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Über mich
Herzlich Willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gerne behilflich.
Rechtsanwalt Phil J. Stange gründete seine Einzelkanzlei am 1. Januar 2000 in Kiel. Er betreut überwiegend Privatleute, aber auch Selbständige und kleinere Unternehmen.
Die Büroräume der Kanzlei Stange, innerhalb einer privaten Wohnung, liegen in Kiel-Gaarden, in der Nähe des Vinetaplatzes . Den Mandanten stehen kostenfreie öffentliche Parkplätze in der Nähe der Hausanschrift Wikingstraße 4 zur Verfügung, soweit diese nicht besetzt sind. In der Nähe befindliche Bus-Haltestellen sind Karlstal, Kieler Straße oder Stoschstraße, die von den Buslinien 11, 22, 34, 71/72, 100/101 angefahren werden. Im Einzelnen wird auf die Fahrpläne der Buslinien unter www.kvg-kiel.de verwiesen.
Beratungstermine werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Die Termine können montags, dienstags und donnerstags von 08.00 bis 16.00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 08.00 bis 14.00 Uhr mit Herrn Stange vereinbart werden und sind nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und auch vor Ort beim Mandanten möglich.
Phil J. Stange, geboren 1969 in Heide, absolvierte sein Studium der Rechte an der Universität zu Kiel. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete er in Schleswig-Holstein. Herr Stange wurde am 30. November 1998 zur Anwaltschaft zugelassen. Vor der Gründung der eigenen Kanzlei war er bereits von 1998 bis 2000 als freier Mitarbeiter anwaltl tätig. Herr Stange spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Phil J. Stange übernimmt Ihr Mandat aus dem Verkehrsrecht, Mietrecht, Strafrecht und in Zwangsversteigerungsverfahren.
Bei Verkehrsunfällen kommt zumeist die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Doch Vorsicht! Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn Ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Viele Versicherer rechnen falsch ab, wenn sich der Unfallgegner keinen Rechtsanwalt nimmt. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Auch bei Versicherern ist Sparen angesagt - oft zu Lasten des eigenen Versicherungsnehmers oder des Unfallgegners. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut.
Im Übrigen machen Versicherungen Sie natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten. Nach einem Verkehrsunfall kann Rechtsanwalt Stange zum Beispiel Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder ins Krankenhaus, Gutachterhonorare, entgangene Freizeit, versäumten Urlaub oder verdorbene Urlaubsfreuden, langfristige Verletzungen und Schmerzen, Heilbehandlungen und Medikamente, Porto und Telefonkosten, Rechtsanwaltskosten, erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre), entgangenen Gewinn, Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes, Mietkosten für eine Ersatzsache (meist Mietwagen), entgangene Gebrauchsvorteile und Genussmöglichkeiten, Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes oder Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen wie das Fahrverbot. Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion. Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Rechtsanwalt Stange vertritt seine Mandanten im Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und bei Verkehrsstrafsachen.
Ein Schwerpunkt der Kanzleiarbeit liegt beim Mietrecht. Dieses regelt zum Beispiel Kündigung, Schönheitsreparaturen, Kündigungsfrist, Mietvertrag, Pachtvertrag, Mietminderung oder Mieterhöhung. Bei derartigen Themen ist Rechtsanwalt Stange ein zuverlässiger Ansprechpartner.
Das Zwangsversteigerungsverfahren kann man in zwei einzelne Verfahren unterteilen: das eigentliche Versteigerungsverfahren (§§ 15 bis 104 ZVG), das mit dem Zuschlag seinen Abschluss findet, und das Verteilungsverfahren (§§ 105 bis 145 ZVG), das mit der Zuteilung des Erlöses an die beteiligten Gläubiger und gegebenenfalls mit der Zuteilung eines Übererlöses an den Versteigerungsschuldner endet. Gleich, ob es sich um die Beratung eines Gläubigers, Bietinteressenten, eines Miteigentümers oder des Schuldners handelt: In allen Fällen ist eine rechtliche Vertretung und Beratung im Zwangsversteigerungsverfahren erforderlich, die der wirtschaftlichen Bedeutung für den Beteiligten gerecht wird. Wenden Sie sich daher im Falle einer Zwangsversteigerung vertrauensvoll an Rechtsanwalt Stange.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als "Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als zugelassener Rechtsanwalt hat Stange die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen, um daraufhin eine sachgerechte Verteidigung vorzubereiten. Selbstverständlich übernimmt er auch strafrechtliche Pflichtverteidigungen und Bußgeldverfahren.
Sprachen
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- Englisch
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Kontaktdaten von Phil J. Stange
Adresse
Wikingerstr. 4
24143 KielNaN km (von Ihrem Standort)
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