702 Anwälte für Insolvenzplan | Seite 30

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Rechtsanwalt Daniel Katalinic
Kanzlei Daniel Katalinic, Ulica Staneta Rozmana 10, Murska Sobota 9000, Slowenien 7498.1699281355 km
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Insolvenzplan beantwortet Herr Rechtsanwalt Daniel Katalinic
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Speidel, Körner & Kollegen, Wilhelmstr. 40, 72764 Reutlingen 6949.0726577252 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht
Im Bereich Insolvenzplan bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Beate Körner
aus 7 Bewertungen Sehr gründliche und ausführliche Informationen, top Beratung und klare Aussagen wie alles zu erledigen ist. Ich fühlte … (18.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Robert Obrzud LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Robert Obrzud LL.M.
Kanzlei Dr. Obrzud, Chmielna 71/86, 80748 Danzig, Polen 7159.762499907 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Robert Obrzud LL.M. hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Insolvenzplan
aus 17 Bewertungen Die erste Antwort kam bereits am nächsten Tag. Ich fühlte mich gut aufgehoben (21.03.2024)
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Rechtsanwalt Jörg Tomek
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Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Tomek ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenzplan gerne behilflich
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Rechtsanwalt Carl-Heinrich Klek
Kanzlei Klek, Borsigstrasse 6, 63150 Heusenstamm 6836.7228510761 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Carl-Heinrich Klek - Ihr juristischer Beistand im Bereich Insolvenzplan
aus 7 Bewertungen Bin sehr zu Frieden kann echt weiter empfehlen. Kennt sich sehr gut aus . Mfg Yasin tuzcu (11.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Hunzinger
Rechtsanwalt Matthias Hunzinger
Kanzlei Matthias Hunzinger, Gartenstr. 28, 72764 Reutlingen 6949.2896975859 km
Familienrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Hunzinger ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Insolvenzplan

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Insolvenzplan

Fragen und Antworten

  • Insolvenzplan: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Insolvenzplan sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Insolvenzplan: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Insolvenzplan umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Insolvenzplan und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Ein Insolvenzplan ermöglicht im Rahmen der Unternehmensinsolvenz das Abweichen von gesetzlichen Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO), die im Rahmen von einem Insolvenzverfahren grundsätzlich zu beachten sind. Im Normalfall werden die Gläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigt, die nicht selten so gering ist, dass manche Gläubiger leer ausgehen oder nur einen Teil ihrer Forderung erhalten. Dagegen wäre die Wahrscheinlichkeit höher, doch noch an das geschuldete Geld zu kommen, wenn der Schuldner etwa sein Unternehmen behalten und mit den daraus erzielten Einnahmen seine Schulden tilgen könnte. Dieses Vorgehen muss aber in einem Insolvenzplan festgelegt werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass mit einem Insolvenzplan in der Regel zwar die Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierung eines Unternehmens verfolgt wird, aber auch sog. Übertragungs- oder Liquidationspläne möglich sind, mit deren Hilfe das Vermögen des Schuldners verwertet werden soll - bei denen also z. B. auch ein Firmenverkauf in Betracht kommt, um die Gläubiger befriedigen zu können.

Der Insolvenzplan stellt somit ein Instrument aus dem Insolvenzrecht dar; die Gläubigergesamtheit kann hierbei inhaltlich frei vereinbaren, wie das Schuldnervermögen verwertet werden soll. Dabei ist der Insolvenzplan rechtlich gesehen weder ein Vertrag noch ein Vergleich. Denn anders als bei einem Vertrag muss bei einem Insolvenzplan z. B. ein bestimmter Aufbau eingehalten werden. So muss der Insolvenzplan in einen darstellenden und einen gestaltenden Teil aufgegliedert werden und unter Umständen Plananlagen enthalten. Der Insolvenzplan kann bereits mit dem Insolvenzantrag durch den Schuldner oder den Insolvenzverwalter beim Insolvenzgericht eingereicht werden, das zunächst eine Vorprüfung vornimmt. Sofern aber keine Versagungsgründe nach § 231 InsO vorliegen, lädt das Gericht die Gläubiger zu einem sog. Erörterungs- und Abstimmungstermin, nach dem sie pro Gläubigergruppe über den Insolvenzplan abstimmen. Der Insolvenzplan gilt nur als angenommen, wenn sowohl die Mehrheit der Gläubiger sich für den Insolvenzplan ausgesprochen hat, als auch die Summe der Forderungen der zustimmenden Gläubiger mindestens die Hälfte der Gesamtforderungen der abstimmenden Gläubiger beträgt, vgl. § 244 I InsO. Zuletzt muss das Insolvenzgericht den Insolvenzplan bestätigen.

Nach Rechtskraft des Insolvenzplans hebt das Gericht das Insolvenzverfahren auf. Es gelten nun vielmehr die Bestimmungen aus dem Insolvenzplan, z. B. die Stundung der Forderung einer Bank aus einem Kredit. Auch eine Restschuldbefreiung kann unter anderem im Insolvenzplan festgelegt werden. Kommt der Schuldner allerdings seinen Pflichten aus dem Plan nicht nach - etwa weil er bei einem Teilerlass den noch zu leistenden Betrag nicht an den Gläubiger zahlt -, so ist die entsprechende Regelung (also z. B. der (Teil-)Erlass oder die Stundung) hinfällig. Nach § 257 InsO können die Gläubiger mit dem Insolvenzplan übrigens die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners betreiben.

(VOI)

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