2.119 Anwälte für Kanalgebühren | Seite 89

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Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem
Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem, Landstraßer Hauptstraße 147/5, 1030 Wien, Österreich 7414.9465733406 km
Ich biete meinen Mandanten eine umfassende Betreuung in allen Rechtsangelegenheiten. In der Erstberatung schildern Sie mir Ihr Problem und ich teile Ihnen meine rechtliche Einschätzung mit.
Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Briem ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Kanalgebühren
aus 6 Bewertungen Sehr kompetent, zuverlässig, unterstützend und beratend. Respekt! Zügige Abwicklung aller Angelegenheiten und das zu … (19.04.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Adrian Dinkl
Dinkl Rechtsanwälte GmbH, Haldenweg 1 1, 89281 Altenstadt 7025.1783415553 km
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Kanalgebühren bietet Herr Rechtsanwalt Adrian Dinkl
aus 54 Bewertungen ich fühlte mich in dem gesamten Verfahren gut aufgehoben, kompetent beraten und am Ende auch erfolgreich vertreten. (28.03.2024)
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Rechtsanwalt Misja Geeratz
Lina Advocaten, St. Martinusstraat 64, Venlo 5911 CK, Niederlande 6604.2225770408 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Kanalgebühren steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Misja Geeratz gerne zur Verfügung
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Rechtsanwalt Tim Brinkmann
TRENTMANN PartGmbB Rechtsanwälte, Obernstr. 39-43, 28195 Bremen 6675.3611431048 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Schulrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Brinkmann im Bereich Kanalgebühren bietet Beratung und Vertretung
(23.04.2024) Schnelle und kompetente Antwort. Perfekt!
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Rechtsanwalt Sascha Reimann
KAR Rechtsanwälte Oehlert Kaiser Brunswick Reimann, Bahnhofstraße 9, 22880 Wedel 6701.6731842254 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Kanalgebühren hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sascha Reimann
aus 6 Bewertungen Was mich an Herrn Reimann am meisten zufriedengestellt hat, ist die prompte und pünktliche Korrespondenz mit mir, … (13.11.2023)
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Rechtsanwältin Avocat Roxana Stăniloaie LL.M
Roxana Staniloaie - Cabinet de avocat, Remus, Büro 11, 3. Bezirk 1-3, 030024 Bukarest, Rumänien 8260.1951177261 km
Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Kanalgebühren bietet Frau Rechtsanwältin Avocat Roxana Stăniloaie LL.M
(09.10.2023) Frau Staniloaie hat sich viel Zeit genommen und konnte mir mit einem Telefonat sehr gut weiterhelfen. Ich kann sie nur …
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sehr gut
Rechtsanwalt Jan Schäfer
Rechtsanwälte Koenigshaus und Schäfer, Alt Pempelfort 2, 40211 Düsseldorf 6649.3273609948 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Schäfer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Kanalgebühren
aus 72 Bewertungen Reagiert prompt und zuverlässig. (15.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kanalgebühren

Fragen und Antworten

  • Kanalgebühren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kanalgebühren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kanalgebühren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kanalgebühren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kanalgebühren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Kanalgebühren fallen für das von bebauten und befestigten Grundstücken in das Kanalnetz eingeleitete Wasser an. Die Gebühren dienen zur Deckung der mit der Abwasserentsorgung verbundenen Kosten wie der Instandhaltung des Abwassersystems und der Kläranlagen zur Wasseraufbereitung. Der Begriff Abwassergebühren steht dabei synonym für den Begriff Kanalgebühren. Das Wasserrecht ist rechtliche Grundlage für die Gebührenerhebung. Die Kanalgebühren erheben dabei in der Regel Städte und Gemeinden, denen die Abwasserbeseitigung gesetzlich zugewiesen ist. Diese sind in Deutschland - anders als beim Stromnetz - auch häufig Eigentümer des entsprechenden Abwassernetzes. Gerade kleinere Kommunen schließen sich zur Erfüllung dieser Aufgabe zu einem Abwasserzweckverband zusammen. Städte und Gemeinden sind es auch, die entsprechende aus Beitragssatzung und Gebührensatzung bestehende Abwassergebührensatzungen erlassen. Diese legen die genaue Höhe der Kanalgebühren fest, wobei bundesweit erhebliche Unterschiede bestehen.

Früher wurde die Abwassermenge in vielen Städten und Gemeinden aufgrund der erhaltenen Menge an Frischwasser berechnet. Mehrere Gerichte haben dieses Berechnungsverfahren mittlerweile für rechtswidrig erklärt, da es von Grundstücken ebenfalls in die Kanäle fließendes Regenwasser unberücksichtigt lässt. Die Kanalgebühren sind daher inzwischen getrennt nach Niederschlagswasser und Schmutzwasser zu berechnen. Maßstab für das Niederschlagswasser durch Regen und Schnee ist dabei die Grundstücksfläche. Die Durchlässigkeit der Oberfläche berücksichtigt die gesplittete Abwassergebühr über entsprechende Berechnungsfaktoren. Für Immobilien mit viel versiegelter Fläche führt dies in der Regel zu höheren Abwassergebühren. Das Schmutzwasser ist hingegen weiter an die Wasserversorgung und somit an den Hauswasserzähler gebunden.

Kanalgebühren zählen im Übrigen zu den Betriebskosten innerhalb eines Mietverhältnisses. Vermieter können die Kosten ihrer Immobilie für Abwasser auf ihre Mieter laut Betriebskostenverordnung umlegen. Dies muss jedoch entsprechend im Mietvertrag vermerkt sein, damit ein Vermieter Betriebskosten wie Abwassergebühren von seinen Mietern verlangen kann.

(GUE)

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