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Rechtsanwältin

Maike Koch

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  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
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  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Datenschutzrecht
HT
von H. T. am 26.08.2024 um 15:54 Uhr
Top Anwältin - fachlich & zwischenmenschlich
Arbeitsrecht

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Ich wurde 1976 geboren und studierte in Marburg Rechtswissenschaften. Seit 2007 bin ich Rechtsanwältin bei WERNER Rechtsanwälte Informatiker. Zuvor leitete ich die Rechtsabteilung eines Arbeitgeberverbandes. 

Ich berate sowohl im Bereich des individuellen Arbeitsrechts, als auch im kollektiven Arbeitsrecht. Meine Schwerpunkte sind insbesondere die Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Meine Mandantschaft ist breit gefächert und besteht aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Organmitgliedern, leitenden Angestellten, Selbstständigen, Betriebsräten und Gesamtbetriebsräten. 

Ihre Interessen vertrete ich in Streitfällen in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Als Rechtsanwältin helfe ich Ihnen gerne dabei weiter, Ihr Anliegen zu prüfen und gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung herbeizuführen.

Ich bin außerdem seit 2004 regelmäßig mit Freude und Leidenschaft als Referentin tätig. Mein Angebot ist vielfältig: Vermittlung von Grundlagenwissen, Arbeitsrechts-Updates, Wunschthemen - ich richte mich flexibel auf die Wünsche unserer Mandanten ein und erstelle eine für Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Schulung.

Mein Ziel ist es, die „Stellschraube Arbeitsrecht“ für Ihren Erfolg einzusetzen. Auch hinsichtlich der stetigen Veränderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Deshalb lege ich besonderen Wert darauf, durch ständige Weiterbildung auf der Höhe der Zeit zu sein.

Abschließend möchte ich einige Themenfelder auflisten, die zu meinem persönlichen Tätigkeitsbereich gehören und gleichzeitig den Tätigkeitbereich unserer Kanzlei WERNER RI abbilden:

Individuelles Arbeitsrecht: Schwerpunkte im individuellen Arbeitsrecht sind die Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Bei Abmahnungen, Änderungskündigungen und Beendigungen von Arbeitsverhältnissen ist ein rechtlich wirksames Vorgehen der Schlüssel zum Erfolg. Hier ergeben sich immer wieder Angriffspunkte, die ich gerne mit Ihnen bespreche.
Ich berate Unternehmen bei Betriebsänderungen, Unternehmensrestrukturierungen, Sanierungsfällen oder in der Insolvenz. Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten biete ich Rechtsrat bei Vertrags- und Haftungsfragen.

Kollektives Arbeitsrecht: Im kollektiven Arbeitsrecht sind die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie das Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht die Schwerpunkte meiner Beratung.

Betriebsvereinbarung: Ohne IT geht es nicht. Ist im Unternehmen ein Betriebsrat (BR) gebildet, so sind die IT-Sachverhalte in vielen Fällen zwingend mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG). Aus meiner Erfahrung weiß ich: Das Thema „Betriebsvereinbarung und IT“ stellt die Betriebsparteien immer vor eine anspruchsvolle und oftmals ungeliebte Aufgabe. Dabei gibt es in diesem Bereich eine Menge zu tun, denn beispielsweise müssen bestehende Betriebsvereinbarungen an die DS-GVO und an das neue BDSG angepasst werden.

Eine große Hürde ist oft der fehlende technische Sachverstand auf beiden Vertragsseiten. Maßgeschneiderte, für den unternehmerischen Alltag ausreichend flexible Lösungen werden erst dann optimal, wenn Arbeitsrecht, IT-Recht, Datenschutz und technischer Sachverstand kompetent ineinandergreifen. Eine sinnvolle BV-Landschaft, die sich mit IT und Datenschutz befasst, ist ein unverzichtbarer Baustein im betrieblichen Datenschutzkonzept (privacy by design und privacy by default). Eine Betriebsvereinbarung kann als Rechtsgrundlage nach Art. 88 Abs. 5 DS-GVO dienen – wichtig für Arbeitgeber.

Mit meiner langjährigen Erfahrung, rechtlichem Können, technischem Sachverstand, Verständnis für betriebliche Abläufe, Verhandlungsgeschick mit Weitblick und einer Portion gesundem Pragmatismus erziele ich zügig für beide Vertragsparteien gute Lösungen und praktisch lebbare Ergebnisse.

Maike Koch ist gelistet in Rechtsanwälte Köln und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Kölner Anwaltverein e.V. (KAV)

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