Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Hermann Ganzhorn
Rechtsanwalt

Klaus Hermann Ganzhorn

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Sozialrecht
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Betreuungsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Pflegerecht
JR
von J. R. am 19.12.2024 um 09:10 Uhr
Gute fachliche Beratung
Allgemeine Rechtsberatung

Alle Bewertungen anzeigen (68)

Sie haben Schwierigkeiten mit Ihrer Sozialversicherung oder brauchen Hilfe bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht bin ich hierfür Ihr richtiger Ansprechpartner. Ich erarbeite eine für Sie passende Lösung und versuche den Fall möglichst zügig zu lösen.

Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht helfe ich Ihnen gerne bei Ihren arbeitsrechtlichen Problemen weiter. Ich kümmere mich etwa um die Überprüfung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen oder Kündigungen und berate Sie mit dem nötigen Einfühlungsvermögen bei Mobbing und Diskriminierung. Ihnen wurde gekündigt? In einem solchen Fall begleite ich Sie während des gesamten Kündigungsschutzverfahrens und vertrete Sie im Rahmen dessen kompetent gegenüber Ihrem Arbeitgeber sowie vor den zuständigen Gerichten.

Sozialrecht & Sozialversicherungsrecht

Ihre Krankenversicherung kürzt Leistungen oder zahlt benötigte Behandlungen überhaupt nicht? Ihre Rentenanfrage wurde abgelehnt? Sie brauchen eine Reha, doch diese wird nicht genehmigt? Im Bereich des Sozialrechts und Sozialversicherungsrechts vertrete ich Sie zielorientiert gegenüber Ihrer Unfallversicherung, Rentenversicherung oder Pflegeversicherung und sorge für eine schnelle Lösung Ihrer Probleme. Sie haben einen Pflegefall in der Familie und möchten die Person selbst pflegen? Da die Pflege nicht nur mit einem erheblichen Zeitaufwand, sondern auch mit hohen Kosten verbunden ist, informiere ich Sie gerne über Ihre Ansprüche aus dem Pflegerecht. Zudem helfe ich Ihnen bei Problemen rund um das Betreuungsrecht weiter und beantworte Ihnen auch Fragen zum Schwerbehindertenrecht.

Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht

Sie haben einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten? Ich setze mich für Ihre Ansprüche aus dem Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht ein.  

Klaus Hermann Ganzhorn ist gelistet in Rechtsanwälte Fellbach und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Stuttgart
  • Anwaltverein Stuttgart
  • Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)

Bewertungen 68

JR

von J. R. am 19.12.2024 um 09:10 Uhr

Gute fachliche Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Nimmt sich Zeit und passt sich an Bedürfnisse an
RS

von R. S. am 03.12.2024 um 16:48 Uhr

Gute Beratung
Sozialversicherungsrecht
Der erste Besuch war sehr positiv. Freundlich und kompetent.
PW

von P. W. am 02.09.2024 um 18:08 Uhr

Weiterempfehlung
Arbeitsrecht
Ich bin schwerbehindert und arbeite in einer automobilbranche. Herr Ganzhorn vertretet mich in meiner Anliegen einens leidensgerechten Arbeitsplatzes sehr gut.

Rechtstipps 1

Rechtsanwalt Klaus Hermann Ganzhorn
(7)23.03.2023 von Rechtsanwalt Klaus Hermann Ganzhorn
Sozialversicherungsrecht

Viele Rechtsschutzversicherungen bieten zwischenzeitlich ihren Versicherten eine kostenlose Erstberatung an oder verzichten auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt, wenn ein Rechtsanwalt

Kanzlei

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Kontaktdaten von Klaus Hermann Ganzhorn

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    Bahnhofstraße 123
    70736 Fellbach

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Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstr. 14, 70173 Stuttgart

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 280428232

Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Anwälte in Deutschland (EuRAG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Außergerichtliche Streitschlichtung §§ 191 ff BRAO
Außergerichtliche Streitschlichtung §§ 73 II Nr. 3, 73 V BRAO Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Bundesanwaltskammer schlichtungsstelle@brak.de

Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz, Uhlandstr. 2, 70182 Stuttgart.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf Grund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 51 BRAO

Die Regelungen können bei der Bundesrechts-anwaltskammer unter folgender Url eingesehen werden:
http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg

Außergerichtliche Streitbeilegung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der Teilnahme an einer außergerichtlichen Streitschlichtung gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 73 Abs. 5 BRAO bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart, E-Mail: info@RAK-Stuttgart.de, www.rak-stuttgart.de.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (§ 191 f BRAO) teilzunehmen.
Kommt das Mandatsverhältnis auf elektronischem Wege gem. Artikel 4 Abs. 1 lit. e der ODR-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 524/2013) zustande (Online-Dienstvertrag), wird auf die Möglichkeit des Streitbeilegungsverfahrens auf der Onlinestreitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr verwiesen.
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