- Familienrecht
- Sozialrecht
- Erbrecht
Über mich
Ihr gutes Recht ist es wert, von einem Rechtsanwalt im Raum Ludwigshafen am Rhein vertreten zu werden, der über langjährige Erfahrung verfügt, seine umfangreichen Fachkenntnisse zielgerichtet für Sie einsetzt und sich durch laufende Fortbildung stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung hält. Als Teil eines Beratungsgesprächs erläutere ich meiner Mandantschaft auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informiere diese dabei ausführlich, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten. Die Türen meiner Kanzlei stehen Ihnen offen!
Zu meiner Ausbildung und Berufserfahrung:
Nach erfolgreichem Abschluss meines Abiturs habe ich umgehend eine Berufsausbildung bei der Polizei in Rheinland-Pfalz absolviert, wobei ich insbesondere praktische Berufserfahrung über längere Zeiträume bei den Dienststellen in Frankenthal und Ludwigshafen gesammelt habe, so dass mir insbesondere in den Bereichen Opferhilfe/Opferschutz, aber auch in den Bereichen Familienrecht und Sozialrecht, beispielsweise bei Gewaltschutzdelikten, oder der Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz ein fachlich qualifizierter Umgang mit Gewaltopfern, Missbrauchsopfern, Opfer von Straftaten oder Angehörigen von diesen für mich genauso selbstverständlich ist, wie ein kooperatives und professionelles Zusammenwirken mit den ermittelnden Beamten bei Polizei und Staatsanwaltschaft.
Dies insbesondere auch, weil ich nach meinem Jurastudium in Heidelberg während meines Referendariat in Mannheim auch als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Mannheim tätig war und dementsprechend bereits zu dieser Zeit nicht nur berufliche Erfahrungswerte im Bereich der Staatsanwaltschaft sammeln konnte, sondern darüber hinaus auch ein gutes Verhältnis zu Staatsanwaltschat, Behörden und Gerichten aufbauen und pflegen konnte.
Als selbstständiger Rechtsanwalt bin ich mit meiner eigenen Kanzlei in Ludwigshafen seit nunmehr vielen Jahren tätig, wobei mir nicht nur die fachqualifizierte, erfolgsversprechende und professionelle Fall- und Sachbearbeitung am Herzen liegt, sondern insbesondere auch ein kooperatives und vertrauensvolles Verhältnis zu meinen Mandanten, welches durch gemeinsames Miteinander geprägt ist, um so zusammen das Recht meines Mandanten effektiv und erfolgreich durchsetzen zu können.
Vertretungsberechtigt bin ich bei sämtlichen Amts- und Landgerichten.
Bei fehlender wirtschaftlicher Möglichkeit ist ein Mandatsverhältnis unter Inanspruchnahme von Beratungshilfeschein im außergerichtlichen Bereich und unter Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe, bzw. Verfahrenskostenhilfe im gerichtlichen Bereichen (so genanntes Armenrecht) selbstverständlich.
In vorwiegend folgenden Bereichen bin ich ihnen bei rechtlichen Fragen gerne behilflich:
Arbeitsrecht
Sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber gehören zu meinen Mandanten, wenn es um die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen und Aufhebungsverträgen geht. Auch im Falle einer Abmahnung stehe ich Ihnen mit meinem profunden Fachwissen gerne zur Seite. Darüber hinaus übernehme ich die Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen und vertrete Arbeitnehmer oder Arbeitgeber im Falle einer Kündigungsschutzklage.
Familienrecht
Mit viel Engagement und Sachverstand nehme ich mich allen familienrechtlichen Angelegenheiten an. Sind Sie beispielsweise zum Entschluss gekommen, sich von Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner zu trennen, können Sie sich jederzeit an mich wenden – ich stehe Ihnen während des gesamten Scheidungsverfahrens zur Seite. Sind Kinder von der Ehescheidung betroffen, kläre ich Sie zudem ausführlich über die Themen Umgangsrecht und Sorgerecht auf. Ich kümmere mich des Weiteren um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für den Nachwuchs sowie für den Ehegatten. Darüber hinaus bin ich Ihnen bei der Klärung von Adoptions- und Vaterschaftsfragen behilflich. Heiratswillige berate ich rund um die bevorstehende Eheschließung und fertige Eheverträge an.
Zivilrecht
Unter das Zivilrecht fallen Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die die rechtlichen Beziehungen zwischen juristischen und natürlichen Personen regeln. Ich übernehme u. a. die Anfertigung, Überprüfung und Überarbeitung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und berate bezüglich Kündigung, Schenkung, Rücktritt oder Vertragsstrafe.
Versicherungsrecht
In keinem Land gibt es so viele Versicherungen wie in Deutschland, deshalb ist es ratsam, sich vor Unterzeichnung des Versicherungsvertrages kompetent und umfassend beraten zu lassen. Ich übernehme für Sie die Überprüfung der Versicherungsbedingungen und des Versicherungsvertrages sowie die Durchsetzung der darin festgelegten Leistungen, insbesondere wenn deren Übernahme beispielsweise nach einem Verkehrsunfall, Arbeitsunfall, einem anderen Schaden oder wegen Berufsunfähigkeit von der Versicherung abgelehnt wird.
Sozialrecht
Bei Problemen mit einer Sozialbehörde oder einer Sozialversicherung können Sie sich jederzeit gerne mit Ihrem individuellen Anliegen an mich wenden. Ich stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie z. B. einen ablehnenden Bescheid (BAföG, Kindergeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Hartz IV etc.) erhalten haben und dagegen Widerspruch einlegen möchten. Außerdem mache ich mich für Ihre Rechte und Interessen stark, wenn Ihnen Leistungen der Sozialversicherung verweigert werden oder Sie sich mit dem Versorgungsamt bzw. Der Integrationsbehörde auseinandersetzen müssen.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Das Schadenersatzrecht und Schmerzensgeldrecht regelt sämtliche Fragen der Schadenstragung. Ich kümmere mich um die Durchsetzung Ihrer bestehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldforderungen, egal, ob diese z. B. durch unerlaubte Handlung, einen Unfall, eine Vertragsverletzung oder die Lieferung fehlerhafter Ware entstanden sind.
Opferhilfe
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite und vertrete Sie, wenn Sie im Adhäsionsverfahren Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend machen möchten. Ich beantworte Ihre Fragen zum Täter-Opfer-Ausgleich und stehe Ihnen als Vertreter der Nebenklage zur Verfügung.
Ein Anruf, eine E-Mail oder eine Nachricht über das Kontaktformular auf dem anwalt.de-Profil genügen für die Vereinbarung eines ersten Beratungstermins. Von meiner Erfahrung können Sie sich ebenfalls unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
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