868 Anwälte für Sonderausgaben | Seite 37

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Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt
Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt, spezialisiert auf Steuerstrafrecht (einschließlich Zollstrafrecht), Leonore-Mau-Weg 5, 22763 Hamburg 6715.0795897446 km
"Dem Staat ist es nie an der Wahrheit gelegen, sondern immer nur an der ihm nützlichen Wahrheit, […] überhaupt an allem ihm Nützlichen, sei dies nun Wahrheit, Halbwahrheit oder Irrtum.“ Nietzsche
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Internationales Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Öffentliches Recht
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Herr Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Sonderausgaben
aus 6 Bewertungen Ich bin sehr froh über den Ausgang meines Verfahrens. Vielen, lieben Dank für Ihre gute Arbeit und das Engagement. (17.05.2024)
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Rechtsanwältin Andrea Krafft
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Rechtliche Fragen im Bereich Sonderausgaben beantwortet Frau Rechtsanwältin Andrea Krafft
aus 9 Bewertungen Ich kann nur positives berichten!! Durchgehend fühlte ich mich kompetent und zielgerichtet beraten, alle Schritte die … (24.10.2022)
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Rechtsanwalt Ulrich Dörr
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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Sonderausgaben hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulrich Dörr
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Rechtsanwältin Margret Neuhaus
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Frau Rechtsanwältin Margret Neuhaus ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Sonderausgaben

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sonderausgaben

Fragen und Antworten

  • Sonderausgaben: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sonderausgaben umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sonderausgaben und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Sonderausgaben: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sonderausgaben sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Sonderausgaben mindern ähnlich wie außergewöhnliche Belastungen aufgrund bestimmter sozialpolitischer und steuerpolitischer Gründe das zu versteuernde Einkommen. Dabei hat vor allem das Alterseinkünftegesetz, das die schrittweise vollständige nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften unter entsprechender Steuerbefreiung entsprechender Vorsorgeaufwendungen bis zum Jahr 2040 zum Ziel hat, viele Änderungen gebracht. Gleichzeitig haben sich die bestehenden Regelungen dadurch erheblich verkompliziert. Im Einzelfall kann es sich je nach den Umständen des Einzelfalls statt um Sonderausgaben auch um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handeln.

Vorsorgeaufwendungen

Altersvorsorge

Als Sonderausgaben können Steuerpflichtige im Rahmen der Steuererklärung bis zu einem bestimmten Jahreshöchstbetrag, der bei zur Zusammenveranlagung führender Ehe bzw. Lebenspartnerschaft das Doppelte beträgt, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, der Künstlersozialversicherung, bei der Tätigkeit beispielsweise als Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater an berufsständische Versorgungswerke oder Einzahlungen in eine seit 2005 bestehende kapitalgedeckte Altersversorgung - Riester-Rente oder Rürup-Rente - das zu versteuernde Einkommen mindern. Eine Vorsorgepauschale, die einen Mindestbetrag an Vorsorgeaufwendungen festlegt, begrenzt die Vorsorgeaufwendungen dabei nach unten. Die entsprechenden Aufwendungen zur Altersvorsorge werden auch als Basisvorsorge bezeichnet.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Des Weiteren lassen sich zumindest eingeschränkt Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Arbeitslosenversicherung, Sonderleistungen einer privaten Krankenversicherung, Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung oder Versicherung für den Fall der Erwerbslosigkeit und Berufsunfähigkeit, Zahlungen an eine bloße Risikolebensversicherung oder sonstige Lebensversicherung, wenn Letztere vor 2005 abgeschlossen wurde und erste Beitragszahlungen entsprechend begonnen haben. Außerdem Beiträge zu einer privaten Haftpflicht, darunter auch zu der im Rahmen der Kfz-Versicherung vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung und nicht zuletzt Kosten eines zum Zwecke der Absicherung gegen Risiken der Tierhalterhaftung abgeschlossener Haftpflichtschutzes. Ebenso stellen Beiträge zu einer privaten Pflegeversicherung Sonderausgaben dar.

Unterhaltsleistungen und Versorgungsleistungen

Nach einer Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft ist ein Partner häufig dem anderen zum Unterhalt verpflichtet. Solche Unterhaltsleistungen stellen Sonderausgaben dar. Kinderfreibeträge verhindern hingegen, dass das auch für Kindesunterhalt gilt.

Des Weiteren unterfallen aber bestimmte aufgrund besonderer Verpflichtung lebenslang und wiederkehrend zu erbringender Versorgungsleistungen dem Sonderausgabenbegriff.

Ausbildungskosten, Kirchensteuer, Spenden,

Weitere Sonderausgaben können Ausgaben für die eigene Berufsausbildung, die gezahlte Kirchensteuer sowie Spenden darstellen. Außerdem sind auch gewisse Kosten für den Besuch einer privaten Schule durch ein eigenes Kind - Stichwort Schulgeld - wie auch anteilige Kosten der Kinderbetreuung als Sonderausgaben absetzbar.

(GUE)

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