126 Anwälte für Exmatrikulation | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Schuback
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Rechtsanwältin Iris Schuback
Kanzlei Schuback, Wendenstr. 379, 20537 Hamburg 6723.1367269981 km
Ihr Erfolg. Mit Recht. Mit meinem langjährigen Kanzlei-Motto wird jedes Mandat mit Engagement, Erfolgsausrichtung und individueller Strategie bearbeitet und handlungsaktiv forciert.
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Exmatrikulation unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Iris Schuback
aus 164 Bewertungen Es kam zwar nicht zu einer Mandatsübernahme durch Frau Schuback, aber sie konnte gut begründen, warum sie für meinen … (23.03.2024)
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Rechtsanwalt Tim Brinkmann
TRENTMANN PartGmbB Rechtsanwälte, Obernstr. 39-43, 28195 Bremen 6675.3611431048 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Schulrecht • Datenschutzrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Exmatrikulation bietet Herr Rechtsanwalt Tim Brinkmann
(23.04.2024) Schnelle und kompetente Antwort. Perfekt!
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Rechtsanwalt Malte Brix
Vy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte, Glücksburger Str. 174, 24943 Flensburg 6624.7095921034 km
Arbeitsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Beamtenrecht, Verwaltungsrecht
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Umweltrecht • IT-Recht
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Herr Rechtsanwalt Malte Brix – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Exmatrikulation
aus 48 Bewertungen Wir hatten ein paar Fragen zum Thema Handwerksrolle, Herr Brix meldet sich super schnell, hat viel Erfahrung im … (11.04.2024)
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Rechtsanwältin Katrin C. Over
Kanzlei Katrin C. Over, Tengstraße 38, 80796 München 7117.492511912 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
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Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Exmatrikulation bietet Frau Rechtsanwältin Katrin C. Over
aus 41 Bewertungen Frau Over hat mich schnell und effizient beraten (13.05.2024)
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Rechtsanwalt Peter Weber
Rechtsanwaltskanzlei Weber - Bildungsrechte.de, Schmid-Ballauf-Weg 3, 80997 München 7110.6483137672 km
Ihre spezialisierte Anwaltskanzlei für alle Anliegen rund um Kita, Schule, Studium, Prüfungsrecht & Studienplatzklagen.
Schulrecht • Verwaltungsrecht • Verfassungsrecht • Öffentliches Recht
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Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Exmatrikulation bietet Herr Rechtsanwalt Peter Weber
aus 7 Bewertungen Ich möchte Anwalt Weber und sein Team für seine Unterstützung bei der Sicherung eines Kindergartenplatzes für unsere … (05.10.2023)
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Rechtsanwalt Andreas Zoller
Anwalt für Schulrecht & Privatschulrecht Andreas Zoller, Kehlweg 24, 69198 Schriesheim 6860.2958188737 km
Ihr Anwalt für Schulrecht seit 2007!
Schulrecht
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Herr Rechtsanwalt Andreas Zoller ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Exmatrikulation
aus 1.089 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Zoller hat eine hervorragende Arbeit geleistet und uns erfolgreich gegen die Grundschule vertreten, … (21.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Exmatrikulation

Fragen und Antworten

  • Exmatrikulation: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Exmatrikulation sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Exmatrikulation: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Exmatrikulation umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Exmatrikulation und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Exmatrikulation erfolgt, wenn ein Student eine Hochschule (Universität, Fachhochschule) verlässt und aus diesem Grund aus der Liste der Studenten der Hochschule entfernt wird.

Die Exmatrikulation kann freiwillig erfolgen, automatisch oder auch unfreiwillig. Erfolgt die Exmatrikulation unfreiwillig, ohne dass ein Abschluss an der Hochschule der Grund hierfür ist, spricht man auch von einer Zwangsexmatrikulation. Die rechtlichen Bedingungen und Voraussetzungen für das Verweilen an einer Hochschule oder Ausscheiden im Wege der Exmatrikulation werden im Hochschulrecht des jeweiligen Bundeslandes und in den Immatrikulationsordnungen bzw. in  Immatrikulationssatzungen der Hochschulen geregelt.

Die Exmatrikulation erfolgt an den meisten Hochschulen automatisch mit Ende des Semesters, in dem der Student erfolgreich eine Abschlussprüfung in dem Fach abgelegt hat, für das er eingeschrieben war (Staatsexamen, Diplom, Master, Bachelor etc.). Eine freiwillige Exmatrikulation können Studenten im laufenden Semester oder auch zum Ende des Semesters beantragen.

Eine Zwangsexmatrikulation kann als verhaltensbasierte bzw. verhaltensbedingte Exmatrikulation stattfinden, aber auch als finanziell begründete Exmatrikulation. Eine Zwangsexmatrikulation findet z. B. statt, wenn sich ein Student bis zum Ablauf der Rückmeldefrist für das kommende Semester nicht zurückmeldet, zwingend zu entrichtende Beiträge (Studiengebühren etc.) nicht beglichen werden (finanziell begründete Exmatrikulation) oder eine zwingend vorgeschrieben Prüfung (Zwischenprüfung, Abschlussprüfung) endgültig nicht erfolgreich absolviert wurde (leistungsbedingte Exmatrikulation). Aber auch Gewalt gegen andere Studenten, Professoren etc. und anhaltende Behinderungen des Lehrbetriebes können zu einer Zwangsexmatrikulation führen (verhaltensbasierte Exmatrikulation).

Auswirkungen hat eine Exmatrikulation auch auf finanzielle Unterstützungsleistungen: BAföG oder Studienkredite werden ohne Immatrikulationsnachweis meist nicht weiter erbracht.

(LOE)

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