148 Anwälte für Pflanzenschutzgesetz | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Obermeier
Rechtsanwältin Christine Obermeier
ReVo-Rechtsanwälte, Neupfarrplatz 2, 93047 Regensburg 7099.9971860463 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Agrarrecht
Im Bereich Pflanzenschutzgesetz bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Christine Obermeier
(22.10.2021) Nicht Positiv war ich habe Jahrelang für Magenta Sport und TV bezahlt obwohl alles gekündigt war und alle Geräte …
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Dorn
sehr gut
Advokatur Nord, II. Hüllenweg 20 b, 26676 Barßel 6608.2917972775 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Fachanwältin Agrarrecht • Beamtenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Recht rund ums Tier • Öffentliches Baurecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ulrike Dorn ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Pflanzenschutzgesetz
aus 19 Bewertungen Die Beratung und der gute Schriftverkehr mit dem Land M-V führte zu einem positiven Ergebnis für mich. Jederzeit wieder. (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Barz
Rechtsanwalt Patrick Barz
Rechtsanwaltskanzlei Barz, Fichtenweg 8, 37181 Hardegsen 6811.7776379129 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Jagdrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Barz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Pflanzenschutzgesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralph Baier
Rechtsanwalt Ralph Baier
Halm & Preßer | Fachanwälte und Rechtsanwälte in überörtlicher Sozietät, Lutherstraße 14, 66538 Neunkirchen 6773.0053396989 km
Qualität, Seriosität, Transparenz - als überzeugte Anwälte stehen wir für unsere Mandanten ein. Wir suchen mit Ihnen realistische Lösungen für reale Probleme.
Gewerblicher Rechtsschutz • Patentrecht • Markenrecht • Designrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Agrarrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Ralph Baier für Rechtsfragen rund um den Bereich Pflanzenschutzgesetz

Fragen und Antworten

  • Pflanzenschutzgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pflanzenschutzgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Pflanzenschutzgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pflanzenschutzgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pflanzenschutzgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.