267 Anwälte für Behindertenrecht | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwalt Ronny Koch
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Rechtsanwalt Ronny Koch
Kanzlei Ronny Koch, Adenauerallee 8, 20097 Hamburg 6721.0234950647 km
Fachanwalt Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Behindertenrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ronny Koch
aus 12 Bewertungen Ich habe meine Unterlagen und Nachweise am 14.07.23 zugesendet. Da ich keine Ablehnung erhalten habe, benötigt Herr … (22.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
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Kanzlei Gockenbach, Wilhelmstr. 16/1, 74072 Heilbronn 6913.486796013 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Behindertenrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
aus 13 Bewertungen Frau Gockenbach ist eine sehr kompetente Anwältin. Im Gespräch entstand schnell eine ruhige und vertrauensvolle … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Kassner
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Rechtsanwältin Ines Kassner
Ines Kassner Anwaltskanzlei, Loebensteinstr. 2-4, 30175 Hannover 6768.7283117198 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Behindertenrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Ines Kassner gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Herabstufung Schwerbehindertengrad nach Krebserkrankung. Frau Rechtsanwältin Kassner ist sehr einfühlsam und fachlich … (20.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Behindertenrecht

Fragen und Antworten

  • Behindertenrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Behindertenrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Behindertenrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Behindertenrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Behindertenrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Zum Behindertenrecht zählen die speziell für behinderte Menschen geltenden Vorschriften. Bei Menschen mit einer Schwerbehinderung, also mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr, ist entsprechend von Schwerbehindertenrecht die Rede. Häufig dient das Behindertenrecht zum Schutz vor Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung. Grund dafür ist das Grundrecht auf Gleichbehandlung, das in besonderer Weise Benachteiligungen wegen einer Behinderung verbietet, Bevorzugungen Behinderter jedoch nicht ausschließt. Laut Grundgesetz bindet es wie andere Grundrechte auch Gesetzgeber, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Als auf Rang der Verfassung stehendes übergeordnetes Recht geht es dem übrigen Recht vor und prägt somit die einfachen Gesetze. So vielfältig die Teilnahme behinderter Menschen dabei ist, so vielfältig schlägt sich diese auch im Recht nieder. Das Behindertenrecht zeigt sich dabei unter anderem in folgenden Fällen.

Diskriminierungsschutz behinderter Menschen

Der Diskriminierung wegen einer Behinderung steht in besonderer Weise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entgegen. Der Schutz beginnt bereits bei der Bewerbung Behinderter auf ein Stellenangebot - insbesondere hinsichtlich der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Gründe für die Ablehnung müssen dann aus der Stellenanzeige hervorgehen. Mit einem bloß intern vorliegenden Anforderungsprofil lässt sich der Verzicht auf eine Einladung nicht begründen.

Darüber hinaus sind Diskriminierungen in Bezug auf Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen verboten. Neben weiteren Situationen nennt § 2 AGG unter anderem den Zugang zu Bildung und insbesondere zu Wohnraum. Vermieter können einen Mietvertrag daher nicht folgenlos ablehnen, nur weil ein potentieller Mieter eine Behinderung hat. Wie in den übrigen Fällen ist ein Anspruch auf Entschädigung wegen behinderungsbedingter Diskriminierung möglich.

Behindertengerechter Umbau der Mietwohnung

Behinderte Mieter können vom Vermieter verlangen, baulichen Veränderungen zur Schaffung von Barrierefreiheit zuzustimmen. dienen. Das Interesse an behindertengerechter Nutzung bzw. Zugang ist dabei mit dem des Vermieters und anderer Mieter abzuwägen, so etwa, wenn ein Treppenlift eingebaut werden soll. Diese Interessenabwägung gilt im Übrigen generell, z. B., wenn ein aufgrund der Behinderung benötigter Rollstuhl im Flur den Weg verengt. Nicht zuletzt gebietet die aus einem Vertrag folgende Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme Vermieter über bestehende Umbaupläne zu informieren.

Behindertenpauschbetrag bei der Steuer

Um den in der Regel erhöhten finanziellen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, können behinderte Steuerzahler mittels einer sogenannten Behindertenpauschale in Form eines Freibetrags bei der Einkommensteuer ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Auf Antrag beim zuständigen Finanzamt kann dieses den Pauschbetrag für Behinderte als ELStAM eintragen. Dessen Höhe richtet sich dabei nach dem GdB, der mindestens 25 betragen muss.

Durch den Behindertenfreibetrag sinkt der Aufwand bei der Steuererklärung. Denn er erspart die ansonsten vorzulegenden Nachweise für die ansonsten als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machenden Aufwendungen. Bei der Frage, welche finanziellen Belastungen aufgrund der Behinderung sich im individuellen Fall von der Steuer absetzen lassen, kann ein Steuerberater bzw. im Steuerrecht kundiger Rechtsanwalt helfen.

Behinderung im Rahmen des Sozialrechts

Im Sozialrecht regelt das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) die Teilhabe behinderter Menschen. Es sieht dazu Leistungen zur medizinischen Reha, zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leben in der Gemeinschaft und zur Sicherung von Unterhalt vor.

Das SGB IX verpflichtet die Rehabilitationsträger, zu denen unter anderem die gesetzlichen Krankenkassen, die gesetzliche Rentenversicherung und Unfallversicherung sowie der Jugendhilfe und Sozialhilfe zählen, zur Koordinierung der Leistungen und Einrichtung gemeinsamer Servicestellen.

(GUE)

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