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Rechtsanwalt

Albrecht Popken LL.M.

Linkhorst Popken & Kollegen Rechtsanwälte
Linkhorst Popken & Kollegen Rechtsanwälte
www.strafverteidiger-berlin.info
Spezialisierung, Professionalität, Transparenz beim Honorar und klare Sprache. Meine Mandanten sollen mich verstehen, damit sie das Verfahren verstehen.
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Opferhilfe
NS
von N. S. am 31.01.2025 um 10:09 Uhr
Abwehr Regressforderung
Verkehrsrecht
Sehr freundlich und unkompliziert. Sowohl die telefonische Beratung, als auch der E-Mail Verkehr war sehr gut erklärt und auf den Punkt gebracht. Vielen Dank! Ich bin sehr zufrieden.

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Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht Albrecht Popken 

Willkommen auf meiner Profilseite. Ich bin seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen, von Beginn an habe ich mich auf das Strafrecht und die Strafverteidigung konzentriert. Seit 2006 bin ich in eigener Kanzlei tätig, seit 2009 in der Berliner Strafrechtskanzlei Linkhorst Popken & Kollegen. Ebenfalls seit 2009 bin ich Fachanwalt für Strafrecht, später kam der Fachanwalt für Verkehrsrecht dazu.


Strafverteidigung im Allgemeinen Strafrecht

Im Schwerpunkt verteidige ich in Verfahren, die im Bereich des allgemeinen Strafrecht liegen. Zum allgemeinen Strafrecht zählen insbesondere die Strafvorschriften, die nicht in Spezialgesetzen, sondern im Strafgesetzbuch geregelt sind. So zählen etwa Betrug (§ 263 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) und Körperverletzung (§ 223 StGB) zum allgemeinen Strafrecht. Dabei vertrete ich Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren bis zum Rechtsmittelverfahren. Priorität hat dabei für mich zum einen die Vermeidung der Hauptverhandlung, wo immer das möglich ist, und zum anderen die umfassende Beratung und Aufklärung meiner Mandanten. Sie sollen wissen, was im Verfahren aus welchen Gründen passiert. Verlassen Sie sich darauf, dass Sie mir nie zu viele Fragen stellen können!


Verteidigung gegen Strafbefehle

Seit 2008 betreibe ich die Internetseite https://strafbefehl-info.de. Über diese Seite finden mich viele Mandanten, denen ein Strafbefehl zugestellt wurde. Ich verteidige und berate deshalb überdurchschnittlich häufig in Strafbefehlsverfahren, und zwar nicht nur in Berlin und Umgebung, sondern bundesweit. Gerade im Strafbefehlsverfahren ist es häufig nicht notwendig, einen Anwalt vor Ort zu haben, weil auch in diesen Verfahren eine Gerichtsverhandlung besser vermieden werden sollte. Wenn Sie Fragen dazu - oder zu Ihrem Strafbefehl - haben, schreiben Sie mir eine Nachricht. 


Verkehrsstrafrecht - Insbesondere bei Verkehrsunfallflucht (Fahrerflucht)

Neben dem allgemeinen Strafrecht verteidige ich besonders häufig im Verkehrsstrafrecht, insbesondere gegen den Vorwurf der Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB). Über die besonderen Probleme dieses Straftatbestandes informiere ich auf meiner Internetseite https://fahrerflucht.info


Regressforderungen nach einer Fahrerflucht

Häufige Folge einer Fahrerflucht ist die Regressforderung der Haftpflichtversicherung. Da ich häufig gegen den Vorwurf der Unfallflucht verteidige, habe ich auch überdurchschnittlich häufig mit den Rechtsproblemen rund um den Regress zu tun. Wenn Sie Fragen dazu haben, schreiben Sie mir eine Nachricht. Auch hierzu informiere ich im Internet auf https://regress-nach-fahrerflucht.de.


Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger

Für mich ist es selbstverständlich, dass ich Mandate nicht nur als Wahlverteidiger, sondern auch als Pflichtverteidiger übernehme. Wenn Sie Fragen zur Pflichtverteidigung haben oder auf der Suche nach einem Pflichtverteidiger sind, kontaktieren Sie mich. 


Albrecht Popken LL.M. ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Vereinigung der Berliner Strafverteidiger e. V.
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins e. V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e. V. (DAV)

Bewertungen 159

NS

von N. S. am 31.01.2025 um 10:09 Uhr

Abwehr Regressforderung
Verkehrsrecht
Sehr freundlich und unkompliziert. Sowohl die telefonische Beratung, als auch der E-Mail Verkehr war sehr gut erklärt und auf den Punkt gebracht. Vielen Dank! Ich bin sehr zufrieden.
Das freut mich! Vielen Dank für die Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Popken
Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht
JK

von J. K. am 28.01.2025 um 07:36 Uhr

Schnelle Klärung
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Ihnen kurz meine Erfahrung mit Herrn Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M. schildern. Ich hatte Herrn Popken damals aufgrund eines Unfalls kontaktiert. Er antwortete mir umgehend auf meine Anfrage, zeigte großes Mitgefühl und bedauerte meinen Unfall aufrichtig. Außerdem wünschte er mir gute Besserung, was ich als sehr aufmerksam empfand. Herr Popken teilte mir freundlich mit, dass mein Anliegen in den Bereich des Zivilrechts falle und er dies nicht vertrete, was mir sehr geholfen hat, meinen nächsten Schritt besser einzuordnen. Insgesamt habe ich Herrn Popken als äußerst höflich, professionell und hilfsbereit wahrgenommen. Mit freundlichen Grüßen J. Karras
Herzlichen Dank für Ihre sehr freundliche Bewertung, die mich besonders freut, da ich Ihnen in der Sache selbst leider nicht helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Popken
Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht
DL

von D. L. am 16.01.2025 um 18:36 Uhr

Regress nach Unfallflucht
Versicherungsrecht
Aufgrund eines Verkehrsdelikts in dem oben genannten Kontextes war ich auf der Suche nach einem Anwalt, der in diesem Rechtsbereich über entsprechend Erfahrung verfügt. Dies wurde notwenig da mein bisheriger Anwalt mich nicht weiter in der Sache betreuen wollte. (Anm. nach Einstellung der Strafanzeige gegen Auflagen) In meiner Eigenrecherche konnte ich die Anwaltskanzlei rund um Herrn Popken ausfindig machen und riskierte mein Glück. Im Nachhinein bin ich erleichtert dies getan zu haben, da die Regressforderung meiner Versicherung gegen mich eingestellt und so kein Zivilverfahren eröffnet wurde. Alleine wäre ich sehr wahrscheinlich auf die Forderung bzw. einen Kompromiss seitens meiner Versicherung eingegangen, da diese trotz eindeutig positiver Auslegung zu meinen Gunsten auf ihre Forderung behaarten. So wurden die Forderungen meiner Versicherung gegen mich mehr oder minder sofort eingestellt und kein Zivilprozess eröffnet. Ich kann jedem nur empfehlen sich in ähnlich geplagerten Fällen an Herrn Popken zu wenden. Man sollte sich nicht von Drohbriefen und etwaiger zweifelhafter Argumentation im Sinne der Kostenreduzierung der entsprechenden Versicherung einlullen lassen und bei potenziellen Erfolgsaussichten dagegen vorgehen. In einem kostenlosen Erstgespräch können sie zudem erste Chancen und Risiken ausloten.
Vielen herzlichen Dank für die sehr freundliche und ausführliche Bewertung! Ich weiß wirklich sehr zu schätzen, dass Sie sich die Zeit genommen haben.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Ihr Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht

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Kanzlei-Impressum

Linkhorst Popken & Kollegen Rechtsanwälte GbR
Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M.
Alt-Moabit 108A
10559 Berlin
Tel.: 030/330 999 990
Fax: 030/330 999 99-11
Mail: popken@strafverteidiger-berlin.info
Internet: www.strafverteidiger-berlin.info


Rechtsanwalt Albrecht Popken LL. M. ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstr. 9, 10179 Berlin, Tel.: 030 / 30 69 31-0, die als zuständige Aufsichtsbehörde fungiert. Die Berufsbezeichnung “Rechtsanwalt” ist verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen lauten:


  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vom 01.08.1959 (veröffentlicht in: BGBl. I S. 565)
  • Gerichtskostengesetz (GKG) vom 15.12.1975 (veröffentlicht in: BGBl. I S. 3047)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) (veröffentlicht z. B. bei www.brak.de)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) (veröffentlicht z. B. bei www.brak.de)
  • Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (RVG) vom 5. 5. 2004 (veröffentlicht in: BGBl I 2004, 718, 788 )
  • Für Fachanwälte gilt zusätzlich die Fachanwaltsordnung, veröffentlicht z. B. bei www.brak.de.
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