Spezialisierung, Professionalität, Transparenz beim Honorar und klare Sprache. Meine Mandanten sollen mich verstehen, damit sie das Verfahren verstehen.
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Über mich
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Albrecht Popken
Willkommen auf meiner Profilseite. Ich bin seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen, von Beginn an habe ich mich auf das Strafrecht und die Strafverteidigung konzentriert. Seit 2006 bin ich in eigener Kanzlei tätig, seit 2009 in der Berliner Strafrechtskanzlei Linkhorst Popken & Kollegen. Ebenfalls seit 2009 bin ich Fachanwalt für Strafrecht, später kam der Fachanwalt für Verkehrsrecht dazu.
Strafverteidigung im Allgemeinen Strafrecht
Im Schwerpunkt verteidige ich in Verfahren, die im Bereich des allgemeinen Strafrecht liegen. Zum allgemeinen Strafrecht zählen insbesondere die Strafvorschriften, die nicht in Spezialgesetzen, sondern im Strafgesetzbuch geregelt sind. So zählen etwa Betrug (§ 263 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) und Körperverletzung (§ 223 StGB) zum allgemeinen Strafrecht. Dabei vertrete ich Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren bis zum Rechtsmittelverfahren. Priorität hat dabei für mich zum einen die Vermeidung der Hauptverhandlung, wo immer das möglich ist, und zum anderen die umfassende Beratung und Aufklärung meiner Mandanten. Sie sollen wissen, was im Verfahren aus welchen Gründen passiert. Verlassen Sie sich darauf, dass Sie mir nie zu viele Fragen stellen können!
Verteidigung gegen Strafbefehle
Seit 2008 betreibe ich die Internetseite https://strafbefehl-info.de. Über diese Seite finden mich viele Mandanten, denen ein Strafbefehl zugestellt wurde. Ich verteidige und berate deshalb überdurchschnittlich häufig in Strafbefehlsverfahren, und zwar nicht nur in Berlin und Umgebung, sondern bundesweit. Gerade im Strafbefehlsverfahren ist es häufig nicht notwendig, einen Anwalt vor Ort zu haben, weil auch in diesen Verfahren eine Gerichtsverhandlung besser vermieden werden sollte. Wenn Sie Fragen dazu - oder zu Ihrem Strafbefehl - haben, schreiben Sie mir eine Nachricht.
Verkehrsstrafrecht - Insbesondere bei Verkehrsunfallflucht (Fahrerflucht)
Neben dem allgemeinen Strafrecht verteidige ich besonders häufig im Verkehrsstrafrecht, insbesondere gegen den Vorwurf der Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB). Über die besonderen Probleme dieses Straftatbestandes informiere ich auf meiner Internetseite https://fahrerflucht.info.
Regressforderungen nach einer Fahrerflucht
Häufige Folge einer Fahrerflucht ist die Regressforderung der Haftpflichtversicherung. Da ich häufig gegen den Vorwurf der Unfallflucht verteidige, habe ich auch überdurchschnittlich häufig mit den Rechtsproblemen rund um den Regress zu tun. Wenn Sie Fragen dazu haben, schreiben Sie mir eine Nachricht. Auch hierzu informiere ich im Internet auf https://regress-nach-fahrerflucht.de.
Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger
Für mich ist es selbstverständlich, dass ich Mandate nicht nur als Wahlverteidiger, sondern auch als Pflichtverteidiger übernehme. Wenn Sie Fragen zur Pflichtverteidigung haben oder auf der Suche nach einem Pflichtverteidiger sind, kontaktieren Sie mich.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Vereinigung der Berliner Strafverteidiger e. V.
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins e. V. (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e. V. (DAV)
Rechtstipps 12
Das Risiko der Verschlechterung nach dem Einspruch gegen Strafbefehl – Ein Beispiel
03.10.2022Der Unterschied zwischen dem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis
17.02.2022
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