4.156 Anwälte für Steuerhinterziehung | Seite 174

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Abele
sehr gut
ABELE | Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei, Kaiserstr. 57, 76646 Bruchsal 6874.978570177 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Abele ist Ihr Ansprechpartner für Steuerhinterziehung
aus 47 Bewertungen Ein sehr kompetenter und äußerst emphatischer Anwalt. Vom ersten Telefonat bis hin zur Einstellung des Verfahrens habe … (10.12.2023)
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Rechtsanwältin Martina Nägele
Rechtsanwälte Schwarz & Nägele, Bahnhofstr. 28, 74613 Öhringen 6927.6772592398 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Nägele ist Ihr Ansprechpartner für Steuerhinterziehung
(30.05.2023) Schnelle Erledigung meines Anliegens.
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Handermann
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Handermann
Rechtsanwältin Handermann, Viktoriastraße 3-5, 66111 Saarbrücken 6766.9774223362 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Handermann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Steuerhinterziehung
aus 39 Bewertungen super nett und freundlich (28.02.2024)
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Rechtsanwalt Dr. jur. Christoph Hartmann
ADVOVIS, Am Alten Schlachthof 6, 36037 Fulda 6863.1074548481 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Christoph Hartmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Steuerhinterziehung
aus 6 Bewertungen Möchte mich bedanken für die Region Berlin und die vielen Dank für Ihre Bemühungen in unserem Gespräch mit Ihnen mit … (23.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Steuerhinterziehung

Fragen und Antworten

  • Steuerhinterziehung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Steuerhinterziehung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Steuerhinterziehung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Steuerhinterziehung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Steuerhinterziehung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Steuerhinterziehung ist eine Straftat, die in § 370 Abgabenordnung (AO) geregelt ist. Eine Steuerhinterziehung begeht, wer gegenüber dem Finanzamt oder einer anderen Behörde falsche Angaben zu steuerlich relevanten Tatsachen macht und dadurch Steuern verkürzt oder sonst ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Auch unvollständige Angaben oder das pflichtwidrige Verschweigen von Einnahmen in der Steuererklärung können bereits zu einer Steuerhinterziehung führen. Bei Entdeckung drohen Ermittlungsverfahren und Strafverfahren.

Versuch und strafbefreiende Selbstanzeige

Schon der Versuch einer Steuerhinterziehung ist strafbar. Anders als im allgemeinen Strafrecht gibt es im Steuerstrafrecht vor Entdeckung der Straftat durch die Behörden die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Dafür muss nicht die Verjährung der Steuerhinterziehung abgewertet werden. Um von den Ermittlungsbehörden nicht doch belangt zu werden, müssen aber alle Details genau eingehalten werden. Daher sollte hier ein spezialisierter Steueranwalt bzw. Fachanwalt für Steuerrecht eingeschalten werden.

Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung

Wer keine vorsätzliche Steuerhinterziehung begeht, aber aus Fahrlässigkeit unvollständige Angaben gemacht und nicht korrigiert hat, kann wegen sog. leichtfertiger Steuerhinterziehung nach § 378 AO belangt werden. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vorgesehen ist. Dazu müssen hinterzogene oder leichtfertig verkürzte Steuern nachgezahlt werden.

Strafen für Steuerhinterziehung

Für eine Steuerhinterziehung sind Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren, vorgesehen. Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung liegt regelmäßig dann vor, wenn bandenmäßig ungerechtfertigte Vorteile aus der Umsatzsteuer oder den Verbrauchssteuern erlangt, Belege gefälscht werden oder wenn die Stellung als Amtsträger missbraucht wird. Auch bei einem großen Ausmaß der Steuerverkürzung kann ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vorliegen. Dabei können weitere Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) kommen, wie beispielsweise Bestechung eines Beamten oder Urkundenfälschung von Belegen. Die Steuerhinterziehung wird im StGB außerdem in Zusammenhang mit Geldwäsche bzw. Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte ausdrücklich erwähnt.

(ADS)

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