3.535 Anwälte für Untersuchungshaft | Seite 148

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Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Hartung
Kanzlei Olaf Hartung, Merseburger Str. 52, 06110 Halle (Saale) 6951.4980740138 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Hartung bietet im Bereich Untersuchungshaft Rechtsberatung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt der mich sehr gut beraten und erfolgreich vor Gericht vertreten hat. (27.02.2016)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Wulff
Rechtsanwältin Stefanie Wulff
Kanzlei Stefanie Wulff, Lange Str. 56, 39646 Oebisfelde 6838.7752819397 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Wulff ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Untersuchungshaft
(22.06.2017) Klasse Beratung, weiß mich kompetent begleitet.
Profil-Bild Rechtsanwältin Maja von Oettingen
sehr gut
Kanzlei Maja von Oettingen, Frölichstr. 10 1/3, 86150 Augsburg 7062.3569478354 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Maja von Oettingen – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Untersuchungshaft
aus 15 Bewertungen Wir möchten Frau Rechtsanwältin Maja von Oettingen uneingeschränkt weiterempfehlen. Sie hat uns äußerst kompetent und … (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Bleck-Kentgens
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Bleck-Kentgens
Bleck-Kentgens - Fricke - Kentgens Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Wittener Str. 242, 44803 Bochum 6665.3030943717 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pferderecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Untersuchungshaft hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Bleck-Kentgens
aus 21 Bewertungen Sehr kompetente, nette, unkomplizierte und vor allem schnelle Rückmeldung! (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Schmidt-Oehmichen
Rechtsanwältin Jana Schmidt-Oehmichen
Schmidt-Oehmichen Anwaltskanzlei, Hertelstraße 18, 01307 Dresden 7081.6529531122 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Jana Schmidt-Oehmichen für Rechtsfragen rund um den Bereich Untersuchungshaft
Profil-Bild Anwalt Serge Weening
Anwalt Serge Weening
Weening Strafrechtadvocaten, Wilhelminasingel 97, Maastricht 6221, Niederlande 6601.6139301577 km
Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Anwalt Serge Weening bietet im Bereich Untersuchungshaft Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Swoboda
sehr gut
Kanzlei Ulrich Swoboda, Maximilianstraße 83, 86150 Augsburg 7063.4814132164 km
Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Untersuchungshaft unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ulrich Swoboda
aus 297 Bewertungen Mehr als zufrieden! Kompetenz und gute Beratung sind bei Herrn Swoboda gegeben! (23.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Untersuchungshaft

Fragen und Antworten

  • Untersuchungshaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Untersuchungshaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Untersuchungshaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Untersuchungshaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Untersuchungshaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Untersuchungshaft wird im Ermittlungsverfahren angeordnet und darf ausschließlich von einem Richter zu dem Zweck angeordnet werden, dass das Strafverfahren sicher durchgeführt werden kann. Die Untersuchungshaft darf also weder Strafcharakter haben noch als Druckmittel eingesetzt werden, zum Beispiel in Hinblick auf die Aufklärung einer Straftat. Die Untersuchungshaft ist daher klar von der Freiheitsstrafe mit ihrem Sanktionscharakter zu unterscheiden.

Gesetzesgrundlagen

Die für die Untersuchungshaft maßgeblichen Vorschriften finden sich in der §§ 112 ff. Strafprozessordnung (StPO).

Folgende Erfordernisse müssen bei der Untersuchungshaft erfüllt sein:

Haftbefehl

Schriftlicher Haftbefehl gemäß §§ 114 ff. StPO: Der Haftbefehl ist formelle Grundlage für die Verhaftung (Vollstreckung). Er muss schriftlich vorliegen und dem Beschuldigten bei der Verhaftung bekannt gegeben werden. Zudem muss ein Angehöriger von der Verhaftung unterrichtet werden, § 114 b StPO.

Dringender Tatverdacht

Weiter muss in materieller Hinsicht ein dringender Tatverdacht bestehen, also ein Verdacht mit der höchsten Intensität. Wie wichtig der dringende Tatverdacht ist, zeigt sich auch an § 120 StPO: Fällt er weg, muss die Untersuchungshaft wieder aufgehoben werden.

Haftgründe

Darüber hinaus müssen Haftgründe vorliegen, bevor eine Untersuchungshaft angeordnet werden kann. Folgende Haftgründe spielen hier insbesondere eine Rolle:

  • § 112 Abs. 2 Nr. 1, 2 StPO: Flucht oder Fluchtgefahr
  • § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO: Verdunklungsgefahr
  • § 112 Abs. 3 StPO: Verdacht auf ein Kapitaldelikt
  • § 112a StPO: Wiederholungsgefahr

Verhältnismäßigkeit

Allerdings darf die Untersuchungshaft nicht angeordnet werden, wenn sie außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur erwartenden Strafe oder Maßregel steht, §112 Abs. 1 S. 2 StPO. Konkret im Gesetz sind hierbei Fälle geringerer Kriminalität berücksichtigt, § 113 StPO. Zudem sieht die StPO noch Fälle vor, in denen der Haftbefehl ausgesetzt werden kann.

Rechtsbehelfe

Gegen einen Haftbefehl gibt es verschiedene Rechtsbehelfe. So kann etwa eine Haftprüfung beantragt oder eine Haftbeschwerde eingelegt werden. Nach Ablauf von sechs Monaten Haftzeit, kann zudem das sog. Vorlageverfahren durchgeführt werden, in dem das Oberlandesgericht prüft, ob die Untersuchungshaft weiter fortdauern darf.

Jugendstrafrecht

Auch im Jugendstrafrecht kann eine Untersuchungshaft angeordnet werden, wobei im Vergleich zu den Haftgründen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine besondere Bedeutung zukommt. So muss hier im Haftbefehl selbst begründet werden, warum andere Maßnahmen nicht ausreichen, etwa die Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe etc. Zudem gelten weitere Einschränkungen für 14- bis 16-Jährige, etwa bei der Fluchtgefahr. Sie ist hier nur zu bejahen, wenn sich der Verdächtige bereits einem Verfahren entzogen oder Anstalten zur Flucht unternommen hat.

(WEL)

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