2.334 Anwälte für Gewerbesteuer | Seite 98

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Profil-Bild Rechtsanwalt Bodo Michael Schübel
sehr gut
Rechtsanwalt Bodo Michael Schübel
schuebel.com - Rechtsanwalt Bodo Michael Schübel, Hohenstaufenring 62, 50674 Köln 6674.2451705214 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Datenschutzrecht
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Herr Rechtsanwalt Bodo Michael Schübel ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Gewerbesteuer
aus 14 Bewertungen Hilfsbereit, immer erreichbar, schnelle Antwort und erklärt alles sehr verständlich!! Sehr zu Empfehlen (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marianne Röthig
Rechtsanwältin Marianne Röthig
Wirtschaftskanzlei Röthig, Fabrikzeile 21, 95028 Hof 7013.6918621816 km
Fachanwältin Handelsrecht & GesellschaftsrechtFachanwältin Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Gewerbesteuer unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Marianne Röthig
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DR. IDELMANN & ASSOCIATES Spanisches, Deutsches & Europäisches Recht, Königsallee 14, 40212 Düsseldorf 6649.1607344344 km
Erbrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Herr Rechtsanwalt Dr. Bernhard Idelmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Gewerbesteuer
aus 11 Bewertungen Aufgrund meiner Bitte um Prüfung meiner Angelegenheit wurde ich sehr angenehm überrascht durch die schnelle und … (02.10.2023)
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Rechtsanwalt Daniel Eckart
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lietzenburger Straße 75, 10719 Berlin 6971.4958977038 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Gewerbesteuer steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Eckart gerne zur Verfügung
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Rechtsanwalt Dr. Wieland Henker
Henker . Görner & Partner mbB, Sauerbruchstr. 5-7, 95447 Bayreuth 7012.303340317 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Wieland Henker für Rechtsfragen rund um den Bereich Gewerbesteuer
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Rechtsanwalt lic. iur. Jan Donghi
Willimann & Donghi Rechtsanwälte, Universitätstrasse 65, 8006 Zürich, Schweiz 6969.1711755529 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Gewerbesteuer bietet Herr Rechtsanwalt lic. iur. Jan Donghi

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Gewerbesteuer

Fragen und Antworten

  • Gewerbesteuer: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Gewerbesteuer umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Gewerbesteuer und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Gewerbesteuer: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Gewerbesteuer sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die örtlich ansässige Gewerbebetriebe abhängig von ihrem Gewinn zahlen müssen. Die Gewerbesteuer wird nicht vom Bund erhoben, sondern von den Gemeinden und gilt als deren wichtigste Einnahmequelle. Neben dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) gibt es eine Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV) und Gewerbesteuer-Richtlinien für Verwaltung und Finanzamt.

Gewerbesteuerpflicht

Steuerpflichtig ist der Unternehmer für seinen im Inland betriebenen Gewerbebetrieb. Freiberufler und Selbstständige, die kein Gewerbe betreiben, zahlen dagegen keine Gewerbesteuer.

Für Personengesellschaften wie GbR oder OHG und für natürliche Personen gibt es gem. § 11 GewStG einen Freibetrag. Nur für darüber hinausgehende Gewinne wird Gewerbesteuer fällig. So sollen vor allem kleinere Betriebe wie Handwerker weniger belastet werden.

Für die als Kapitalgesellschaft, beispielsweise in Form von GmbH oder AG, organisierten Gewerbebetriebe gilt diese Grenze nicht. Kapitalgesellschaften sind schon aufgrund ihrer Rechtsform gewerbesteuerpflichtig und müssen zudem auf ihren gesamten Gewinn Gewerbesteuer zahlen.

Höhe der Gewerbesteuer

Die Berechnung der Gewerbesteuer ist nicht ganz einfach und je nach Gemeinde ist die endgültige Gewerbesteuerhöhe unterschiedlich. Grundlage ist der im Gewerbebetrieb erwirtschaftete Gewinn. Dieser wird nach Einkommensteuerrecht bzw. Körperschaftssteuerrecht festgelegt. Danach werden eventuell Hinzurechnungen gem. § 8 GewStG oder Kürzungen gem. § 9 GewStG vorgenommen.

Schließlich wird für Einzelunternehmer oder Personengesellschaften der Freibetrag von derzeit 24.500 Euro abgezogen. Der so ermittelte Gewerbeertrag wird multipliziert mit der Steuermesszahl (2008 geändert auf 3,5 Prozent) und ergibt dann den sog. Steuermessbetrag.

Die letztlich zu zahlende Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Steuermessbetrag multipliziert mit dem von der Gemeinde individuell festgelegten Hebesatz. Nach § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG muss der Gewerbesteuerhebesatz mindestens 200 Prozent betragen, um sog. Steueroasen zu vermeiden. Die tatsächlichen Hebesätze der Gewerbesteuer bewegen sich meist zwischen 350 und 400 Prozent. Das führt bei Kapitalgesellschaften zu einem effektiven Gewerbesteuersatz von ca. 15 Prozent des Gewinnes.

Gewerbesteueranrechnung

Zur Verminderung der Doppelbelastung kann die Gewerbesteuer auf eine zusätzlich zu zahlende Einkommensteuer ggf. nach § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) angerechnet werden. Keine Anrechnung findet auf die Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften statt.

(ADS)

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