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Rechtsanwalt

Johannes Heisenberg

HEISENBERG Strafverteidigung
HEISENBERG Strafverteidigung
  • Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
SK
von S. K. am 17.11.2022 um 19:05 Uhr
Verfahren eingestellt
Strafrecht

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Strafverteidigung

Ermittlungsverfahren

Als Strafverteidiger berate und vertrete ich sie in allen Verfahrensstadien und allen Bereichen des Strafrechts.
Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen, so ist es dringend zu empfehlen, möglichst bald einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Oft kann der Tatvorwurf so schon vor Anklageerhebung im Ermittlungsverfahren ausgeräumt oder das Strafverfahren auf anderem Wege erledigt werden. In den meisten Fällen bittet Sie die Polizei mittels einer Beschuldigtenladung, sich zu den Ihnen vorgeworfenen Taten zu äußern. Gelegentlich werden Sie gebeten, persönlich auf der Polizeiwache zu erscheinen. Als Beschuldigter steht es Ihnen frei, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern oder den vorgeschlagenen Termin wahrzunehmen. 

In vielen Fällen empfiehlt es sich, bereits bei Erhalt eines Schreibens der Polizei, Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen und mit dessen Hilfe frühzeitig Akteneinsicht zu beantragen. Erst nachdem klar ist, welche Beweismittel dem Tatvorwurf zugrunde liegen, sollte über eine Stellungnahme nachgedacht werden. 


Strafbefehl

Wurde Ihnen ein Strafbefehl zugestellt, so kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt und so dagegen vorgegangen werden. Dies ist in vielen Fällen empfehlenswert, sollte aber erst nach eingehender anwaltlicher Prüfung erfolgen, da unter Umständen im darauffolgenden Hauptverfahren eine schwerere Strafe zu befürchten ist. Ich berate Sie, ob und in welchem Umfang ein Einspruch zweckmäßig ist.


Rechtsmittel

Wenn gegen Sie bereits ein Urteil ergangen sein sollte, ist es ratsam, etwaige Rechtsmittel (Berufung/Revision) zu prüfen und diese gegebenenfalls einzulegen. Auch hierbei stehe ich Ihnen zur Seite.


Bereiche des Strafrechts

Ich verteidige Sie in allen Bereichen des Strafrechts.
Dies umfasst neben dem allgemeinen Strafrecht (bspw. Körperverletzung, Betrugs-, Diebstahls- und Raubstraftaten, und Tötungsdelikte) insbesondere auch das Betäubungsmittel- und Jugendstrafrecht. Beim Vorwurf rechtsradikal motivierter Straftaten verteidige ich grundsätzlich nicht.

Johannes Heisenberg ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen

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