221 Anwälte für Tierschutzgesetz | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Kath-Marie Becker
sehr gut
Rechtsanwältin Kath-Marie Becker
Anwaltskanzlei Kath-Marie Becker, Ingendorfer Weg 16, 41569 Rommerskirchen 6654.4744023506 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Reiserecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Betreuungsrecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Tierschutzgesetz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Kath-Marie Becker
aus 24 Bewertungen Sehr kompetente Anwältin, die auch zügig abarbeitet. (20.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Gebauer
Kanzlei Andrea Gebauer, Ehm-Welk-Str. 22, 18106 Rostock 6807.6454403534 km
Arbeitsrecht • Recht rund ums Tier • Erbrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Tierschutzgesetz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Andrea Gebauer
aus 5 Bewertungen Habe der Anwältin eine Nachricht geschickt, dass ich bereits eine andere Kanzlei beauftragt habe. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner
Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner, Silbergasse, 18, Bozen, Italien 7202.1629052459 km
Kompetenz. Engagement. Erfolg
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Tierschutzgesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Brenner
aus 11 Bewertungen Herr Kollege Dr. Brenner hat uns sehr im Rahmen eines Immobilienerwerbes in Italien geholfen. Herr Dr. Brenner ist … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Angenvoort-Baier
Rechtsanwältin Andrea Angenvoort-Baier
Kanzlei Andrea Angenvoort-Baier, Hauptstraße 45, 97262 Hausen bei Würzburg 6920.1735336149 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Umweltrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Angenvoort-Baier ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Tierschutzgesetz
aus 5 Bewertungen Diese Anwältin überzeugt mit ihrer Feinfühligkeit und hört Menschen wirklich zu. Bei unfairen Entscheidungen kämpft … (07.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Lippert
Rechtsanwältin Nicole Lippert
e-rechtsanwälte.eu, Riemannstr. 30, 04107 Leipzig 6982.8169256874 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Umweltrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Tierschutzgesetz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Nicole Lippert

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tierschutzgesetz

Fragen und Antworten

  • Tierschutzgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tierschutzgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tierschutzgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Tierschutzgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tierschutzgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) umfasst im Wesentlichen die Rechtslage zu Tierhaltung, Tierversuchen, Schlachtung und Tötung von Tieren, Eingriffen an Tieren sowie zu Zucht und Handel mit Tieren. Es beruht auf dem Grundsatz: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." (§ 1 S.2 TierSchG)

Staatsziel Tierschutz

Zur Durchführung des Gesetzes berufen die nach Landesrecht zuständigen Behörden eine oder mehrere Kommissionen ein. In diesen müssen mehrheitlich Personen mit Fachkenntnissen in der (Veterinär-)Medizin oder einer naturwissenschaftlichen Fachrichtung sitzen. Ein Drittel der Mitglieder der Kommission muss aus einer Tierschutzorganisation einberufen worden sein.

Der deutsche Tierschutzbund e.V.

Der deutsche Tierschutzbund e.V. versteht sich als als Dachorganisation vieler, auf das gesamte Bundesgebiet verteilter, Tierschutzvereine und Tierheime. Er hat es sich zum Ziel gesetzt, mittels Fördergeldern und Spenden aktiv für den Tierschutz einzutreten. Dabei setzt er sich nicht nur für die Vermittlung von heimatlosen oder misshandelten Heimtieren ein, sondern kümmert sich auch um die artgerechte Haltung von Nutz- und Versuchstieren. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, das deutsche Tierschutzgesetz durchzusetzen und sich auch mit nicht näher geregelten Bereichen des Tierschutzes zu beschäftigen.

Der Tierschutz hat wie der Naturschutz Eingang in die Verfassung gefunden. Nachdem im Naturschutz seit April 2002 schon ein Verbandsklagerecht existiert, ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Tierschutzorganisationen die Möglichkeit haben, den Tierschutz einzuklagen.

Rechtsbereich Heimtiere

Bis auf grundlegende Regelungen zur Haltung von Tieren allgemein sieht das Tierschutzgesetz keine näheren Bestimmungen zum Schutz von Heimtieren vor. Ein Heimtiergesetz, das beispielsweise Einzelheiten zu Zucht, Haltungsbedingungen, Handel oder Ausbildung von Heimtieren festlegt, wäre eine mögliche Erweiterung, um die Rechtslage der Haltung von geschützten oder nicht domestizierten Tierarten umfassender zu klären und durchzusetzen.

Bei so genannte Qualzuchten ist es nach § 11b TierSchG verboten, „Wirbeltiere zu züchten (...) wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten." Mittels eines Gutachtens von 1999 wurde eine Liste von Qualzuchten zur Aufschlüsselung von § 11b erstellt. Diese Liste benennt für Katzen, Hunde, Geflügel, Kaninchen und Ziervögeln konkrete Qualzuchtformen wie z.B. Nackthunde oder -katzen ohne Tasthaare und ist im Zweifel gerichtsverwertbar. Qualzüchter können mittels einer Anklage belangt werden.

Rechtsbereich Nutztiere

Um die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zu regeln, wurde 2001 die „Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltenen Tiere bei ihrer Haltung" erlassen, die zusammenfassend Haltungs- und Pflegebedingungen vorgibt und damit auch die entsprechenden EU-Tierhaltungsrichtlinien umsetzt.

Eine Thematik der industriellen Tierhaltung in der Landwirtschaft, die noch geklärt werden muss, ist, dass es keine allgemein gültigen Bestimmungen für alle landwirtschaftlich genutzten Tiere gibt. Teilweise werden Abstriche in der artgerechten Tierhaltung gemacht. So ist es laut TierSchG beispielsweise erlaubt, Rinder, Schafe und Ziegen, die unter vier Wochen alt sind, ohne Betäubung zu kastrieren oder Organe von Tieren ganz oder teilweise zu entnehmen, um Versuche daran durchzuführen.

Rechtsbereich Tierversuche

Abschnitt 5 des Tierschutzgesetzes regelt die Rechtslage von Tierversuchen. Unter Tierversuchen versteht man laut Gesetz alle Eingriffe oder Erbgutveränderungen an Tieren, die mit Schmerzen oder Leid für das Tier verbunden sind. Tierversuche sind nur erlaubt, wenn diese der Forschung zur Vorbeugung oder Behandlung von menschlichem oder tierischem Leiden, der Prüfung der Bedenklichkeit von Stoffen, dem Erkennen von Umweltgefährdungen oder der Grundlagenforschung dienen. Dies aber auch nur, wenn nach Stand der Wissenschaft keine anderen Versuchsmethoden denselben Zweck erfüllen würden. Weiterhin sind Tierversuche zur Erprobung von Waffen oder Munition sowie zur Entwicklung von Kosmetika, Waschmitteln und Tabakerzeugnissen verboten.

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