3.513 Anwälte für Anstiftung | Seite 147

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ferdinand Obergfell
sehr gut
Rechtsanwalt Ferdinand Obergfell
Kanzlei Obergfell, Bürgerstraße 14, 76133 Karlsruhe 6868.6552052932 km
Ehrlichkeit - Schnelle Bearbeitung - Effektive Verteidigung - zufriedene Mandanten - Gute Erreichbarkeit
Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Anstiftung bietet Herr Rechtsanwalt Ferdinand Obergfell
aus 71 Bewertungen Freispruch !! (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Helena Schütz
Anwaltskanzlei Helena Schütz, Zum Lampert 3, 77855 Achern 6865.9663998308 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Anstiftung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Helena Schütz
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Köther
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Köther
Rechtsanwälte Köther und Schmitt, Senningsweg 9, 58239 Schwerte 6686.0480514627 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Köther bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Anstiftung
aus 15 Bewertungen Sehr kompetent, holt auch den letzten möglichen Cent von der gegnerischen Versicherung. Das ganze Team sehr engagiert … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Herbert Hannappel
Rechtsanwalt Herbert Hannappel
Rechtsanwaltskanzlei Hannappel, Sonnenwall 45-47, 47051 Duisburg 6637.4162167214 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Anstiftung bietet Herr Rechtsanwalt Herbert Hannappel
aus 6 Bewertungen 100% (22.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Ohler
Rechtsanwalt Wolfgang Ohler, Augustinusstr. 11 D, 50226 Frechen 6664.0005423812 km
Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Ohler ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Anstiftung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Wadle
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Peter Wadle, Löwenhofstr. 5, 55116 Mainz 6806.317452934 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Anstiftung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Wadle gerne zur Verfügung
aus 37 Bewertungen Herr Wadle hat mein Strafverfahren eingestellt. Ich wurde kompetent beraten. Alle sind super freundlich und immer … (12.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Boris Bölle
sehr gut
Kanzlei Boris Bölle, Bismarckstr. 5, 95028 Hof 7013.4169561147 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Boris Bölle ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Anstiftung
aus 29 Bewertungen Nach einer sehr guten Beratung, hat Herr Bölle den Fall übernommen. Er und auch die Sachbearbeitung im Vorzimmer sind … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Engin Yorgun
sehr gut
Rechtsanwalt Engin Yorgun
Kanzlei Yorgun - Rechtsanwalt Engin Yorgun, Bockenheimer Landstr. 92, 60323 Frankfurt am Main 6824.3225116825 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Engin Yorgun bietet Rat und Unterstützung im Bereich Anstiftung
aus 25 Bewertungen Vielen Dank.Herr Engin. (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Fehn
Rechtsanwalt Alexander Fehn
FEHN & Kollegen, Friedrich-Stein-Str. 7, 97421 Schweinfurt 6925.3691593623 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Fehn ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Anstiftung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Anstiftung

Fragen und Antworten

  • Anstiftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Anstiftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Anstiftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Anstiftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Anstiftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Eine Anstiftung nach § 26 StGB (Strafgesetzbuch) liegt immer vor, wenn jemand bei einem anderen den Tatentschluss hervorruft, vorsätzlich eine rechtswidrige (zumindest versuchte) Tat – wie z. B. einen Mord, Einbruch, eine Erpressung oder Körperverletzung – zu begehen, ihn mithin zur Tatbegehung bestimmt.

Für das Bestimmen zur Tat reicht es nicht aus, dass der Anstifter dem Täter nur eine Information oder einen Rat gibt. Er muss vielmehr aktiv auf den Willen des Täters Einfluss nehmen, z. B. durch Überredung, Drohung oder Täuschung. Wollte der Täter die Tat ohnehin begehen, kann er nicht mehr angestiftet werden, sog. omnimodo facturus. Stattdessen kommt aber eine Bestrafung wegen versuchter Anstiftung nach § 30 I StGB oder psychischer Beihilfe nach § 27 StGB in Betracht. Bei einer Aufstiftung dagegen wird der Täter zu einer schwereren Tat angestiftet, als er ursprünglich geplant hat, z. B. Mord statt Körperverletzung. Ebenso ist wegen Anstiftung zu bestrafen, wer den Täter zu einer neuen Tat – z. B. Raub statt Betrug – anstiftet, sog. Umstiftung. Wegen Anstiftung macht sich dagegen nicht strafbar, wer den Täter zu einer leichteren Tat als geplant anstiftet, z. B. einfache Körperverletzung statt schwerer Körperverletzung. Schließlich hat er damit das Gefahrenrisiko verringert und außerdem war der Täter bereits zuvor zu einer (schlimmeren) Tat bereit, vgl. omnimodo facturus.

Im Übrigen muss man bei der Anstiftung einen sog. Doppelvorsatz bezüglich der zu begehenden Haupttat und hinsichtlich des Bestimmens des Täters haben. Ersteres fehlt bei dem sog. „Agent provocateur“. Das ist z. B. ein Polizist, der als verdeckter Ermittler tätig wird oder ein V-Mann, der dem überwachten Umfeld selbst angehört und für die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft arbeitet. Denn der „Lockspitzel“ will nicht, dass die Tat vollendet wird. Der Täter soll vielmehr über das Versuchsstadium nicht hinauskommen, weil dieses bereits genügt, um ihn der Tat zu überführen.

Bei der Bestrafung des Anstifters ist grundsätzlich der Strafrahmen der Haupttat heranzuziehen. Bei dem sog. Exzess des Täters haftet der Anstifter aber nicht für die Haupttat, sondern nur für den Teil der Tat, die von der Anstiftung umfasst war. Wollte er beispielsweise, dass der Täter das Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer „nur“ ohrfeigt (einfache Körperverletzung) und der Täter schlägt dieses aber mit einem Baseballschläger (schwere Körperverletzung), wird die Strafe des Anstifters nach dem Strafrahmen der einfachen Körperverletzung festgestellt.

(VOI)

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