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Bewertungen

SF

von S. F. am 06.06.2024 um 09:39 Uhr

Einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsrecht
Ich möchte meine uneingeschränkte Zufriedenheit und Dankbarkeit für die hervorragende rechtliche Unterstützung durch Herrn Matthias Steinfartz im Bereich Arbeitsrecht ausdrücken. Die Beratung und Begleitung bei der einvernehmlichen Beendigung meines Arbeitsverhältnisses waren von höchster Professionalität und Effizienz geprägt. Herr Matthias Steinfartz hat sich von Anfang an durch fundiertes Fachwissen und eine exzellente Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung im Arbeitsrecht ausgezeichnet. Er nahm sich die Zeit, meine Situation detailliert zu analysieren und mir alle möglichen Optionen verständlich zu erklären. Dadurch fühlte ich mich stets gut informiert und in den besten Händen. Besonders hervorzuheben ist die menschliche Seite von Herrn Matthias Steinfartz . Mit viel Empathie und Einfühlungsvermögen hat er meine Sorgen und Bedenken ernst genommen und mir während des gesamten Prozesses ein Gefühl von Sicherheit und Vertrauen vermittelt. Seine Fähigkeit, schwierige Verhandlungen mit der Gegenseite souverän und zielorientiert zu führen, war beeindruckend und führte zu einem für alle Parteien zufriedenstellenden Ergebnis. Dank der exzellenten Arbeit von Herrn Matthias Steinfartz konnte ich die Beendigung meines Arbeitsverhältnisses ohne Konflikte und unnötigen Stress abschließen. Ich schätze seine Verlässlichkeit, das Engagement und die Transparenz, die er während der gesamten Zusammenarbeit gezeigt hat. Er ist auch souverän beim Umgang mit der Presse gewesen. Ich kann Herrn Matthias Steinfartz uneingeschränkt weiterempfehlen und bedanke mich herzlich für die herausragende Unterstützung und die erfolgreiche Lösung meines arbeitsrechtlichen Anliegens. Mit freundlichen Grüßen, Stephan Fellmann
MF

von M. F. am 06.06.2024 um 08:30 Uhr

Schnell und Gründlich
Allgemeine Rechtsberatung
Ich wurde schnell kontaktiert, nach meiner Anfrage und fühlte mich gut beraten. Danke
UB

von U. B. am 06.06.2024 um 08:23 Uhr

Pünktlich gemeldet wie vereinbart. Fall erledigt, sonst Danke 🙏
Allgemeine Rechtsberatung
Keine
GP

von G. P. am 03.06.2024 um 15:49 Uhr

Noch nie sowas erlebt
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Streitwert: über 20.000€
Ich kann nur für mich persönlich sprechen aber ich bin mit der Arbeit von Hr. Steinfartz und seinem Sekretariat sehr unzufrieden. In anderen Fachgebieten scheint Hr. Steinfartz wohl ein hohes Ansehen zu genießen, dieses kann ich bei mir aber leider nicht bestätigen. Die hohe Fachkompetenz kann sich im Banken und Kapitalmarktrecht wohl nur auf die sog. Standartanlageformen beziehen. Für neue Anlageformen wie z.B. Kryptowährungen würde ich von diesem Anwalt dringend abraten.
Zu den Gründen für meine Negativbewertung, die sich exakt so zugetragen haben.
1. Ich musste unzählige Dinge für ihn ausarbeiten, dass etliche Stunden in Anspruch genommen hat. Davon wurde bei der Verhandlung fast überhaupt nichts verwendet. Dies führte dann bei der Verhandlung sogar soweit, dass der vorsitzende Richter ihn ermahnte: "das er genug Zeit hatte alles rechtzeitig einzureichen!" Da hat selbst die Gegenseite verdutzt geschaut. 2. Desweiteres wirkte Hr. Steinfartz bei der Verhandlung sehr unvorbereitet auf mich. Das äußerte sich dadurch, dass er immer in der Akte hin und her geblättert hat und nicht genau wusste wo etwas zu dem Stand, worüber ich gerade gesprochen hatte. Das beides sind für mich schon 2 ausschlaggebende Punkte für eine Negativbewertung aber es geht tatsächlich noch weiter. 3. Auf Anraten von Hr. Steinfartz mit der Begründung einer "taktischen Maßnahme" am Vorabend des ersten Verhandlungstages wurde mir mitgeteilt, dass wir dort nicht hinfahren werden und ich mir überhaupt keine Sorgen machen müsste und wir einfach einen Ausweichtermin dafür erhalten und ich aber dementsprechend ein Versäumnisurteil erhalte. Was ja auch logisch klingt, ich war ja nicht anwesend. Wir haben dann zwar noch einen zweiten Termin erhalten dieser war im Endeffekt aber bedeutungslos. Denn meine Klage wurde abgewiesen mit der Begründung: "Versäumnisurteil wird aufrechterhalten" Ich glaube mehr brauche ich hier wohl nicht sagen. Es kommt aber noch besser. Dieses Urteil wurde mir dann schriftlich von seiner Kanzlei zugestellt in dem ich dann auch zusätzlich noch lesen musste: "Für ein Berufungsverfahren stehen wir Ihnen NICHT zu Verfügung." Ich wurde also komplett im Regen stehen gelassen und sowas soll ich positiv bewerten? Denn ich fühlte mich im Büro von Hr. Steinfartz sehr unwohl und hatte in keiner Weise das Gefühl, dass Hr. Steinfartz sich in meine Lage einfühlen konnte. U.a. besitze ich persönlich zwei Abschlüsse im Fachgebiet Recht und war mit den ganzen Umgangsformen bestens vertraut, dies teilte ich Herrn Steinfartz aber nicht mit. Ich bin einfach nur massiv enttäuscht und das ich Recht habe zeigt sich dadurch, dass gegen meine Negativbewertung vorgegangen wird.
Zu dieser Berwertung muß der Wahrheit halber folgendes anzumerken sein :

Der Mandant hatte seinen Anwalt gewechselt, weil er mit diesem unzufrieden war und der Ansicht war, daß dieser sich in dem Bereich Kryptowährungen nicht auskennen würde. In der Sache ging es um eine Falschberatung im Kapitalmarktrecht. Der Mandant hatte sein Geld auf Empfehlung seines ehemaligen Vorgesetzen in Kryptowährungen angelegt. Da der Mandant für diese Falschberatung beweispflichtig war , wurde er durch den Anwalt in einem Schreiben vor Einlegung der Klage ausdrücklich darauf hingewiesen , daß er keine Beweise für diese Falschberatung hat ,weder Zeugen noch schriftliche Unterlagen und deshalb ein hohes Prozessrisiko bestehen würde. Trotz dieser Belehrung drängte der Mandant auf eine Klageerhebung, weil ja die Kosten durch seine Rechtschutzversicherung übernommen werden würden. Die Klage wurde auch nicht wegen Säumnis verloren, sondern es fand ein mündlicher Verhandlungstermin statt , in dem der Richter dem Mandanten ebenfalls darüber belehrte , daß er seine Behauptungen über die Falschberatungen nicht belegen könnte. Das Gericht bezweifelte auch, daß dem Kläger - der sich als Fachmann im Bereich der Geldanlagen und Recht ausgab- keine Kenntnis darüber hatte , daß diese Geldanlagen in Kryptowährungen hohen Risiken ausgesetzt sind. Im Ergebnis erging ein klageabweisendes Urteil und zwar genau mit der Begründung, daß der Kläger seine Behauptungen nicht beweisen konnte. Gerade dieses Prozeßrisiko wurde dem Kläger vor Einlegung der Klage durch den Anwalt aufgezeigt. Es ist sehr bedauerlich, wenn aus Frust wegen dem Verlust der Klage Tatsachen verdreht werden . Selbstverständlich ist kein Anwalt bereit , ein Mandat fortzuführen wenn solche falschen Tatsachen behauptet werden. Der Fehler des Anwalts bestand darin dieses Mandat anzunehmen.
JH

von J. H. am 15.05.2024 um 14:56 Uhr

Einwandfrei
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Schnelle, unkomplizierte und kompetente Hilfe.
SB

von S. B. am 03.05.2024 um 08:54 Uhr

DSL Bank - Erteilt keine Löschungsbewilligung
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Ein ganz großes Lob an Herrn Steinfartz und seinen Team. Herr Steinfartz ist ein kompetenter und freundlicher Anwalt. Er hat uns geholfen und stand uns mit seinen großartigen fachlichen Wissen und seiner Empathie immer zur Seite. Wir können Herrn Steinfartz und seine sehr freundlichen Mitarbeiter immer weiterempfehlen. Wenn es 6 Sterne geben würde, dann würden wir diese auch vergeben. Vielen Dank an die Kanzlei Steinfartz!!!
AE

von A. E. am 26.04.2024 um 20:13 Uhr

DSL Bank - Löschungsbewilligung
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Ich habe Herrn RA Steinfartz als kompetenten RA kennengelernt, welchem die Probleme der Klienten am Herzen liegen. Ständig wurde ich über den aktuellen Werdegang informiert. Die Anfragen an meine Rechtsschutzversicherung wurden mir abgenommen. Insgesamt eine angenehme Atmosphäre.
SK

von S. K. am 18.04.2024 um 15:47 Uhr

DSL Bank - Löschungsbewilligung - SchadensersatzAbwicklungsstörungen
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Ich wurde sehr freundlich und kompetent beraten.
IS

von I. S. am 17.04.2024 um 13:41 Uhr

DSL - Erteilung Löschungsbewilligung, Schadensersatz
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Wir sind so froh, uns für die Kanzlei Steinfartz entschieden zu haben. Als wir letzten Sommer unsere Immobilie verkauft hatten und die DSL-Bank sich auch nach 4 Monaten nicht bewegte und die Löschungsbewilligung erteilte, haben wir die Kanzlei Steinfartz eingeschaltet. Herr Steinfartz und seine Mitarbeiterinnen haben uns immer sehr gut beraten und konnten nun für uns die Angelegenheit abschließen. Wir bedanken uns für die Unterstützung! Vielen vielen Dank!
MM

von M. M. am 05.04.2024 um 11:53 Uhr

Onlinebanking-Betrug
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Steinfartz hat uns vertreten in einem Fall, der zunächst aussichtslos erschien. Es ging um einen Onlinebanking-Betrug im 5-stelligen Euro-Bereich, bei dem wir der Bank eine Mitschuld durch mangelnde Kundenbetreuung (Erreichbarkeit) anlasteten. Herr Steinfartz hat in dem Verfahren offenbar "die richtigen Knöpfe gedrückt" denn entgegen jeglicher Prognose hat die Bank widerspruchslos den gesamten Schaden erstattet, obwohl sie dies Anfangs ablehnte. Wir sind Herrn Steinfartz dafür selbstverständlich überaus dankbar und empfehlen ihn uneingeschränkt weiter.