702 Anwälte für Insolvenzverfahren | Seite 30

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Rechtsanwältin Cansu Tamir
Dr. Sieprath & Partner Partnerschaft mbB, Augustinusstraße 9a, 50226 Frechen 6663.9087538203 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenzverfahren hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Cansu Tamir
aus 6 Bewertungen Freundliches Gespräch. Kompetenter Eindruck. Gute Fragen gestellt. Erwünschte Informationen und Entscheidungsvorlagen … (23.01.2024)
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Rechtsanwalt Philipp Brandt
brandt.legal | Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin 6974.0512214977 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Datenschutzrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Philipp Brandt für Rechtsfragen rund um den Bereich Insolvenzverfahren
(18.04.2023) Herr Brandt hat mich im Datenschutzbereich exzellent beraten. Er war stets erreichbar, hat sehr schnell reagiert und …
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sehr gut
Rechtsanwalt Olaf Grotheer
Bürogemeinschaft Grotheer Plaisier Dr. Dopatka, Langenstr. 50, 28195 Bremen 6675.1263002254 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Insolvenzverfahren bietet Herr Rechtsanwalt Olaf Grotheer
aus 12 Bewertungen Die Einklagung von Fluggastrechten wurde schnell und zu vollster Zufreiedenheit durchgeführt - sehr zu empfehlen (11.04.2024)
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Rechtsanwalt Remzi Ulas
Rechtsanwalt Remzi Ulas, Sternstraße 102, 20357 Hamburg 6717.9813929302 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Remzi Ulas – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Insolvenzverfahren
aus 5 Bewertungen RA Herr Remzi Ulas, hat sich sehr zeitnah um mein Anliegen gekümmert. Er ist ein kompetenter RA und sehr Klienten … (18.06.2022)
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Rechtsanwalt Thomas Fetsch
Thomas Fetsch Rechtsanwalt, Sophienstr. 17, 68165 Mannheim 6848.1088276473 km
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Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Insolvenzverfahren steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Fetsch gerne zur Verfügung
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Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler
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Herr Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Insolvenzverfahren
(22.05.2024) Vielen Dank für die super Leistung. Zweimal geholfen und erfolgreich vertreten worden. Danke, danke danke. Fünf Sterne …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Insolvenzverfahren

Fragen und Antworten

  • Insolvenzverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Insolvenzverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Insolvenzverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Insolvenzverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Insolvenzverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Im Rahmen der Insolvenz wird zwischen verschiedenen Insolvenzverfahren unterschieden: Nach der Insolvenzordnung (InsO) unterscheidet man das allgemeine Insolvenzverfahren, das als Regelinsolvenz bzw. Regelinsolvenzverfahren bezeichnet wird, von den speziellen Insolvenzverfahren. Zu den speziellen Insolvenzverfahren zählen das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Nachlassinsolvenzverfahren. Für diese besonderen Insolvenzverfahren gelten ergänzende Vorschriften der InsO.

Insolvenzverfahren werden durchgeführt, um eine Insolvenz abzuwenden oder sie im Sinne von Schuldnern und Gläubigern in einem geordneten Verfahren abzuwickeln. Kann eine Zahlungsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden, ist Ziel die Auflösung des insolventen Unternehmens bzw. ist bei Privatpersonen die Restschuldbefreiung Ziel des Insolvenzverfahrens. Hierfür übernimmt ein Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren die treuhänderische Verwaltung des vorhandenen Vermögen des Schuldners, bei Privatinsolvenzen auch des pfändbaren Einkommens.

Ein Insolvenzverfahren läuft in mehreren Schritten ab: Antragstellung, vorläufiges Insolvenzverfahren, Berichtstermin und Prüfungstermin und zuletzt die Abwicklung.

Das Insolvenzverfahren wird auf schriftlichen Antrag beim Amtsgericht (Insolvenzgericht) zunächst vorläufig eröffnet. Der Antrag kann vom Schuldner gestellt werden, aber auch von Gläubigern, wenn das für die Ausgleichung ihrer Forderungen nötig ist und die Forderung(en) und ein Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht werden. Ist der Antrag formal korrekt und sind im Zweifel Insolvenzgründe des Gläubigers glaubhaft gemacht, wird im vorläufigen Insolvenzverfahren ein vorläufiger Insolvenzverwalter zur Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Lage des Unternehmens eingesetzt. Ist bereits zu wenig Masse vorhanden, um die Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu vergüten, wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzgericht in der Regel „mangels Masse" abgelehnt. Ist Masse vorhanden und ein Insolvenzgrund gegeben, wird das Verfahren endgültig eröffnet (Eröffnungsbeschluss) und das Ziel der Insolvenz bestimmt: Sanierung und Fortführung, übertragene Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierung, Zerschlagung und Verwertung des Unternehmens.

Mit dem Eröffnungsbeschluss tritt der bestellte Verwalter an die Stelle des vorläufigen Insolvenzverwalters und wickelt in der Folge das Insolvenzverfahren nach Vorgabe der Gläubigerversammlung endgültig ab. Mit Vorlage der Schlussrechnung des Schlussberichts wird das Insolvenzverfahren abgeschlossen.

(LOE)

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