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Rechtsanwalt

Dr. Johannes Stehr

STEHR STADLER LINDNER PICHLER Vereidigte Buchprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Partnerschaft mbB
STEHR STADLER LINDNER PICHLER Vereidigte Buchprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Partnerschaft mbB
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Erbrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
MS
von M. S. am 16.07.2021 um 16:19 Uhr
Sehr empfehlenswert 1AAAAAAAAAAAAA
Allgemeine Rechtsberatung

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Auf die bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandantschaft in ausgewählten Rechtsgebieten lege ich in meiner Kanzlei in Bad Tölz besonderen Wert. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an mich – ich berate und vertrete Sie persönlich, engagiert und effektiv. In meiner Kanzlei stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Erbrecht

Meine Tätigkeit im Erbrecht erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung von Erblassern, Erben, Erbengemeinschaften und allen sonstigen Parteien, die am Erbe beteiligt sind. Nicht selten sorgt das Erbe für allerlei Streitigkeiten, denen zumindest teilweise ein ordentlich und sauber gestaltetes rechtssicheres Testament vorbeugen kann. Gerne informiere ich Sie darüber, was es hinsichtlich der Vermögensaufteilung, der Erbfolge, dem Pflichtteil oder einer Enterbung zu beachten gibt und lasse erbschaftssteuerliche Aspekte dabei selbstverständlich nicht außer Acht.

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Handelsrechts und Gesellschaftsrechts berate ich Sie von der Gründung über die Führung bis hin zur Umwandlung oder Veräußerung eines Unternehmens. Ich helfe Ihnen bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform, beantworte Ihnen Haftungsfragen in der Gründungsphase oder erstelle Gesellschaftsverträge. Weiterhin unterstütze ich Sie bei der Einrichtung von Aufsichtsräten, bereite Gesellschafterversammlungen vor und stehe Ihnen bei der Übertragung von Geschäftsanteilen zur Seite.

Steuerrecht

Haben Sie einen Nachforderungsbescheid des Finanzamtes erhalten und möchten dagegen Einspruch einlegen? Oder benötigen Sie eine qualifizierte Vertretung in einem Prüfungs-, Festsetzungs- und Feststellungsverfahren gegenüber dem Finanzamt? Ich stehe Ihnen hierbei kompetent beratend zur Seite und wahre Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt oder Finanzgericht. Darüber hinaus begleite ich Sie während des Antragsverfahrens zur Erteilung verbindlicher Auskünfte durch die Finanzbehörden, beurteile die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln oder berate rund um das Thema Steuererklärung.

Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder nutzen Sie das Kontaktformular auf meinem anwalt.de-Profil und lassen Sie uns einen ersten Termin vereinbaren!

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