603 Anwälte für Sofortvollzug | Seite 26

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Rechtsanwältin Katja Heidi Jaeger
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Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Sofortvollzug beantwortet Frau Rechtsanwältin Katja Heidi Jaeger
(20.03.2024) Sehr nett Anwältin, sie kümmert sich um alle Belange die man hat.
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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Rouven Colbatz
Colbatz & Gall Rechtsanwälte, Erhardstr. 16, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7065.6567981501 km
Fachanwalt Strafrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • IT-Recht • Beamtenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Rouven Colbatz für Rechtsfragen rund um den Bereich Sofortvollzug
(23.09.2021) Top Anwalt , der mich Heute vorm AG Landshut verteitigt hat und es zu einem Freispruch kam. Wir hätten uns beide den …
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Rechtsanwalt André Schoon
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Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Sofortvollzug hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt André Schoon
(16.12.2021) Ein sehr sachkundiger Anwalt in beamtenrechtlichen Fragen, der mich in einem Streit mit dem ZPD wirkungsvoll und stets …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sofortvollzug

Fragen und Antworten

  • Sofortvollzug: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sofortvollzug sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Sofortvollzug: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sofortvollzug umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sofortvollzug und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Als sofortigen Vollzug oder auch Sofortvollzug bezeichnet man im Verwaltungsrecht eine Maßnahme in Form des Verwaltungszwangs, ohne dass vorher ein Verwaltungsakt erlassen wird.

Der Sofortvollzug unterscheidet sich von der sofortigen Vollziehung wie folgt: Die sofortige Vollziehung ist eine Zwangsmaßnahme, die vor der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes durchgesetzt wird. Dagegen wird beim sofortigen Vollzug die Zwangsmaßnahme durchgesetzt, ohne dass zuvor ein Verwaltungsakt erlassen wird.

Allerdings wird beim sofortigen Vollzug vorausgesetzt, dass eine besondere Dringlichkeit gegeben ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn andernfalls eine effektive Gefahrenabwehr nicht mehr möglich ist. Er ist zudem nur rechtmäßig, wenn die Behörde zum Erlass eines entsprechenden Verwaltungsaktes berechtigt ist und dabei ihre Kompetenzen nicht überschreitet.

(WEL)

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