484 Anwälte für Staatsangehörigkeit | Seite 21

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Profil-Bild Rechtsanwalt René Piper
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Rechtsanwalt René Piper
Piper & Partner Rechtsanwälte, Birkbuschstr. 62, 12167 Berlin 6974.6936529862 km
Betreuungsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & AsylrechtMigrationsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt René Piper vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Staatsangehörigkeit
aus 54 Bewertungen Danke für die gute und ehrliche Beratung und Hilfe! Ich konnte immer Alles fragen und habe immer das Gefühl dabei … (15.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nakibe Ademi
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Rechtsanwältin Nakibe Ademi
Rechtsanwaltskanzlei Ademi, Lilienstr. 36, 20095 Hamburg 6720.4150739165 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Nakibe Ademi hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Staatsangehörigkeit
aus 63 Bewertungen I came to Germany with an Arbite suhe Visa ,and the Auslander Behorde Lubeck didn't approve my case although I … (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Baghdad El Addouti
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Kanzlei El Addouti, Obere Münsterstr. 6, 44575 Castrop-Rauxel 6659.4123326574 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Baghdad El Addouti ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Staatsangehörigkeit gerne behilflich
aus 11 Bewertungen die schnelle Nacht und das sich mit der Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzt (01.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Liebig
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Rechtsanwalt Christopher Liebig
Rechtsanwaltskanzlei Liebig, Kortumstraße 53, 44787 Bochum 6662.9095708145 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Sozialversicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Staatsangehörigkeit bietet Herr Rechtsanwalt Christopher Liebig
aus 23 Bewertungen Ich möchte mich ausdrücklich bei Herrn Liebig für seine hervorragende Unterstützung bedanken. Seine außerordentliche … (08.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Staatsangehörigkeit

Fragen und Antworten

  • Staatsangehörigkeit: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Staatsangehörigkeit umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Staatsangehörigkeit und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Staatsangehörigkeit: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Staatsangehörigkeit sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Die Staatsangehörigkeit verbindet eine Person rechtlich mit einem bestimmten Staat. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit hängt dabei vom jeweiligen Staatsrecht ab. Häufig ist dieser Vorgang in der Verfassung geregelt. Dabei wird die Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen entweder durch Geburt erworben oder kraft eines staatlichen Aktes der Einbürgerung verliehen, der in Deutschland unter anderem einen Antrag bei einer für die Migration zuständigen Stelle der Verwaltung und einen erfolgreichen Sprachtest voraussetzt.

In Deutschland regelt das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Demnach erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, wessen verheiratete Eltern zumindest zu einem Teil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dasselbe gilt bei einem nach dem Adoptionsrecht von mindestens einem deutschen Adoptivelternteil angenommenen minderjährigen Kind. Bei unehelichen Kindern ist das nur der Fall, wenn die Mutter deutsche Staatsangehörige ist. Die Vaterschaftsanerkennung eines Deutschen erleichtert jedoch die Einbürgerung. Ebenso können sich mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratete Ausländer einfacher einbürgern lassen. In Deutschland ab dem Jahr 2000 geborene Kinder mit ausländischen Eltern, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staats bzw. der Schweiz besitzen, aber seit mindestens acht Jahren in Deutschland rechtmäßig leben bzw. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben, erhalten zudem die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie müssen sich aber ab Erreichen ihrer Volljährigkeit bis zu ihrem 23. Geburtstag entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten möchte. Ansonsten verliert es diese. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Dieses Verfahren wird Optionsmodell genannt. Spätaussiedler erhalten mitsamt ihrer ebenfalls aufgenommenen Familienangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Spätaussiedlerbescheinigung.

Ein Pass für sich allein genommen ist in der Bundesrepublik Deutschland kein ausreichender Beleg für das Innehaben der deutschen Staatsangehörigkeit. Obwohl sie im Regelfall im Pass eingetragen ist, weist nur der Staatsangehörigenausweis bzw. die Staatsangehörigenurkunde die Staatsangehörigkeit nach.

Aufgrund der EU-Mitgliedschaft sind deutsche Staatsangehörige nach dem der Europäischen Union zuzurechnenden Europarecht auch Unionsbürger. Diese aus der Staatsangehörigkeit eines EU-Staates folgende Unionsbürgerschaft existiert, seit dem der EU-Vertrag von Maastricht im November 1993 in Kraft getreten ist. Unionsbürger profitieren dadurch insbesondere von den Grundfreiheiten innerhalb der EU. Zudem müssen Unionsbürger ihre bisherige Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht nicht aufgeben, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen.

Die Staatsangehörigkeit hat vielfältige rechtliche Auswirkungen. So steht das Grundrecht zu wählen und andere so genannte Deutschengrundrechte wie etwa die Berufsfreiheit laut Grundgesetz nur Deutschen zu. Internationales Privatrecht und Internationales Steuerrecht als an die Staatsangehörigkeit knüpfende Teilrechtsgebiete können sich unter anderem auf das Recht der Ehescheidung und der Betreuung oder die Erbschaftsteuer auswirken. Das insofern ebenfalls im Zusammenhang mit der Staatsangehörigkeit gebrauchte Wort Staatsbürgerschaft steht dabei für die aus der Staatsangehörigkeit folgenden Rechte und Pflichten einer Person.

(GUE)

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