- Bankrecht & Kapitalmarktrecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Resch Rechtsanwälte
Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte wurde im Jahr 1983 gegründet. Sie ist die erste und älteste Spezialkanzlei auf dem Gebiet des Anlegerschutzes. Heute sind wir in diesem Marktsegment mit 8 Anwälten in Deutschland tätig. Unser Erfolg beruht auf dem Ergebnis einer konsequenten Spezialisierung und Konzentration zum Schutz von Kapitalanlegern. Nicht immer können wir allen Mandanten helfen, sich ohne Schaden aus ihrer Kapitalanlage zu befreien. Häufig schaffen wir es aber, die monatlichen Belastungen für unsere Mandanten spürbar zu verringern. Unser primäres Ziel ist jedoch die Mandanten so zu stellen, als hätten sie die Kapitalanlage nie erworben. Dies betrifft nicht nur die steuerbegünstigten Erwerbermodelle und Immobilienfonds, sondern es geht um alle Anlageformen des ungeregelten staatlich nicht überwachten Grauen Kapitalmarktes, aber auch des geregelten Weißen Kapitalmarktes.
Rechtsanwalt Jochen Resch
Ich nehme mir persönlich für Ihr Anliegen Zeit, habe stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und mache mich für Ihr Recht in meiner Kanzlei in Berlin stark. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an mich – ich berate und vertrete Sie persönlich, engagiert und effektiv.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ob Existenzgründung oder Unternehmensalltag: Im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht bin ich der passende Ansprechpartner. Gerne berate ich Sie zur Wahl der passenden Rechtsform (z. B. AG, GmbH), zu den Finanzierungsmöglichkeiten eines Start-ups und zu steuerlichen Optimierungen, kläre Haftungsfragen und gestalte alle wichtigen Verträge, z. B. für Gesellschafter, aber auch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder Verträge für Handelsvertreter. Zur Seite stehe ich Ihnen auch bei Fragen zum Kauf oder Verkauf von Unternehmen sowie bei Umstrukturierungen.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Sie wurden von Ihrer Bank oder Ihrem Anlagenberater nur fehlerhaft beraten und wollen jetzt Ihren Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gerichtlich durchsetzen? Dann sind Sie bei mir genau richtig, denn ich biete Ihnen im kompletten Bereich des Bankrechts und Kapitalmarktrechts lösungsorientierte rechtliche Beratung sowie durchsetzungsstarke Vertretung Ihrer Interessen. Neben Bankhaftungsfragen beschäftige ich mich für Sie mit dem Thema Zahlungsverkehr oder mit Rechtsproblemen in Verbindung mit der Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkassen sowie Konflikten im Zusammenhang mit dem Widerruf von Immobiliendarlehen.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins. Erste Informationen können Sie sich – kostenfrei und unverbindlich – über meine Rechtstipps einholen.
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