126 Anwälte für Immatrikulation | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Gentile
Rechtsanwalt Frank Gentile
Delgmann + Partner Rechtsanwälte – Fachanwälte, Kennedyplatz 8, 45127 Essen 6651.4517956982 km
Fachanwalt Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schulrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Immatrikulation hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Gentile
(22.07.2022) Vielen Dank Herr Gentile!
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Zoller
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Zoller
Anwalt für Schulrecht & Privatschulrecht Andreas Zoller, Kehlweg 24, 69198 Schriesheim 6860.2958188737 km
Ihr Anwalt für Schulrecht seit 2007!
Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Immatrikulation beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Zoller
aus 1.089 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Zoller hat eine hervorragende Arbeit geleistet und uns erfolgreich gegen die Grundschule vertreten, … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch
Rechtsanwaltskanzlei LOCH, Bahnhofstraße (Eingang Futterstraße) 48, 66111 Saarbrücken 6767.187205614 km
Bei uns werden Sie persönlich betreut und sind keine Karteikarte
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Sozialrecht • Schulrecht • Schwerbehindertenrecht • Beamtenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Immatrikulation
aus 108 Bewertungen Ich bedanke mich für das nette, freundliche, kompetente und aufschlussreiche Erstgespräch. Gerne, würde ich mich … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Roder
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Roder
Dr. Roder | Kullmann | Schneider, Arcostr. 5, 80333 München 7118.3976079604 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Roder hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Immatrikulation
aus 28 Bewertungen Hr. Dr. Roder hat eine Telefonkonferenz eingeleitet und am nächsten Tag Klage eingereicht. Es hat alles wunderbar … (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Zünkler
Rechtsanwältin Martina Zünkler
Zünkler und Grether Rechtsanwältinnen, Potsdamerstraße 97, 10785 Berlin 6973.6956251023 km
Fundierte Expertise im Hochschulrecht
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Anwaltshaftung • Verfassungsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Zünkler im Bereich Immatrikulation bietet Beratung und Vertretung
(18.04.2020) Vielen Dank für die zeitnahe Antwort und die hilfreichen Informationen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Becker
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Rechtsanwalt Martin Becker
Winfried Becker & Partner, Bismarckstraße 29, 32657 Lemgo 6737.0158815879 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Mediation • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Becker - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Immatrikulation
aus 13 Bewertungen Meine Anfrage wurde von Herrn Becker zufriedenstellend beantwortet. Viele Grüße Hartmut Pfuhland (08.07.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Immatrikulation

Fragen und Antworten

  • Immatrikulation: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Immatrikulation sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Immatrikulation: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Immatrikulation umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Immatrikulation und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Der Begriff Immatrikulation unterfällt in das Rechtsgebiet Hochschulrecht und beschreibt die Aufnahme eines Studienanwärters an einer Hochschule. Bevor die Universität jedoch die Immatrikulation vornimmt, muss der Studierwillige in der Regel persönlich einen entsprechenden Antrag beim Studierendensekretariat stellen. Zu beachten ist aber, dass jede Hochschule andere Anforderungen in Bezug auf eine Immatrikulation hat. So müssen Studierwillige z. B. den Personalausweis bzw. einen Pass, das Zeugnis der Hochschulreife - also das Abiturzeugnis -, bei einem Studienwechsel den Nachweis der Exmatrikulation von der letzten Hochschule und eine Bescheinigung der Krankenversicherung zusammen mit dem Antrag einreichen. Für Ausländer gelten häufig zusätzliche Regeln. So müssen ausländische Studierwillige vor einer Immatrikulation meistens etwa nachweisen, dass sie einen Sprachtest erfolgreich absolviert haben, mithin der deutschen Sprache mächtig sind.

Das Immatrikulationsrecht unterscheidet ferner danach, ob der Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist. Ist er zulassungsfrei, muss man den Antrag auf Immatrikulation innerhalb der von der Hochschule festgesetzten Frist stellen; eine Bewerbung bei der Universität ist nicht nötig. Bei einem zulassungsbeschränkten Studiengang wird in der Regel von der jeweiligen Hochschule im Rahmen eines Zulassungsverfahrens über die Vergabe der Studienplätze entschieden. Wenn man einen Ablehnungsbescheid erhalten hat, bedeutet das, dass man von der Universität nicht immatrikuliert wird. Der abgelehnte Studierwillige kann dann aber eine sog. Studienplatzklage erheben.

Mit der Immatrikulation und bei jeder Rückmeldung wird regelmäßig ein Semesterbeitrag fällig. Ferner sollte beachtet werden, dass ein Antrag auf BAföG erst nach der Immatrikulation von der zuständigen Behörde bearbeitet wird. Im Übrigen ist man ab der Immatrikulation bei der Unfallversicherung versichert. Das gilt aber nur, solange man bei einer Universität eingeschrieben ist. Der Schutz der Versicherung endet demnach mit der Exmatrikulation - und zwar grundsätzlich auch dann, wenn man nach dem erfolgreichen Studium an seiner Promotion arbeitet. Ursache für eine Exmatrikulation kann etwa der freiwillige Abbruch bzw. der Abschluss des Studiums oder auch die Exmatrikulation von Amts wegen sein. Exmatrikuliert wird man z. B. nach dem Nichtbestehen bestimmter Prüfungen oder wenn man die fälligen Gebühren nicht zahlt.

Die meisten Hochschulen ermöglichen ferner, ein Studium ohne Abitur bzw. Fachabitur aufzunehmen. Hier sollte man sich bei der auserwählten Hochschule genauer informieren.

(VOI)

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