaft vom 04.08.2021: Sehr geehrter Herr ....,
da Sie mir indirekt mitgeteilt haben, dass Sie Berufung eingelegt haben, sind Sie naturgemäß auch anwaltlich vertreten.
Ihr neuer anwaltlicher Bevollmächtigter kann Sie dann auch-soweit erforderlich-im Kostenfestsetzungsverfahren vertreten.
Ich habe dem Gericht daher mitgeteilt,dass ich Sie auch insoweit nicht mehr vertrete.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Busch
Herr Dr. Busch Sie sind erzürnt, dass ich Berufung eingelegt habe, und deshalb haben Sie dem LG-Amberg mitgeteilt das Sie das Mandat niederlegen. Ihr Verhalten zeigtsich, so wie Ihr Gesamtverhalten in den Rechtsstreit.
Beim LG herscht Anwaltszwang, Sie teilten mir am 30.07.2021mit: Im Kostenfestsetzungsverfahren besteht KEIN Anwaltszwang, sodass Sie sich selbst vertreten können.
Dass entspricht nicht der Wahrheit, Sie haben das Mandat für die erste Instanz und die dazugehörige Kostenfestsetzung vorzeitig niedergelegt,beendet. Hoffendlich Zahlen Sie das gezahlte Honorar von 2107,01 € genauso schnell zurück,wie Ihre Kommentare.
da Sie mir indirekt mitgeteilt haben, dass Sie Berufung eingelegt haben, sind Sie naturgemäß auch anwaltlich vertreten.
Ihr neuer anwaltlicher Bevollmächtigter kann Sie dann auch-soweit erforderlich-im Kostenfestsetzungsverfahren vertreten.
Ich habe dem Gericht daher mitgeteilt,dass ich Sie auch insoweit nicht mehr vertrete.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Busch
Herr Dr. Busch Sie sind erzürnt, dass ich Berufung eingelegt habe, und deshalb haben Sie dem LG-Amberg mitgeteilt das Sie das Mandat niederlegen. Ihr Verhalten zeigtsich, so wie Ihr Gesamtverhalten in den Rechtsstreit.
Beim LG herscht Anwaltszwang, Sie teilten mir am 30.07.2021mit: Im Kostenfestsetzungsverfahren besteht KEIN Anwaltszwang, sodass Sie sich selbst vertreten können.
Dass entspricht nicht der Wahrheit, Sie haben das Mandat für die erste Instanz und die dazugehörige Kostenfestsetzung vorzeitig niedergelegt,beendet. Hoffendlich Zahlen Sie das gezahlte Honorar von 2107,01 € genauso schnell zurück,wie Ihre Kommentare.
Antwort von Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Wilhelm Busch
Im Kostenfestsetzungsverfahren auch vor den Landgerichten besteht kein Anwaltszwang. Das Mandat wurde niedergelegt, weil der Mandant anderweitig anwaltlich vertreten ist. Alle im Kostenfestsetzungsverfahren erforderlichen Handlung wurden vorher erledigt. Es besteht kein Anspruch auf Rückforderung des Honorars.
KW
von K. W. am 03.08.2021 um 10:52 Uhr
Warnung
Kaufrecht
Nachricht vom DR. Busch: Sehr geehrter Herr ......,
ich möchte mich außerdem ganz herzlich für die von keinerlei Sachkenntnis getrübte Schmähkritik im Internet bedanken.
Gleichwohl wünsche ich Ihnen viel Glück bei Ihren zukünftigen Unternehmungen.
Sie werden es zweifelsohne brauchen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Busch
Dass glaube ich auch, immerhin ist die Berufung beim OLG in Nürnberg.
ich möchte mich außerdem ganz herzlich für die von keinerlei Sachkenntnis getrübte Schmähkritik im Internet bedanken.
Gleichwohl wünsche ich Ihnen viel Glück bei Ihren zukünftigen Unternehmungen.
Sie werden es zweifelsohne brauchen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Busch
Dass glaube ich auch, immerhin ist die Berufung beim OLG in Nürnberg.
Antwort von Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Wilhelm Busch
Dem gibt es nichts hinzuzufügen...
KW
von K. W. am 29.07.2021 um 11:26 Uhr
Warnung
Kaufrecht
RA Dr. Busch verstößt gegen seiner Berufspflicht, Er tielte mit das er zum erstinstanzlichen Verfahren gehörenden Verfahrensschritte bearbeitet insbesondere im Zusammenhang mit der Kostenfestsetzung. Bislang liegt diesbezüglich nichts vor und die Gegenseite mahnt an das Ihr die Titel bereits zur Zwangsvollstreckung vorliegen. Sie kommen Ihrer Pflicht nicht nach, es ist Ihre Pflicht schaden abzuwenden und nicht im Nachgang noch Schaden zu verursachen, durch Ihre Versäumnisse.
Antwort von Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Wilhelm Busch
Leider ist der Mandant außerstande, ein Urteil von einem Kostenfestsetzungsbeschluss zu unterscheiden. Entsprechend wurde hier auch nichts versäumt.
KW
von K. W. am 16.07.2021 um 11:29 Uhr
Warnung
Kaufrecht
ich bin Verklagt worden. RA Dr. Busch stellte Klar das Er der alleinige Prozessführer ist, und versichterte mir,das Er den Prozess gewinnt. Sämtliche Beweise und Fotos die dienlich relevant gewesen wären, hat Er nicht in Gerichtseinlauf gebracht,sogar die Beschwerde der BAFIN die ich Ihn kurz vor Prozessbeginn zur Vorlage des Gerichts überreichte, hat Er in seiner Aktentasche verschwinden lassen. Seine Ignoranz,und Desinteresse fürte zu dem schweren Fehlurteil. Schaden etwa 6.000,-8.000,- €. Das RA Dr. Busch Verschuldet hat.
Antwort von Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Wilhelm Busch
Eine Erfolgsgarantie in einem zivilrechtlichen Prozess, der von einer Beweisaufnahme abhängt, kann ich nicht abgeben und habe ich nicht abgegeben. Der Prozesserfolg hing in diesem Verfahren davon ab, dass die mir mitgeteilte Zeugin den vorgetragenen Sachverhalt bestätigt. Dies war leider nicht der Fall.