1.162 Anwälte für Rentenbesteuerung | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Raabe
sehr gut
Bürogemeinschaft Raabe Foppe, Wilhelm-Külz-Str. 1, 06108 Halle (Saale) 6950.0805891599 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Rentenbesteuerung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Raabe
aus 18 Bewertungen Ersttermin war sehr Positiv (13.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hermie
Rechtsanwalt Thomas Hermie
Euregio Law & Tax Hasselt BV, Rue de Crayer 7, 1000 Brüssel, Belgien 6519.382969008 km
Deutschsprachiger Rechtsanwalt in Belgien
Fachanwalt Steuerrecht • Internationales Recht
Herr Rechtsanwalt Thomas Hermie - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Rentenbesteuerung
(02.01.2024) bisher sehr schneller Schriftverkehr und die Bearbeitung der belgischen Steuer steht noch an.
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Klemm
Rechtsanwalt Michael Klemm
Klemm & Franz, Blumenstr. 31, 68775 Ketsch 6857.3243691468 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Klemm ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Rentenbesteuerung
(13.07.2019) SACHLICH NUND FREUNDLICH
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Daniel Gerlach
Rechtsanwalt und Notar Daniel Gerlach
Gerlach Meyer-Schwickerath Evers Rechtsanwälte und Notare, Bergstr. 10, 48143 Münster 6662.6842389396 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Daniel Gerlach vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Rentenbesteuerung
Profil-Bild Rechtsanwalt Aptoula Arif
sehr gut
Rechtsanwalt Aptoula Arif
Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Arif, Stiftsplatz 3, 53111 Bonn 6694.3187712571 km
Schnelle und effiziente Rechtsberatung mit maßgeschneiderten Lösungen zeichnen meine Anwaltskanzlei aus.
Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Betriebliche Altersversorgung • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Gewerblicher Rechtsschutz • Sozialversicherungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Aptoula Arif ist Ihr Ansprechpartner für Rentenbesteuerung
aus 12 Bewertungen Herr Arif hat umgehend reagiert und Kontakt aufgenommen. Leider ist er aktuell in Urlaub, will sich dann aber umgehend … (07.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing
Lessing Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.9635405897 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Rentenbesteuerung
(08.11.2023) Dr. Lessing hat sich schon in diversen Insolvenzverfahren (u.a. Eichborn Verlag, Das Werk oder auch Egana Goldpfeil) …
Profil-Bild Rechtsanwalt Arno Konnegen
Rechtsanwalt Arno Konnegen
Kanzlei Arno Konnegen, Claudiusstr. 11, 10557 Berlin 6971.3725691017 km
Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Arno Konnegen bietet Rat und Unterstützung im Bereich Rentenbesteuerung
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Maximilian Rein
Rechts- und Fachanwalt Maximilian Rein
Kanzlei Kilger + Rein, Konrad-Adenauer-Strasse 23, 72072 Tübingen 6937.8581704615 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Betriebliche Altersversorgung • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechts- und Fachanwalt Maximilian Rein - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Rentenbesteuerung
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Selzener
Kanzlei Markus Selzener, Johannisstr. 32, 58452 Witten 6672.4986713306 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsfragen im Bereich Rentenbesteuerung beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Selzener
(03.01.2023) Herr RA Selzener war sehr freundlich und gleich engagiert. Ich habe ihn als einen Anwalt erlebt, der all die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Streicher
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Streicher
MSR Matthias Streicher Rechtsanwaltskanzlei, Großenhainer Str. 167, 01129 Dresden 7076.9758478323 km
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen stets Sie. Unsere Tätigkeit richtet sich allein an Ihnen bzw. Ihren Wünschen und Vorstellungen aus. Gemeinsam finden wir die für Sie beste Lösung.
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Matthias Streicher vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Rentenbesteuerung
aus 123 Bewertungen Wir wurden kompetent und erfolgreich, in einer für uns aussichtslosen Lage vertreten. Nu zu empfehlen 👍 (22.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rentenbesteuerung

Fragen und Antworten

  • Rentenbesteuerung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rentenbesteuerung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rentenbesteuerung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Rentenbesteuerung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rentenbesteuerung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Bundesregierung hat mit der Behauptung, es sei eine Frage der „Gerechtigkeit“, die stufenweise volle Rentenbesteuerung eingeführt. Begründet wurde diese „notwendige Antwort“ im Rentenrecht mit der Entwicklung der Demographie.

Privat vorsorgen und gesetzliche Rente

Mit Bismarck wurde das System der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, das auf dem sogenannten Umlageverfahren mit dem sogenannten Generationenvertrag beruht. Das heißt, die jungen Arbeitsfähigen zahlen Rentenbeiträge für die Älteren, die sich nicht mehr selbst versorgen können. Dieses sogenannte Umlageverfahren ermöglichte für jeden Rentner den Bezug einer gesetzlichen Rente, die nicht durch eine Steuer finanziert werden musste. Aufgrund der zunehmenden Alterung der Bevölkerung verabschiedete der Gesetzgeber 2001 das Altersvermögensgesetz und 2004 das Alterseinkünftegesetz. Menschen sollen danach zunehmend privat fürs Alter vorsorgen. Entsprechende Angebote existieren vor allem in Form der sogenannten Riester-Rente, Rürup-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge.

Schrittweise steigende Rentenbesteuerung

Entsprechend der Absenkung des Rentenniveaus erfolgt eine schrittweise Erhöhung der Rentenbesteuerung. Ein immer höherer Anteil der Rente muss danach versteuert werden. Die Erhöhung begann von 50 Prozent ab 2004 und steigert sich bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent. Aktuell (2017) liegt die Rentenbesteuerung bei 74 Prozent und steigt jährlich um zwei Prozentpunkte bis 2020 auf 80 Prozent. Von 2020 steigt die Rentenbesteuerung bis 2040 jährlich um ein Prozent bis 2040 die vollständige Besteuerung erreicht ist. Wer also zum Beispiel im Jahr 2020 in Rente geht, muss seine Rente in Höhe von 80 Prozent versteuern. In diesen Fall bleiben 20 Prozent steuerfrei. Ab 2040 hat sich dann das Prinzip der sogenannten nachgelagerten Besteuerung erfüllt. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Rente in voller Höhe wie die Einkommenssteuer besteuert wird. Der Rentner ist dann voll steuerpflichtig und wird die Rente voll versteuert.

Steuererklärungspflicht für Rentner

Mit der kontinuierlichen Erhöhung der Rentenbesteuerung trifft auch immer mehr Rentner die Pflicht eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen: Die Pflicht trifft diejenigen Rentner, die ein jährliches Einkommen versteuern müssen, das über den sogenannten Grundfreibetrag liegt. Der Freibetrag beläuft sich für das Jahr 2017 in Höhe von 8820 Euro. Für Ehepaare gilt (Stand 2017) ein gemeinsamer Grundfreibetrag in Höhe von 17640 Euro. Das heißt, wer ein Einkommen unter diesen Freibetrag hat, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben bzw. die nachgelagerte Besteuerung greift nicht und der Rentner muss seine Rente nicht versteuern. Da aber für dieses Jahr noch 24 Prozent der Renteneinkünfte unversteuert bleiben, sind Renteneinkünfte in Höhe von 11.918 Euro steuerfrei bzw. wird erst ein höheres Renteneinkommen besteuert.

Ein weiteres Beispiel mit Berechnung: Wer 2018 in Rente geht, muss 76 Prozent versteuern, bei einem voraussichtlichen Grundfreibetrag in Höhe von 9000 Euro. Wer als Single eine Rente von monatlich 1000 Euro bezieht hat ein jährliches Einkommen von 12.000 Euro. Davon sind (100 minus 76 =) 24 Prozent steuerfrei, also ein Betrag in Höhe von (12.000 geteilt durch 100 mal 24 =) 2880 Euro. Dieser steuerfreie Betrag ist von dem jährlichen Renteneinkommen abzuziehen. Damit verbleiben (12.000 minus 2880 =) 9120 Euro. Zieht man von diesem Betrag den Grundfreibetrag ab, erhält man das zu versteuernde Renteneinkommen: 9120 Euro-9000 Euro=120 Euro. Da bis 2040 das Renteneinkommen voll steuerpflichtig wird, wird dementsprechend für die weiteren kommenden Rentner die Steuerlast kontinuierlich steigen. Wer also zum Beispiel im Jahr 2040 mit einem monatlichen Renteneinkommen von 1500 Euro in Rente geht und man einen Grundfreibetrag von 10.000 Euro zugrunde legt, dann sind in Höhe von 8000 Euro des Renteneinkommens Steuern zu bezahlen, da dann die nachgelagert erfolgende Besteuerung voll greift.

Allerdings können Rentner ebenfalls Werbungskosten steuerlich geltend machen. Wer keine Werbungskosten angibt, der erhält eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro. Für die Steuerklärung selbst ist Anlage R zu verwenden. Dort sind die Renteneinkünfte einzutragen wie auch andere Renten als die Altersrente anzugeben. Auch können außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wie zum Beispiel die Kosten für ein Pflegeheim, den Arzt oder für eine Beerdigung, sowie Sonderausgaben, wie bestimmte Versicherungsbeiträge oder Spenden, den Behindertenpauschbetrag und für diejenigen, die 64 Jahre alt sind, der Altersentlastungsbetrag. Der Altersentlastungsbetrag wird aber auch bis 2040 auf 0 Euro abschmelzen.

Das Finanzamt überprüft die Angaben aufgrund des sogenannten Rentenbezugsmitteilungsverfahrens auf die Richtigkeit: Sowohl die Versorgungswerke, Pensionsfonds und -kassen, Direktversicherungen, sowie auch Versicherer bei privaten Rentenversicherungen, wie zum Beispiel bei Riester-Renten, als auch gesetzliche Versicherer sind verpflichtet, dem Finanzamt Auszahlungen mitzuteilen. Anhand dieser Angaben wird die Steuererklärung überprüft.

Besteuerung der betrieblichen Altersvorsorge

Die Versicherungen werben zum Thema betriebliche Altersvorsorge, kurz baV, gerne damit, dass diese steuerfrei abgeführt würden, allerdings übersehen Versicherungsnehmer oft, dass am Ende doch noch die Steuer eingefordert wird. Für Arbeitgeber ist das lukrativ, da sie sich die Sozialversicherungsbeiträge sparen. Bei der Auszahlung werden dann nachträglich die Steuern sowohl für den Beitrag des Arbeitnehmers, als auch der Beitrag des Arbeitgebers erhoben. War der Arbeitnehmer gesetzlich versichert, wird er auch noch von der Krankenkasse belangt: Er hat dann für die gesamte Auszahlung Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung nachträglich zu entrichten. Nach heutigen Stand beträgt diese allein mindestens 18 Prozent der Ausschüttungssumme. Aus diesen Gründen ist die baV für viele Arbeitnehmer ein Verlustgeschäft. Schadensersatzansprüche gegen die Berater scheiden in den meisten Fällen aus, da diese wegen der langen Laufzeiten bereits lange verjährt sind, wenn diese zutage treten.

Eine Ausnahme der zusätzlichen Besteuerung gilt für ungeförderte Maßnahmen der Altersvorsorge: Diese werden in der Regel nicht zusätzlich, sondern nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Besteuerung des Ertragsanteils bedeutet, wenn zum Beispiel eine Altersanlage Gewinne im Form von Zinsen erwirtschaftet, dass dann allein die erwirtschafteten Zinsen besteuert werden. Als Faustformel gilt: Alle Förderungen des Staates in Sachen Altersvorsorge werden am Ende zusätzlich besteuert, Vorsorge ohne staatliche Förderung nicht.

(FMA)

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