1.134 Anwälte für Rückkaufswert | Seite 48

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Stefan Müller-Schott
Rechtsanwalt Christoph Stefan Müller-Schott
MSR Rechtsanwalt Steuerberater, Zeppelinstr. 2, 76185 Karlsruhe 6866.9482835432 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Im Bereich Rückkaufswert bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christoph Stefan Müller-Schott
(27.07.2023) So stelle ich mir einen guten Anwalt vor. Freundlich, sachlich, kompetent. Unsere recht diffizile Angelegenheit wurde …
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Rechtsanwalt Markus Blay
Rechtsanwalt Markus Blay, Stadtmühlweg 2, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7065.5955477933 km
Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Blay ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Rückkaufswert
aus 8 Bewertungen Herr Blay hat mich in meiner arbeitsrechtlichen Angelegenheit sehr erfolgreich vertreten. Als besonders positiv möchte … (25.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Stephan Memmert LL.M., LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Stephan Memmert LL.M., LL.M.
Anwaltskanzlei Memmert, Erkrather Str. 162, 40233 Düsseldorf 6651.162204684 km
Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Verkehrsrecht • eBay & Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Stephan Memmert LL.M., LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Rückkaufswert
aus 25 Bewertungen Herr Memmert ist sehr kompetent und nimmt sich Zeit. Ich bin kurzfristig und mega beraten worden. Für mich kommt in … (27.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Oliver Rosowski
Rechtsanwalt Dr. Oliver Rosowski
von Ferber | Langer | Rosowski Rechtsanwälte PartG mbB, Neuer Wall 61, 20354 Hamburg 6719.77067542 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Rückkaufswert bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Rosowski
(27.03.2024) falscher Widerruf ??
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Körblein
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Körblein
Rechtsanwälte Heckel, Löhr, Dr. Kronast, Körblein, Limbacher Str. 62, 91126 Schwabach 7015.6627741852 km
Trennung ohne Streit! - Faire Vereinbarungen statt langwieriger und teurer Auseinandersetzungen.
Fachanwalt Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Körblein vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Rückkaufswert
aus 27 Bewertungen Gute Beratung, Schnellen Bearbeitung, Freundlichen Behandlung. Ashraf Shalaby (06.10.2023)
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Rechtsanwältin Sabine Langer
Langer & Hagel |Rechtsanwälte, Uhlandstraße 57, 74072 Heilbronn 6913.8559094439 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Langer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Rückkaufswert
(01.02.2021) Kompetente Beratung und gute fachlicher Unterstützung. Die Kommunikation war sehr angenehm. Alles wurde zeitnah …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rückkaufswert

Fragen und Antworten

  • Rückkaufswert: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rückkaufswert umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rückkaufswert und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Rückkaufswert: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rückkaufswert sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Rückkaufswert ist der Betrag, zu dem ein Versicherer zukünftige Ansprüche eines Versicherten aus einem Versicherungsvertrag zurückkauft, bei dem der Eintritt des versicherten Ereignisses gewiss ist. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung, etwa in Form der geförderten Riester-Rente. Bei einer der Basisversorgung dienenden Rentenversicherung wie der Rürup-Rente erfolgt mangels eines Rechts auf Auszahlung des Rückkaufswerts allerdings nur eine Beitragsfreistellung. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss es sich um eine kapitalbildende Versicherung handeln, die eine Auszahlung bei Nichteintritt der Berufsunfähigkeit vorsieht.

Entstehen des Anspruchs auf den Rückkaufswert

Rückkauf bedeutet vereinfacht gesagt, dass der Versicherer dem Versicherten seine Rechte abkauft. Anlass für einen solchen Rückkauf ist die Kündigung des Versicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer bzw. die Anfechtung oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Versicherungsgeber. Zur Zahlung des Rückkaufswerts kommt es zudem beim Widerruf einer Lebensversicherung oder wenn diese aufgrund Selbstmord des Versicherten nicht zur Leistung verpflichtet ist.

Den Anspruch auf den Rückkaufswert und die Folgen des Rückkaufs regelt dabei § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Rückkaufswert und eine Garantie über dessen Ausmaß sind einem Versicherten vor dessen Vertragsabschluss mitzuteilen. Außerdem müssen Versicherungen auf Nachfrage ihrer Kunden den Rückkaufswert individuell vorrechnen.

Höhe des Rückkaufswerts

Der Rückkaufswert ist der Höhe nach bei einer Kündigung durch den Versicherten gesetzlich begrenzt. Er entspricht maximal der Leistung, die bei einem Versicherungsfall im Kündigungszeitpunkt geflossen wäre. Hat der Versicherer den Vertrag angefochten oder ist er davon zurückgetreten, muss er allerdings laut VVG den vollen Rückkaufswert zahlen.

Der Rückkaufswert entspricht dabei oft nicht der Summe der Einzahlungen. Überschussanteile kommen regelmäßig erst nach längerer Zeit hinzu. Je früher ein Versicherungsvertrag zudem nach Abschluss beendet wurde, umso geringer ist der Rückkaufswert. Das gilt insbesondere in der Ansparphase während der ersten fünf Jahre. Denn für Verträge ab 2008 sind während dieser Zeit Abschluss- und Vertriebskosten - u. a. die Provision für Versicherungsvertreter - gleichmäßig mit den gezahlten Prämien zu verrechnen. Das mindert entsprechend den Rückkaufswert. Bei zwischen 2001 und 2007 abgeschlossenen Verträgen ist laut Bundesgerichtshof ein Mindestbetrag in Höhe der Hälfte der Einzahlungen zu erstatten. Abziehen darf eine Versicherung dabei Kosten für das von ihr übernommene Risiko und die Verwaltung. Kosten bzw. Gebühren für die Kündigung oder Stornierung sind hingegen nicht abzugsfähig.

Steuerliche Folgen des Rückkaufs

Ein Rückkauf kann daneben weitere finanzielle Nachteile haben. Anders als die Leistung im Todesfall ist das ausgezahlte Kapital bei nach 2005 abgeschlossenen Verträgen voll steuerpflichtig. Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag werden fällig, wenn der Rückkauf erfolgt, bevor seit Vertragsabschluss 12 Jahre vergangen sind. Danach beträgt die Steuer nur die Hälfte, wenn die Lebensversicherung oder Rentenversicherung erst nach dem 60. Lebensjahr hätte leisten müssen, für Verträge ab 2012 ist es das 62. Lebensjahr - sogenannte 12/60 bzw. 12/62 Regelung.

(GUE)

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