326 Anwälte für Hinterbliebenenrente | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schäfer
Rechtsanwalt Christian Schäfer
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Arbeitsrecht. Sozialrecht. Ihr Recht.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Hinterbliebenenrente unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christian Schäfer
aus 8 Bewertungen Schnelle und aussagekräftige Antwort (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Kunath
Rechtsanwalt Mirko Kunath
Kanzlei Mirko Kunath, Badergasse 7-9, 04808 Wurzen 7002.027250754 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Mirko Kunath bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Hinterbliebenenrente
(18.03.2022) Trotz aussichtsloser CHANCHE bei einen unverschuldeten Parkplatzunfall (lt.Versicherung immer 50 zu 50 Prozent …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Vogel
sehr gut
Rechtsanwältin Dagmar Vogel
Kanzlei vor Ort, Lothringer Str. 60, 46045 Oberhausen 6641.2661249723 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dagmar Vogel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 53 Bewertungen Sehr freundlich und hilfsbereit. (21.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elke K. Eggert
sehr gut
Rechtsanwältin Elke K. Eggert
Kanzlei Elke K. Eggert, Blankenfelder Straße 17, 13127 Berlin 6971.4935453144 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Elke K. Eggert hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Hinterbliebenenrente
aus 12 Bewertungen gut (18.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Gödicke
sehr gut
ARSO Legal, Kettenhofweg 75, 60325 Frankfurt am Main 6824.681536569 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht • Sozialversicherungsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Alexander Gödicke – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Hinterbliebenenrente
aus 19 Bewertungen Tolle Beratung, schnelles Handeln mit Erfolg (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Lindner
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Lindner
Lindner ANWÄLTE, Lilienstraße 11, 20095 Hamburg 6720.4382904892 km
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Betriebliche Altersversorgung
Bei juristischen Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christoph Lindner
aus 52 Bewertungen Ich fühle mich durch Herrn Lindner sehr kompetent und freundlich beraten. Vielen Dank dafür! (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Läßle M.A.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Läßle M.A.
Kanzlei Dr. Läßle, Töngesgasse 23-25, 60311 Frankfurt am Main 6826.1358882566 km
Kanzlei für Arbeitnehmer:innen und Menschen mit Behinderung
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Hinterbliebenenrente beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Läßle M.A.
aus 17 Bewertungen Herr Dr. Läßle ist einfach ein Top Anwalt. Er hat sich wirklich intensiv mit meinem Fall beschäftigt. Vorallem seine … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Kegel
Rechtsanwalt Rainer Kegel
Anwaltskanzlei am Giesinger Bahnhof, Schlierseestr. 73, 81539 München 7121.9604505797 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Kegel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Hinterbliebenenrente
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Antje Reinhardt-Gilmour
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Antje Reinhardt-Gilmour
GILMOUR Rechtsanwälte, Anger 19/20, 99084 Erfurt 6922.4930948499 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Dr. Antje Reinhardt-Gilmour für Rechtsfragen rund um den Bereich Hinterbliebenenrente
aus 24 Bewertungen Frau Dr. Antje Reinhardt-Gilmour hat eine sehr ausführliche, kompetente und konkrete Beurteilung mit Gesetzen … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Sonnen
sehr gut
Rechtsanwältin Christina Sonnen
Kanzlei Sonnen, Hohenzollerndamm 10, 10717 Berlin 6971.8381095125 km
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Christina Sonnen ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Hinterbliebenenrente
aus 63 Bewertungen Sie war sehr freundlich, konnte mir aber bei meinem Anliegen nicht helfen (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Hausen
Rechtsanwältin Sabrina Hausen
Rechtsanwälte Hausen & Sahm, N4 1, 68161 Mannheim 6846.9518791559 km
Fachanwältin Strafrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Juristische Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente beantwortet Frau Rechtsanwältin Sabrina Hausen
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Stuhlmacher
Rechtsanwältin Susanne Stuhlmacher
Rechtsanwaltskanzlei Stuhlmacher, Steinweg 11, 38518 Gifhorn 6809.6039086462 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Stuhlmacher ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Hinterbliebenenrente gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Bedingt durch Krankheit benötigte ich in mehreren Verfahren juristische Unterstützung in den Bereichen Arbeit- und … (13.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Marietta Pietsch
sehr gut
Rechtsanwältin Marietta Pietsch
Pietsch & Hönig Rechtsanwälte, Mauthstraße 9, 85049 Ingolstadt 7073.2318137377 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Hinterbliebenenrente unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Marietta Pietsch
aus 11 Bewertungen Sehr freundlich aufgenommen trotz Urlaub der Kanzlei einen Zeitnahen Termin bekommen und jetzt habe ich eine Anwältin … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I.
Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I.
Dawel Rechtsanwälte PartG mbB, Erftstraße 6, 50170 Kerpen 6658.9701816941 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Hinterbliebenenrente

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Hinterbliebenenrente

Fragen und Antworten

  • Hinterbliebenenrente: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Hinterbliebenenrente sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Hinterbliebenenrente: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Hinterbliebenenrente umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Hinterbliebenenrente und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Als Hinterbliebenenrente wird die Witwenrente, die Witwerrente, die Halbwaisenrente, die Waisenrente und die Erziehungsrente bezeichnet. Tritt der Versicherungsfall - nämlich der Tod des (geschiedenen) Ehegatten bzw. eines Elternteils oder beider Eltern - ein, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die Rente. Damit soll der Unterhalt, der nun vom Verstorbenen nicht mehr erbracht werden kann, ersetzt und die Hinterbliebenen vor finanziellen Problemen geschützt werden.

Bei der Witwenrente bzw. der Witwerrente ist zwischen den Altfällen und den Neufällen zu unterscheiden, bei denen eine andere Rechtslage gilt. Das alte Recht ist anzuwenden, wenn

  • der Ehepartner vor dem 01.01.2002 gestorben ist oder
  • der Ehepartner nach dem 31.12.2001 verstorben ist, die Ehe aber vor dem 01.01.2002 geschlossen und ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren wurde.

Ansonsten gilt das neue Recht, wonach z. B. Rentensplitting möglich ist, was aber zum Ausschluss der Hinterbliebenenrente führen würde. Außerdem wird die Hinterbliebenenrente nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens schon ein Jahr bestanden hat. Damit sollen sog. Versorgungsehen ausgeschlossen werden. Hiervon gibt es aber Ausnahmen. Stirbt der Ehepartner z. B. nach einem Verkehrsunfall, erhält die Witwe/der Witwer die Rente, auch wenn das Paar noch kein Jahr verheiratet gewesen ist.

Überdies ist die kleine Witwenrente nun auf 24 Monate beschränkt und beträgt 25 % der Rente, auf die der Verstorbene als Rentner Anspruch gehabt hätte. Die große Witwenrente ist zeitlich unbefristet und beträgt nunmehr 55 % der Rente des Verstorbenen, wird aber nur unter den Voraussetzungen des § 46 II SGB VI (Sozialgesetzbuch VI) gezahlt - z. B. bei Erziehung eines minderjährigen Kindes.

Voraussetzung für den Anspruch auf die Hinterbliebenenrente ist, dass die Ehe bzw. die Lebenspartnerschaft zur Zeit des Todes eines Ehepartners noch bestanden hat. Daher führt eine Trennung nicht zum Entfallen des Anspruchs, eine Ehescheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft grundsätzlich aber schon (einzige Ausnahme ist die sog. Erziehungsrente). Außerdem muss der Verstorbene bei der Rentenversicherung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, sofern er zu Lebzeiten keine Rente bezogen hat. Heiratet der Witwer/die Witwe wieder, entfällt der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente, der aber nach § 107 SGB VI abgefunden wird. Letztendlich muss die Hinterbliebenenrente vom Hinterbliebenen bei der Rentenversicherung beantragt werden.

Außerdem können Geschiedene (Ehepartner bzw. Lebenspartner) Hinterbliebenenrente in Form der Erziehungsrente verlangen. Denn auch hier dient die Rente dem Unterhaltersatz. Das gilt vor allem dann, wenn der Geschiedene ein minderjähriges oder volljähriges, aber behindertes Kind großzieht.

Halbwaisenrente erhält, wer einen Elternteil verloren hat, Waisenrente dagegen, wer weder Vater noch Mutter hat. Die Halbwaisenrente beträgt zehn Prozent der Rente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte, die Vollwaisenrente 20 Prozent. Sofern die Waise z. B. keine Schul- bzw. Berufsausbildung oder ein soziales Jahr absolviert oder nicht behindert ist, zahlt die Versicherung die Hinterbliebenenrente nur bis zum 18. Lebensjahr, ansonsten längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Zu beachten ist jedoch, dass ein sog. Rentenabschlag vorgenommen wird, wenn der Verblichene vor Erreichen einer bestimmten Altersgrenze verstorben ist. Außerdem werden 40 Prozent des Nettoeinkommens der Witwe/des Witwers bzw. der volljährigen Waisen auf die Rente angerechnet, sofern es einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Anrechenbares Einkommen ist etwa der Arbeitslohn, die Altersrente, eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Dagegen wird z. B. nicht angerechnet: Hartz IV, Sozialhilfe oder Wohngeld.

(VOI)

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