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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

JV

von J. V. am 04.04.2024 um 16:25 Uhr

Kompetent, schnell, umfassend
Baurecht & Architektenrecht
siehe Überschrift
AT

von A. T. am 14.03.2024 um 16:43 Uhr

Super
Baurecht & Architektenrecht
Sehr freundlich und zugewandt, hohe Kompetenz.
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung!
OS

von O. S. am 27.10.2023 um 07:04 Uhr

Baurecht - mögliche Rückabwicklung sowie ausführliche Beratung im Allgemeinen
Baurecht & Architektenrecht
Herr Germer hat sich bei der Erstberatung sehr viel Zeit genommen und mich ausführlich über eine mögliche Rückabwicklung des Bauträgervertrages beraten.
Ich wurde auch ausführlich über mögliche Risiken, Formfehler und mögliche Probleme einer Rückabwicklung aufgeklärt.
Herr Germer hat mir auch Wege aufgezeigt, wie ich das Bauvorhaben doch noch zu Ende führen kann und welche Rechte mir zustehen.
Man merkt schnell, dass Herr Germer seine Arbeit versteht und auch lebt.
Ich hatte im Vorfeld mehrere Beratungsgespräche und habe mich nirgendwo besser aufgehoben gefühlt.
An dieser Stelle möchte ich mich nochmals ganz herzlich bei Herrn Germer bedanken.

Beste Grüße
O.Schütz
Hallo,
ich bedanke mich für die sehr freundliche Bewertung und drücke die Daumen, dass Sie Ihre Interessen durchsetzen.
Viele Grüße vom Niederrhein
JW

von J. W. am 22.06.2023 um 17:38 Uhr

Überprüfung eines Kaufvertrages
Allgemeine Rechtsberatung
Ich habe beim Rechtsanwalt Germer einen Kaufvertrag überprüfen lassen, da die Formulierungen des Notars im Kaufvertrag nicht einfach zu verstehen waren.
Im Termin erklärte er mir ausführlich die Absätze, bei denen ich die meisten Schwierigkeiten hatte. Hauptsächlich um Mängel und Anbauten, die nicht genehmigt waren.
Herr Germer hat mich diesbezüglich gut beraten und Formulierungsvorschläge bzw. Änderungen unterbreitet. Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt.
BR

von B. R. am 18.05.2022 um 09:10 Uhr

Baurecht
Allgemeine Rechtsberatung
Keine Lösung aber schnelle Antwort Fall zu kompliziert
Besten Dank für die freundliche Bewertung. Es tut mir leid, dass ich Ihnen nicht die Lösung anbieten konnte. Leider ist die Sache wirklich komplex.
YB

von Y. B. am 16.04.2021 um 10:54 Uhr

"Beratung" gefühlt ohne Mehrwert - aber mit Abrechnung ohne Hinweis auf Kosten
Baurecht & Architektenrecht
In meiner Erfahrung erhält man hier unprofessionelle "Beratung" ohne Mehrwert. Darüber hinaus wurde nicht darauf hingewiesen, dass für ein erstes Gespräch bereits Kosten entstehen würden. Aus meiner Sicht handelte es sich noch um ein Vorgespräch (ich wurde vom Anwalt, der unseren ursprünglichen Termin verschwitzt hatte während mein Bruder und ich auf ihn warteten) spontan zurückgerufen während ich im Baumarkt war und ich hatte per Email darauf hingewiesen, dass ich vor einer eventuellen Beauftragung noch Fragen hatte. Obwohl nicht auf die Kosten der „Erstberatung“ hingewiesen wurde und ich mich nach dem Gespräch genauso schlau fühle wie vorher wurde ohne weitere Absprache eine Erstberatung abgerechnet. Mein Gefühl ist, dass der Anwalt nur daran interessiert war Geschäft zu generieren, nicht aber wirklich helfen wollte.
Zur Richtigstellung:
Am 8.3.21 um 17:36 Uhr erhielt ich per email eine Bitte um Erstberatung. Beigefügt war eine Zusammenfassung der Probleme als pdf und eine weitere Unterlage. Gefragt war, ob man dem beauftragten Architekten kündige könne und welche Möglichkeiten man als Bauherr habe, den Mehraufwand/ Schaden von dem Architekten ersetzt zu bekommen.

Ich habe am gleichen Tag dort noch angerufen und erklärt, welche Voraussetzungen eine Kündigung aus wichtigem Grund hat, warum hier ein Risiko besteht. Auch zu diesen Mehrkosten habe ich mich geäußert.

Am gleichen Abend erhielt ich eine weitere email mit weiteren Unterlagen, z.B. der Abschlagsrechnung des Architekten. Denn ich hatte darauf hingewiesen, dass der Bauherr mit einer ordnungsgemäßen Abrechnung rechnen müsse. Angehängt war noch weitere mails des Bauherrn an den Architekten.

Am 9.3.21 um 10 Uhr hatte ich darauf per mail geantwortet. In dieser mail wurde nochmals die Frage der Kündigungsmöglichkeit erörtert und ein mögliches Honorar des Architekten berechnet. Da ich darauf hingewiesen hatte nach Zeitaufwand im Falle einer Beauftragung abzurechnen, hatte ich vorsorglich Vollmacht und Vergütungsvereinbarung übermittelt. Denn die Frage der Vergütung kläre ich regelmäßig.

Darauf kam die Antwort: "Vielen Dank für Ihre Antwort und die zusätzliche Information. "

MIt keiner Silbe wird erwähnt, dass Auskünfte nicht klar oder unvollständig seien. Am gleichen Tag erhielt ich die mail mit dem folgenden Inhalt:

"vielen Dank, dass Sie sich so schnell um unser Anliegen gekümmert haben!

Ich würde vor einer finalen Beauftragung möglichst noch einige Aspekte näher verstehen und schlage hierzu ein kurzes persönliches Gespräch vor."

Es ist richtig, dass dieses Videotelefonat leider gescheitert ist, weshalb ich später den Bauherrn angerufen hatte. Dieser erklärte, nachdem wir über die Sache - nochmal - geredet hatten, dass er sich überlegen würde, ob er gegen den Architekten vorgehen wolle. Das sei ein Bekannter. Der Bauherr wollte sich melden, was nicht geschah. Das ist aber kein Problem.

Deshalb wurde die Sache als Erstberatung abgerechnet, wenngleich eine Erstberatung eine "erste Beratung" ist und nicht bedeutet, dass mehrfach telefoniert und schriftliche Erklärungen abgegeben werden müssen.

Nach Erhalt der Rechnung erklärte der Auftraggeber:" Ich bin darüber erstaunt da ich a) noch keine finale Entscheidung getroffen habe ob ich das Thema weiterverfolgen sollte und b) bis dato keinerlei Beratung erfolgt ist."

Dass keine Beratung erfolgt ist, wird durch die oben zitierten emails widerlegt. Richtig ist, dass keine Beauftragung erfolgt ist. Diese wäre auch anders abzurechnen gewesen.

Es handelt sich offensichtlich um einen Fall, wo Personen gratis eine möglichst umfassene Rechtsberatung erschleichen wollen und die dann als Druckmittel schlechte Bewertungen benutzen.

Die vorstehenden Angaben sind alle nachweisbar und könnten - natürlich anonymisiert - auch zur Verfügung gestellt werden.
LS

von L. S. am 22.10.2020 um 11:46 Uhr

Bau
Baurecht & Architektenrecht
Super schnelle Einschätzung. Vielen Dank
Hallo,

ich bedanke mich für die freundliche Bewertung und wünsche viel Glück bei der Lösung des Problems.

Viele Grüße

Joachim Germer
Rechtsanwalt u. Fachanwalt
f. Bau - u. Architektenrecht
SS

von S. S. am 30.06.2020 um 09:11 Uhr

Auch ohne entstandene Kosten ein netter und hilfreicher Kontakt
Baurecht & Architektenrecht
Auch ohne Rechnung wurde schon geholfen!
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Ich freue mich immer, wenn ich helfen kann, wobei ich natürlich zugeben muß, dass das nicht immer möglich ist.
WS

von W. S. am 17.06.2020 um 20:47 Uhr

Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatztes
Kaufrecht
Die Kurzfristigkeit der Beantwortung meiner Anfrage und die präzise Formulierung zu meinem Fragenkomplex waren für mich besonders positiv; nochmals vielen Dank!
MfG W. Sauter
Ich bedanke mich herzlich für die sehr freundliche Bewertung und freue mich etwas geholfen zu haben.
Viele Grüße
Joachim Germer
JW

von J. W. am 15.06.2020 um 15:33 Uhr

Hilfreiche Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Hilfreiche Informationen
Ich bedanke mich für die freundliche Bewertung und drücke die Daumen, dass alles in Ihrem Sinn geregelt wird.
Vielen Dank