607 Anwälte für Sofortige Vollziehung | Seite 26

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Rohr
Rechtsanwalt Stefan Rohr
Kanzlei Stefan Rohr, Turmstr. 13, 17033 Neubrandenburg 6907.6483224494 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Sofortige Vollziehung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Rohr gerne zur Verfügung
(20.12.2016) Super nett und hab sofort ein Termin bekommen . Der rest wird sich zeigen .
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit C. Genot
sehr gut
Kanzlei Birgit C. Genot, Fritz-Reichle-Ring 6a, 78315 Radolfzell am Bodensee 6974.6373517691 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Sofortige Vollziehung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Birgit C. Genot
aus 10 Bewertungen Schnelle Reaktion, strukturiertes Vorgehen, nüchterne Analyse. (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Grünewald
Grünewald & Bader Rechtsanwälte · Fachanwälte, Bahnhofstr. 18, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.5253011601 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Sofortige Vollziehung bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Grünewald
(13.02.2020) Ich musste mich um nix kümmern, lief alles problemlos
Profil-Bild Rechtsanwalt Raik Höfler
Kanzlei Raik Höfler, August-Bebel-Straße 56, 04275 Leipzig 6983.0977667989 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Raik Höfler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Sofortige Vollziehung
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter Muls
Rechtsanwalt Walter Muls
Van Alsenoy & Partner, R. A Dansaert 92, 1000 Brüssel, Belgien 6516.3032312487 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Walter Muls hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Sofortige Vollziehung
(26.05.2021) Herr Muls ist sehr zu verlässlich und seine Deutschkenntnisse sind so gut, dass ich all seine Erklärungen gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Karlheinz Hösgen MBA
Kanzlei Karlheinz Hösgen,, Viktoriastr. 5, 53879 Euskirchen 6679.4107851186 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Karlheinz Hösgen MBA – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Sofortige Vollziehung
(18.04.2023) Verpasst Fristen. Anfangs wirkte er sehr kompetent. Hat sich im laufe des Verfahrens aber geändert.
Profil-Bild Rechtsanwalt Winfried Karczewski
sehr gut
Kanzlei Winfried Karczewski, Marktstr. 83, 56564 Neuwied 6733.1054370284 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Winfried Karczewski bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Sofortige Vollziehung
aus 11 Bewertungen Das Verfahren läuft noch. Der Anwalt hat uns verständlich aufgeklärt. (28.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sofortige Vollziehung

Fragen und Antworten

  • Sofortige Vollziehung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sofortige Vollziehung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Sofortige Vollziehung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sofortige Vollziehung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sofortige Vollziehung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die sofortige Vollziehung bezeichnet die Vollziehung (meist Vollstreckung) eines Verwaltungsaktes, bevor er bestandskräftig wird. Der Verwaltungsakt hat hier meist belastende, rechtsgestaltende oder feststellende Wirkung.

Die sofortige Vollziehung ist im Zusammenhang mit der Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu sehen. Einstweiliger Rechtsschutz gewährt dem Bürger grundsätzlich einen Schutz, bis der Verwaltungsakt Bestandskraft erreicht. Bei einem begünstigenden Verwaltungsakt, der einen Dritten belastet, etwa eine Baugenehmigung, die von der Einhaltung der gesetzlichen Mindestabstandsgrenzen befreit, kann der Nachbar dagegen Widerspruch und ggf. Anfechtungsklage erheben.

In einigen gesetzlich geregelten Fällen haben Widerspruch und Anfechtungsklage jedoch ausnahmsweise keine aufschiebende Wirkung, damit eine effiziente Durchsetzung des Verwaltungsaktes im öffentlichen Interesse gewährleistet ist.

Gesetzliche Fälle, in denen Widerspruch und Anfechtungsklage ausnahmsweise keine aufschiebende Wirkung haben, finden sich in § 80 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO). Dies betrifft beispielsweise die Aufforderung von öffentliche Abgaben und Kosten, etwa bei einer Erschließung, unaufschiebbare Maßnahmen der Polizei und weitere bundes- oder landesgesetzlich verankerte Fälle.

Zudem sind die Behörden befugt, wenn ein entsprechendes öffentliches Interesse oder ein besonderes Interesse einer Privatperson vorliegt, die sofortige Vollziehung von dem Verwaltungsakt anzuordnen, wobei die Anordnung der sofortigen Vollziehung von der Behörde zu begründen ist – insbesondere die Dringlichkeit der sofortigen Vollziehung.

(WEL)

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