1.234 Anwälte für Krankenversicherung | Seite 52

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Profil-Bild Rechtsanwältin Friederike Ernst
sehr gut
Rechtsanwältin Friederike Ernst
Rechtsanwaltskanzlei Ernst, Zum Jagenstein 1, 14478 Potsdam 6965.2117152558 km
Fachanwältin Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Familienrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Friederike Ernst ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Krankenversicherung
aus 62 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Ernst hat uns mehrfach mit großem Verständnis, Geduld und vor allem Fachkompetenz unterstützt. Wir … (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch
Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch
Kanzlei Geistdörfer-Hoch, Frankfurter Allee 41, 10247 Berlin 6978.5781346125 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Christine Geistdörfer-Hoch hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Krankenversicherung
aus 5 Bewertungen Kompetente Beratung, schnelle Rückmeldungen, übersichtliche Abwicklung. Ich kann die Kanzlei Geistdörfer-Hoch nur … (10.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Vetter
sehr gut
Rechtsanwältin Michaela Vetter
WSV Rechtsanwälte, Hölertwiete 3, 21073 Hamburg 6724.1306536326 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Krankenversicherung bietet Frau Rechtsanwältin Michaela Vetter
aus 15 Bewertungen Sehr fähige Anwältin (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Klinder
Rechtsanwalt Markus Klinder
Kanzlei Markus Klinder, Bergstr. 19, 45770 Marl 6647.8380897025 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Schwerbehindertenrecht
Rechtsfragen im Bereich Krankenversicherung beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Klinder
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Bartsch
Rechtsanwältin Anja Bartsch
Kanzlei im Greifswalder Hof, Lange Str. 5, 17489 Greifswald 6883.3492543478 km
Fachanwältin Sozialrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Bartsch vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Krankenversicherung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Linke
Rechtsanwalt Dieter Linke
Anwaltskanzlei Dieter Linke, Scharnweberstr. 14, 13405 Berlin 6968.0937006246 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dieter Linke hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Krankenversicherung
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander von Bauer
Rechtsanwaltskanzlei von Bauer, Seidlstrasse 18A, 80335 München 7117.7375356766 km
Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander von Bauer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Krankenversicherung gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Ich finde die Beratung sehr nett und freundlich (27.08.2023)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Robert Magg
Rechts- und Fachanwalt Robert Magg
Deistler, Magg & Dangel, Marktplatz 16, 89312 Günzburg 7018.7856157393 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Krankenversicherung unterstützt Sie Herr Rechts- und Fachanwalt Robert Magg
aus 7 Bewertungen Rechtsanwalt Magg hat mich zu meinen Fragen Fachliche und kompetente Auskunft gegeben (05.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Marc Christoph Baumgart
Kanzlei Marc Christoph Baumgart, Meierottostraße 7, 10719 Berlin 6971.8797513979 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pflegerecht
Im Bereich Krankenversicherung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Christoph Baumgart
aus 8 Bewertungen Herr Baumgart hatte sehr rasch auf die Anfrage reagiert und ein Telefonat ermöglicht. Angenehme Gesprächsatmosphäre - … (16.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Nihal Akca
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Akca, Hauptstraße 108, 50226 Frechen 6667.3378037081 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Dr. Nihal Akca vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Krankenversicherung
aus 19 Bewertungen Frau Dr.Akca ist eine sehr kompetente, freundliche , hilfsbereite Anwältin.Sie ist sehr kompetent und sehr … (31.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Krankenversicherung

Fragen und Antworten

  • Krankenversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Krankenversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Krankenversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Krankenversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Krankenversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Eine Krankenversicherung springt im Versicherungsfall Krankheit ein. Sie übernimmt oder erstattet beispielsweise Kosten für Diagnose, Heilbehandlung, Hilfsmittel und zahlt ggf. Krankengeld. Im Krankenversicherungsrecht ist zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung zu unterscheiden. Außerdem gibt es private Krankenzusatzversicherungen, die je nach Vertrag weitere und vielleicht medizinisch nicht notwendige Leistungen übernehmen.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist zusammen mit der Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Mit dem gesetzlichen Krankenversicherungsrecht befasst sich insbesondere das Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V). Pflichtversichert sind insbesondere Arbeitnehmer, wobei die Beiträge zur Krankenversicherung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen werden. Ehegatten und Kinder sind im Rahmen einer Familienmitversicherung der gesetzlichen Krankenkassen ebenfalls abgesichert.

Der Versicherte kann seine gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich frei wählen. Bei Krankheit kann der Versicherte oder Mitversicherte einen Arzt aufsuchen, ohne dafür selbst eine Rechnung zu bekommen. Das Arzthonorar wird direkt von der Krankenkasse gezahlt. Der Versicherte hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Geld oder Erstattung der anfallenden Kosten, sondern er erhält unmittelbar die Behandlung bzw. Sachleistung. Dazu zählen auch Heilmittel oder Hilfsmittel, wobei hier nach Krankenversicherungsrecht eigene Zuzahlungen erforderlich sein können.

Auch für notwendige Zahnbehandlungen durch einen Zahnarzt kommt die Krankenversicherung ebenso auf wie für eine etwaige Operation im Krankenhaus. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder Kosten in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft werden von der Krankenversicherung ebenfalls übernommen. Schließlich zahlt die Krankenkasse nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes von 6 Wochen Krankengeld, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ist die Krankheit auf eine berufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer zurückzuführen, kann ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegen. Dafür wäre statt der Krankenversicherung grundsätzlich die Unfallversicherung zuständig. Gegebenenfalls werden Kosten zwischen den Versicherungen direkt erstattet, sodass die Krankenbehandlung zunächst jedenfalls sichergestellt ist.

Neben dieser gesetzlichen Krankenversicherung gibt es private Krankenversicherungen für diejenigen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Das trifft insbesondere für Selbstständige und Besserverdiener zu. Die schließen in dem Fall einen freiwilligen Versicherungsvertrag ab. Dann gilt als Krankenversicherungsrecht nicht das SGB, sondern das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bzw. die individuellen Versicherungsbedingungen. Ein Beamter hat regelmäßig Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall, muss aber zusätzlich eine private Krankenversicherung abschließen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Privatversicherte regelmäßig die Rechnung über Arztbesuche oder andere Leistungen selbst und können diese dann bei ihrer Versicherung einreichen, um die Kosten erstattet zu bekommen.

(ADS)

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