4.731 Anwälte für Trennungsvereinbarung | Seite 198

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Rechtsanwältin Helene Gras-Nicknig
NICKNIG - SCHICHA - GRAS, Hermannstr. 3, 51143 Köln 6684.0952694158 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Helene Gras-Nicknig für Rechtsfragen rund um den Bereich Trennungsvereinbarung
aus 7 Bewertungen Hat bis jetzt zu meiner Zufriedenheit gearbeitet (21.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Gerlach
sehr gut
Kanzlei Katja Gerlach, Hammerschmidt Allee 27, 51789 Lindlar 6695.394052771 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Katja Gerlach ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Trennungsvereinbarung
aus 23 Bewertungen Frau RA Gerlach hat mich in einer Angelegenheit mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, erfolgreich vertreten. … (29.02.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Christian Höhne
jks Rechtsanwälte Fachanwälte, Am Steintor 19, 06112 Halle (Saale) 6950.2120768498 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Höhne ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Trennungsvereinbarung
aus 51 Bewertungen - von Anfang transparent die ggf. anfallenden Kosten betreffend - ich fühlte mich in meinem Anliegen sofort ernst … (07.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Trennungsvereinbarung

Fragen und Antworten

  • Trennungsvereinbarung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Trennungsvereinbarung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Trennungsvereinbarung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Trennungsvereinbarung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Trennungsvereinbarung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Schließt ein Ehepaar bzw. eine Lebenspartnerschaft eine Trennungsvereinbarung, bedeutet das nicht automatisch, dass es zu einer Scheidung bzw. Aufhebung kommt. Die Trennungsvereinbarung soll vielmehr eine Versöhnung ermöglichen, um die Ehescheidung abzuwenden und stellt damit keine Vorstufe zur Scheidungsvereinbarung dar. Ein Scheidungsanwalt kann beim Erstellen der Trennungsvereinbarung dennoch wertvolle Hilfe leisten. Die Trennungsvereinbarung regelt erst einmal, was während der Trennung geschehen soll. Häufiger Inhalt ist das Umgangsrecht der Kinder und ihrer Eltern nach der Trennung, insbesondere bei welchem Elternteil sie zunächst leben und wie sie der andere besuchen darf. Das Sorgerecht üben die getrennten Eltern dennoch gemeinsam aus. Dementsprechend ist auch der Kindesunterhalt regelmäßiger Inhalt einer Trennungsvereinbarung. Daneben ist regelmäßig auch eine Absprache zum Unterhalt für den Ehepartner mitgetroffen. Dieser Trennungsunterhalt und der Kindesunterhalt orientieren sich meist am Nettoeinkommen, von dem das Kindergeld oft anteilig abgezogen wird.

Da im Mietvertrag meist beide Ehepartner stehen, legt die Trennungsvereinbarung nicht selten fest, wie es mit den Mietzahlungen aussieht und wer in der Mietwohnung weiterwohnen darf bzw. wie diese weiter von beiden Partnern als Ehewohnung genutzt werden soll. Entsprechende Regelungen gelten auch für eine Eigentumswohnung bzw. ein Haus. Da sich darin noch zahlreiche gemeinsame Gegenstände befinden, ist ein weiterer regelmäßiger Inhalt, wer welche Gegenstände vom Hausrat erhalten soll, etwa das gemeinsame Fahrzeug. Weitere Regelungen betreffen etwa einen von beiden Eheleuten abzuzahlenden Kredit - etwa für ein Auto bzw. das Wohnungseigentum oder ein Haus. Sollte sich nach längerer Trennung trotz Trennungsvereinbarung ergeben, ist die einvernehmliche Scheidung frühestens nach einem Jahr des Getrenntlebens möglich. Die Trennungsvereinbarung hat keinen Einfluss auf diese notwendige Dauer der Trennung für die Ehescheidung verheirateter Personen bzw. die Aufhebung der Partnerschaft eingetragener Lebenspartner.

(GUE)

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